Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung sind das Problem richterlicher Wertungen sowie der Einfluß gesellschaftlicher Wertanschauungen auf die Verfassungsinterpretation. Dabei wird die Rechtsprechung des us-amerikanischen Supreme Court zu zentralen Vorschriften der us-amerikanischen Bundesverfassung untersucht. Durch die Darstellung und Analyse der "leading cases" bietet der Autor dem kontinentaleuropäisch geschulten Juristen zugleich eine Einführung in Methodik und Denkweise des us-amerikanischen Rechtskreises.
Anschließend wird die us-amerikanische Rechts- und Verfassungstheorie dieses Jahrhunderts dargestellt. Der Autor fragt, ob Gerichte legitimiert sind, Entscheidungen aufgrund moralischer, normexterner Wertungen zu treffen (Legitimationsproblem). Zugleich diskutiert er, inwiefern richterliche Wendungen mit den Mitteln der Verfassungstheorie objektiviert werden können. Die Kritik an den wichtigsten us-amerikanischen Verfassungstheorien kommt zu dem Ergebnis, daß Verfassungsanwendung nicht ohne den Rückgriff auf normexterne Wertvorstellungen möglich ist. Der Verfasser schließt mit einer Gegenüberstellung von deutschen und us-amerikanischen Interpretationstheorien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung sind das Problem richterlicher Wertungen sowie der Einfluß gesellschaftlicher Wertanschauungen auf die Verfassungsinterpretation. Dabei wird die Rechtsprechung des us-amerikanischen Supreme Court zu zentralen Vorschriften der us-amerikanischen Bundesverfassung untersucht. Durch die Darstellung und Analyse der "leading cases" bietet der Autor dem kontinentaleuropäisch geschulten Juristen zugleich eine Einführung in Methodik und Denkweise des us-amerikanischen Rechtskreises.
Anschließend wird die us-amerikanische Rechts- und Verfassungstheorie dieses Jahrhunderts dargestellt. Der Autor fragt, ob Gerichte legitimiert sind, Entscheidungen aufgrund moralischer, normexterner Wertungen zu treffen (Legitimationsproblem). Zugleich diskutiert er, inwiefern richterliche Wendungen mit den Mitteln der Verfassungstheorie objektiviert werden können. Die Kritik an den wichtigsten us-amerikanischen Verfassungstheorien kommt zu dem Ergebnis, daß Verfassungsanwendung nicht ohne den Rückgriff auf normexterne Wertvorstellungen möglich ist. Der Verfasser schließt mit einer Gegenüberstellung von deutschen und us-amerikanischen Interpretationstheorien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung sind das Problem richterlicher Wertungen sowie der Einfluß gesellschaftlicher Wertanschauungen auf die Verfassungsinterpretation. Dabei wird die Rechtsprechung des us-amerikanischen Supreme Court zu zentralen Vorschriften der us-amerikanischen Bundesverfassung untersucht. Durch die Darstellung und Analyse der "leading cases" bietet der Autor dem kontinentaleuropäisch geschulten Juristen zugleich eine Einführung in Methodik und Denkweise des us-amerikanischen Rechtskreises.
Anschließend wird die us-amerikanische Rechts- und Verfassungstheorie dieses Jahrhunderts dargestellt. Der Autor fragt, ob Gerichte legitimiert sind, Entscheidungen aufgrund moralischer, normexterner Wertungen zu treffen (Legitimationsproblem). Zugleich diskutiert er, inwiefern richterliche Wendungen mit den Mitteln der Verfassungstheorie objektiviert werden können. Die Kritik an den wichtigsten us-amerikanischen Verfassungstheorien kommt zu dem Ergebnis, daß Verfassungsanwendung nicht ohne den Rückgriff auf normexterne Wertvorstellungen möglich ist. Der Verfasser schließt mit einer Gegenüberstellung von deutschen und us-amerikanischen Interpretationstheorien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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David Elshorst untersucht rechtsvergleichend die juristischen Möglichkeiten betroffener Bürger, ohne Hilfe staatlicher Vollzugsbehörden Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltrechts zu beseitigen.
