Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Unzumutbarkeit als Rechtsgedanke im Rahmen der außerordentlichen Kündigung

Unzumutbarkeit als Rechtsgedanke im Rahmen der außerordentlichen Kündigung von Sixtus,  Leona Sofie
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Unzumutbarkeit als Rechtsgedanke im Rahmen der außerordentlichen Kündigung

Unzumutbarkeit als Rechtsgedanke im Rahmen der außerordentlichen Kündigung von Sixtus,  Leona Sofie
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte

Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte von Donner,  David
Im Rahmen der vorsätzlichen Begehungsdelikte besteht heute nahezu Einigkeit darüber, dass der Zumutbarkeitsbegriff lediglich den Grundgedanken der Entschuldigungsgründe zum Ausdruck bringt, eine darüber hinausgehende eigenständige Begrenzung strafrechtlicher Verhaltensanforderungen mittels Zumutbarkeitserwägungen hingegen nicht anzuerkennen ist. Dieses restriktive Begriffsverständnis wird jedoch im Fall der unechten Unterlassungsdelikte aufgegeben: Hier macht die herrschende Meinung die Strafbarkeit explizit davon abhängig, dass das normgemäße Verhalten dem Täter zumutbar gewesen sei. Lässt sich diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigen? Dieser Frage geht diese Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit im System des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung 2002

Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit im System des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach der Schuldrechtsmodernisierung 2002 von Klausch,  Sebastian
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das am 01. Januar 2002 in Kraft trat, führte zu Veränderungen insbesondere in den Bereichen des Verjährungsrechts, des allgemeinen Schuldrechts, des besonderen Gewährleistungsrechts des Kauf- und Werkvertrags sowie des Verbraucherschutzrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht der Unmöglichkeit, das seit der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kontroverse Diskussionen in der Wissenschaft, aber auch vielfältige Probleme in der Praxis hervorgerufen hat. Die engen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Instituten des allgemeinen Leistungsstörungsrechts macht es dabei erforderlich, insbesondere auch auf die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Störung der Geschäftsgrundlage in ihren Beziehungen zum Unmöglichkeitsrecht einzugehen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zur Lehre von der Geschäftsgrundlage nach altem und neuem Recht

Zur Lehre von der Geschäftsgrundlage nach altem und neuem Recht von Huang,  Zhe
Die Autorin behandelt in dieser Arbeit die Lehre von der Geschäftsgrundlage, wie sie sich im 20. Jahrhundert entwickelt hat und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz kodifiziert worden ist. Auch die Vorläufer der Geschäftsgrundlagenlehre, nämlich die Lehre von der Voraussetzung von Windscheid und die sogenannte, kommen zur Sprache. Ferner wird die Ausprägung durch Oertmann und die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu verschiedenen Fallgruppen der Geschäftsgrundlagenproblematik behandelt: Währungsverfall, Zweckvereitelung und Irrtumsfälle. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird mit den einzelnen Urteilen eingehend vorgestellt und analysiert. Untersucht wird zudem das Schrifttum aus der Zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Abschließend analysiert die Verfasserin das vom Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Recht. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung der sich überschneidenden Regelungen der §§ 275 und 313 BGB, des Unvermögens bzw. der Unzumutbarkeit und der Geschäftsgrundlagenstörung.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ideelle Unzumutbarkeit.