Im US-amerikanischen Umweltrecht können Bürger mit Hilfe von Citizen Suit-Normen Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Pflichten verstoßen, vor Gericht verklagen und so z. B. zur Beachtung anwendbarer Grenzwerte zwingen. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über das amerikanische Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht und - zum Verständnis der Rahmenbedingungen - über den Clean Water Act und den Clean Air Act. Hieran schließt sich die Analyse der Citizen Suit-Normen an, vor allem der dem Bürger gewährten Rechtsmacht, als »Stellvertreter der Vollzugsbehörde« den Gesetzesvollzug vor Gericht zu betreiben. Beleuchtet werden die Regelungen zum Schutz der Unternehmen (Permit Shield), zur Sicherstellung des Vollzugsprimats der Behörden, aber auch Anzeigefristen, Beitrittsrechte der Behörden, Kostenregelungen u. a. m. Sodann wird in einem wesentlichen Teil der Arbeit die Verfassungsmäßigkeit der Citizen Suit-Normen behandelt, die wegen der Möglichkeit eines Verstoßes gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz vom amerikanischen Supreme Court in Frage gestellt ist.
Für das deutsche Recht wird belegt, daß die quasinegatorische Unterlassungsklage nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz den Bürgern die - zivilrechtliche - Durchsetzung drittschützender Bestimmungen und Genehmigungen des öffentlich-rechtlichen Umweltrechts ermöglicht. Auch die Rahmenbedingungen sind denen der USA vergleichbar, obwohl der Kreis möglicher Kläger wegen der Schutznormtheorie des deutschen Rechts bedeutend geringer als nach amerikanischem Recht ist.
Der Verfasser schließt mit einer Bewertung der deutschen und der amerikanischen Rechtsordnung an dem Maßstab, wie effektiv sie jeweils die Durchsetzung umweltrechtlicher Vorschriften durch Private zuläßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Siegmar Pohl vergleicht Recht und Praxis beim Umgang mit technischen Risiken in den USA und in Deutschland am Beispiel von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen.
Kern der Entscheidung über die Freisetzung eines veränderten Organismus ist die naturwissenschaftliche Analyse des Risikos einerseits und die normative Bewertung des so festgestellten Risikos andererseits. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede aus der Rechtskultur, der Verfassung, den Kompetenzen des Gesetzgebers, den Instrumenten der Verwaltung, der Beteiligung von Öffentlichkeit, Privatpersonen und Experten und bei der gerichtlichen Kontrolle der Freisetzungsentscheidung. Das deutsche Risikovorsorgerecht mußte vor der Ungewissheit des Ausmaßes gentechnischer Risiken, die nicht quantifizierbar sind, kapitulieren. In den USA erreichen die EPA und andere Behörden demokratisch legitimierte Entscheidungen hauptsächlich durch Standards über das Verfahren, das bei der Entscheidungsfindung einzuhalten ist, und durch aus deutscher Sicht unvertretbare Kosten-Nutzen-Analysen.
An Fallbeispielen wird jedoch gezeigt, daß sich die praktischen Ergebnisse der Freisetzungsentscheidungen in beiden Ländern trotz der Flexibilität der common law-Methodik im Gegensatz zur technokratischen Stringenz nur wenig unterscheiden. Eine Erklärung bietet der in dieser Arbeit angestellte und insoweit einmalige Makrovergleich der Rechtssysteme, der im rechtlichen, ökonomischen und ethischen Kontext funktionale Äquivalente identifiziert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Den Untersuchungsgegenstand dieser Abhandlung bildet das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, eine Wachstumsbranche mit nach wie vor erheblichen Zuwachsraten. Den grundlegenden Ansatz bildet dabei der Rechtsvergleich mit der US-amerikanischen "private security". Es wird untersucht, ob und inwieweit diese beiden Institutionen vergleichbar sind, welche Aufgaben mit welchen Befugnissen von den jeweiligen Sicherheitsdienstleistern erfüllt werden und welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, mit diesem Tätigwerden und insbesondere mit einem weiteren Wachstum der Branche verbunden sind. Zweck der Untersuchung ist dabei neben der Darstellung des rechtlichen Umfeldes und der damit verbundenen Problemstellungen primär das Aufzeigen der jeweiligen US-amerikanischen Lösungsansätze. Hieraus resultiert der wertende Vergleich mit Deutschland. Dabei wird festgestellt, daß die "private security" in den USA im Vergleich zu den staatlichen Polizeikräften zahlenmäßig einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das deutsche Sicherheitsgewerbe und dabei auch deutlich stärker in eigentlich dem Staat vorbehaltene Aufgabenbereiche vordringt, diese auch teilweise mit umfassenden hoheitlichen Befugnissen ausfüllt. Während die Entwicklung des Bewachungsgewerbes in Deutschland - insbesondere unter Heranziehung des staatlichen Gewaltmonopols - wachsam und kritisch beobachtet wird, findet eine Beurteilung der "private security" in den USA lediglich am Maßstab von Grundrechten einzelner, insbesondere von grundrechtlich manifestierten Beweisverwertungsverboten statt. Dies ist auch auf das teilweise grundlegend verschiedene Staatsverständnis in beiden Ländern zurückzuführen. Gerade im Hinblick auf die Gefahren, die von einem immer stärker wachsenden Sicherheitsgewerbe ausgehen, sollte jedoch die in Deutschland vorherrschende Wachsamkeit und Vorsicht auch bei der zukünftigen Entwicklung der Privaten beibehalten werden, sollte insbesondere auch sichergestellt werden, daß die in diesem Bereich Tätigen eine fundierte, ihrer Verantwortung und ihrem Gefährdungspotential gerecht werdende Ausbildung erhalten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Im deutschen und US-amerikanischen Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip, das dem früher vollstreckenden Gläubiger vor nachvollstreckenden Gläubigern den Vorrang bei der Verteilung des Vollstreckungserlöses sichert. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Rangverhältnis konkurrierender Gläubiger richtet sich also nach ihrer zeitlichen Reihenfolge. Die Frage ist, nach welcher zeitlichen Reihenfolge? Wer ist »Erster«? Kommt es auf den Zeitpunkt des Titelerwerbs, der Stellung des Vollstreckungsantrags oder der Vornahme des Vollstreckungszugriffs an? Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Ausgestaltung des Prioritätsprinzips als »Prinzip des ersten Zugriffs« entschieden. In den USA trifft man neben dieser noch auf andere Spielarten der Priorität. Gesucht ist die Lösung, die die Stärken des Prioritätsprinzips am besten zur Geltung bringt: seine Praktikabilität als Verteilungsmodus und seinen Anreiz zu rascher Privatinitiative in der Zwangsvollstreckung.
Der Autor befaßt sich zunächst mit den Grundlagen des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Sodann folgt die Gegenüberstellung von deutschem und US-amerikanischem Recht. Der Schwerpunkt liegt bei der Darstellung der US-amerikanischen Prioritätsprinzipien. Als Gegenpole kristallisieren sich die deutsche Priorität des Vollstreckungszugriffs und die US-amerikanische Priorität der Urteilsregistrierung heraus. Schließlich wird untersucht, ob das US-amerikanische Recht Anregungen für eine deutsche Reform geben kann. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die in den USA mögliche Rangwahrung mittels Generalpfandrechts und der Einsatz computerisierter Pfandregister in der Mobiliarvollstreckung. In einigen Bundesstaaten der USA zeichnet sich schon heute ab, wie ein modernes vollstreckungsrechtliches Prioritätsprinzip im Zeitalter des Computers aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Legislative und Exekutive im amerikanischen Regierungssystem haben im Zuge der Ausweitung der Staatstätigkeit ein breites Repertoire an Kooperationsformen aufgebaut. Was der Kongreß an Regulierungsarbeit an die Verwaltung delegiert, kontrolliert er durch eine intensivierte Aufsicht über den Gesetzesvollzug. Beide Seiten profitieren von dieser Zusammenarbeit. Der Kongreß nutzt die Expertise der Verwaltung, behält aber das letzte Wort. Die Administration erhält im Gegenzug Ermessensspielraum. Seit den 80er Jahren geht der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gegen diese Arbeitsteilung zwischen den Gewalten vor. Der Supreme Court sieht darin einen Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip und hat mehrere Kooperationsformen für verfassungswidrig erklärt.
Wie Majid Sattar in seiner Studie zeigt, haben sich Kongreß und Verwaltung in der Folge der richterlichen Umdeutung der Gewaltenteilungsdoktrin als sehr erfinderisch erwiesen, die verbotenen formalen Kooperationsformen durch informale zu ersetzen. Ein schon immer vorhandener informaler Kooperationskanal zwischen Ausschußvorsitzenden und den Leitern von Bundesbehörden wurde nun reger genutzt. Da informale, das heißt rechtlich nicht geregelte und zumeist nicht-öffentliche politische Kommunikation heute formale nicht mehr nur ergänzt, sondern zunehmend ersetzt, kann von einer Informalisierung des Legislativ-Exekutiv-Verhältnisses gesprochen werden.