Ideelle Unzumutbarkeit. von Greiner,  Stefan
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen hat die Leistungsverweigerung eines Arbeitnehmers aus Gewissensgründen, religiösen, gesundheitlichen oder familiären Gründen? Für die genannten Fälle "ideeller Unzumutbarkeit" fehlte es zumindest im "alten" Schuldrecht an einem konsistenten Lösungskonzept. In der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 hat sich der Gesetzgeber dieser Rechtsunsicherheit angenommen und mit § 275 Abs. 3 BGB eine - leider wiederum fragmentarische - Regelung geschaffen. Im Kern steht der Begriff der "Unzumutbarkeit", der in höchstem Maße auslegungsbedürftig ist. Dabei müssen Wertungen des höherrangigen Rechts, insbesondere der Grundrechte, eine zentrale Rolle spielen: Schon aus der Schrankensystematik der jeweils betroffenen Grundrechte folgen zwingende Vorgaben für die Lösungsansätze im einfachen Recht. Das von Greiner entwickelte Lösungskonzept zielt auf einen ausgleichenden, "mittleren" Lösungsweg ab, der die berechtigten Interessen beider Vertragsparteien im Auge behält und differenzierende Lösungen ermöglicht. Dabei werden zahlreiche systematische Grundfragen des "neuen" Leistungsstörungsrechts angesprochen, etwa die Abgrenzung zur "wirklichen" Unmöglichkeit oder zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nach dem hier entwickelten Lösungsmuster kann auch der gegenwärtig stark diskutierte "Kopftuchfall" einer stimmigen Lösung zugeführt werden. Gerade dieser aktuelle Bezug verdeutlicht die praktische Relevanz der Thematik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung.

Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung. von Fehre,  Andrea
Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar. In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Hirsch,  Christoph
Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch". Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Ideelle Unzumutbarkeit.

Ideelle Unzumutbarkeit. von Greiner,  Stefan
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen hat die Leistungsverweigerung eines Arbeitnehmers aus Gewissensgründen, religiösen, gesundheitlichen oder familiären Gründen? Für die genannten Fälle "ideeller Unzumutbarkeit" fehlte es zumindest im "alten" Schuldrecht an einem konsistenten Lösungskonzept. In der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 hat sich der Gesetzgeber dieser Rechtsunsicherheit angenommen und mit § 275 Abs. 3 BGB eine - leider wiederum fragmentarische - Regelung geschaffen. Im Kern steht der Begriff der "Unzumutbarkeit", der in höchstem Maße auslegungsbedürftig ist. Dabei müssen Wertungen des höherrangigen Rechts, insbesondere der Grundrechte, eine zentrale Rolle spielen: Schon aus der Schrankensystematik der jeweils betroffenen Grundrechte folgen zwingende Vorgaben für die Lösungsansätze im einfachen Recht. Das von Greiner entwickelte Lösungskonzept zielt auf einen ausgleichenden, "mittleren" Lösungsweg ab, der die berechtigten Interessen beider Vertragsparteien im Auge behält und differenzierende Lösungen ermöglicht. Dabei werden zahlreiche systematische Grundfragen des "neuen" Leistungsstörungsrechts angesprochen, etwa die Abgrenzung zur "wirklichen" Unmöglichkeit oder zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nach dem hier entwickelten Lösungsmuster kann auch der gegenwärtig stark diskutierte "Kopftuchfall" einer stimmigen Lösung zugeführt werden. Gerade dieser aktuelle Bezug verdeutlicht die praktische Relevanz der Thematik.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung.

Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung. von Fehre,  Andrea
Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar. In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ideelle Unzumutbarkeit.

Ideelle Unzumutbarkeit. von Greiner,  Stefan
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen hat die Leistungsverweigerung eines Arbeitnehmers aus Gewissensgründen, religiösen, gesundheitlichen oder familiären Gründen? Für die genannten Fälle "ideeller Unzumutbarkeit" fehlte es zumindest im "alten" Schuldrecht an einem konsistenten Lösungskonzept. In der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 hat sich der Gesetzgeber dieser Rechtsunsicherheit angenommen und mit § 275 Abs. 3 BGB eine - leider wiederum fragmentarische - Regelung geschaffen. Im Kern steht der Begriff der "Unzumutbarkeit", der in höchstem Maße auslegungsbedürftig ist. Dabei müssen Wertungen des höherrangigen Rechts, insbesondere der Grundrechte, eine zentrale Rolle spielen: Schon aus der Schrankensystematik der jeweils betroffenen Grundrechte folgen zwingende Vorgaben für die Lösungsansätze im einfachen Recht. Das von Greiner entwickelte Lösungskonzept zielt auf einen ausgleichenden, "mittleren" Lösungsweg ab, der die berechtigten Interessen beider Vertragsparteien im Auge behält und differenzierende Lösungen ermöglicht. Dabei werden zahlreiche systematische Grundfragen des "neuen" Leistungsstörungsrechts angesprochen, etwa die Abgrenzung zur "wirklichen" Unmöglichkeit oder zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nach dem hier entwickelten Lösungsmuster kann auch der gegenwärtig stark diskutierte "Kopftuchfall" einer stimmigen Lösung zugeführt werden. Gerade dieser aktuelle Bezug verdeutlicht die praktische Relevanz der Thematik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung.

Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Leistung. von Fehre,  Andrea
Das aus dem alten Recht unter dem Begriff des Unmöglichkeitsrechts bekannte Teilgebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts hat durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erhebliche Modifizierungen erfahren. Die gesetzliche Neuregelung wirft die Frage auf, ob überkommene Vorstellungen aus Rechtsprechung und Lehre in das neue Recht übertragen werden können und wie die Neuregelungen in ihrem systematischen Zusammenhang zu verstehen sind. Die Arbeit stellt eine der ersten monografischen Behandlungen der Gesamtproblematik des neuen Unmöglichkeitsrechts dar. In einem einleitenden Kapitel wird kurz die Geschichte der Reformgesetzgebung dargestellt, wobei festzustellen ist, dass das Unmöglichkeitsrecht durch die neue Gesetzeslage - entgegen den ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers - eher an Bedeutung hinzugewonnen als verloren hat. Desweiteren ist die Arbeit untergliedert in die Darstellung der vollständigen und dauerhaften, der teilweisen und der vorübergehenden Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der vollständigen und dauerhaften Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung, die die Grundlage für das Verständnis des Unmöglichkeitsrechts bildet. Daneben werden insbesondere die Tatbestände der qualitativen Teilunmöglichkeit oder -unzumutbarkeit der Leistung eingehend erörtert, die durch die Neuregelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die Autorin will einen Beitrag zum systematischen Verständnis des neuen Rechts leisten und zugleich die Anwendung der Neuregelungen auf praktische Fälle erleichtern, weshalb die Veränderungen im neuen Recht vielfach an Fallbeispielen dargestellt und erläutert werden. Aufgrund dieser Verbindung von dogmatischen Grundlagen mit der Anwendung auf den praktischen Fall ist die Arbeit sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Anordnungen im Bauvertrag

Anordnungen im Bauvertrag von Tenberge,  Sebastian
Kernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable Lösungen für die zahlreichen Streitfragen, die sie aufwirft. Die Arbeit bettet das Änderungsrecht in das allgemeine Schuldrecht ein und überprüft seine Verfassungsmäßigkeit. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen und der Besonderheiten der Leistungspflicht von Bauunternehmern präsentiert der Autor einen Kompromiss zwischen Änderungsinteressen von Bestellern und dem Bestandsinteresse von Unternehmern.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anordnungen im Bauvertrag

Anordnungen im Bauvertrag von Tenberge,  Sebastian
Kernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable Lösungen für die zahlreichen Streitfragen, die sie aufwirft. Die Arbeit bettet das Änderungsrecht in das allgemeine Schuldrecht ein und überprüft seine Verfassungsmäßigkeit. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen und der Besonderheiten der Leistungspflicht von Bauunternehmern präsentiert der Autor einen Kompromiss zwischen Änderungsinteressen von Bestellern und dem Bestandsinteresse von Unternehmern.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB

Der Wegfall der Leistungspflicht bei Arbeitsverhinderungen aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB von Krumnack,  Sebastian
§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-01-12
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