Dieser Vorgang bringt Probleme mit sich, die der Autor ebenfalls in der Arbeit diskutiert. Ironischerweise steht am Ende wieder die Justiz, die diesen Prozeß erst bewirkte, vor der Frage, ob und wann sie informale Sprachregelungen zwischen Kongreß und Verwaltung, die das Ziel haben, vage Gesetze in ihrer Intention zu konkretisieren, rechtlich anerkennt. Zudem beklagen Interessengruppen, daß sich der eigentlich transparente Verordnungsgebungsprozeß in den USA durch Absprachen nach dem Anhörungsprozeß tendenziell verdunkelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verpflichtung des Arztes zur Erteilung einer hinreichenden Aufklärung im Vorfeld medizinischer Behandlungen basiert auf dem Gedanken, daß der Patient die letzte Entscheidung über sein eigenes Schicksal haben muß. Aufgrund des bestehenden Wissensgefälles ist es nötig, ihn hierfür zunächst mündig zu machen. In den letzten Jahrzehnten konnte jedoch beobachtet werden, daß ärztliche Behandlungsentscheidungen zunehmend von Umständen beeinflußt werden, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Behandlungszweck haben, nämlich der Wiederherstellung der Gesundheit. An erster Stelle sind hier Kostenaspekte zu nennen. Aber auch wissenschaftliche Zielsetzungen des Arztes in einem Universitätskrankenhaus, ein vorangegangener Behandlungsfehler und vieles andere beeinflussen oft Entscheidungen des Arztes, ohne daß dies für den Patienten erkennbar wäre.
In der vorliegenden Arbeit nimmt sich der Autor dieses Problemkreises auf der Grundlage eines rechtsvergleichenden Ansatzes erstmalig umfassend an. Ausgangspunkt ist hierbei der kalifornische Fall »Moore«, in welchem eine Krebsbehandlung ohne Wissen des Patienten dazu genutzt wurde, genetische Besonderheiten des Patienten kommerziell auszubeuten. Nachdem Glatz denkbare Entscheidungsfaktoren analysiert und hierbei zu einer Unterscheidung zwischen behandlungszielgebundenen und sonstigen Umständen gelangt, wird zunächst der Bereich des »informed consent« in Deutschland und den Vereinigten Staaten untersucht. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Frage übertragen, ob der Arzt auch Umstände offenlegen muß, die nicht medizinischer Natur sind. Hierbei wird festgestellt, daß eine einheitliche Definition ärztlicher Hinweispflichten in diesem Bereich ebenso wenig formuliert werden kann wie für den Bereich des »informed consent«. Vielmehr ist stets im Einzelfall unter Berücksichtigung der beteiligten Interessen zu prüfen, ob es der Schutz der Rechte des Patienten erfordert, diesem die fraglichen Info
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Bundesrepublik Deutschland werden Normen zunehmend nicht durch die eigentlichen Gesetzgebungsorgane in Form von Gesetzen bzw. statutes, sondern durch die Exekutive in Form von Rechtsverordnungen bzw. rules erlassen. Beide Rechtsordnungen erkennen diese Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes bzw. das mit der exekutiven Normsetzung verbundene constitutional derangement im Grundsatz an. Allerdings schränken sie die Normsetzungsbefugnisse der Exekutive durch ein kompliziertes Regelsystem, das Recht der exekutiven Normsetzung, ein. Dabei werden in beiden Ländern unterschiedliche Wege beschritten.
Die Studie bedient sich eines vorab definierten Vergleichspunktes. Die in beiden Ländern bestehende Notwendigkeit, sachgerechte und demokratisch legitimierte Normen in einem kostengünstigen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Normsetzungsverfahren zu erlassen, bildet das tertium comparationis der Untersuchung. Die Anforderungen beider Rechtsordnungen an die gesetzgeberische Ermächtigung zur Normsetzung und an die Ausübung der Normsetzungsbefugnis werden mit Blick auf diese Zielvorgaben untersucht. Analysiert wird, ob es Normsetzungsaufgaben gibt, die der Gesetzgeber überhaupt nicht delegieren kann, ob er der Exekutive, sofern er Normsetzungsbefugnisse delegiert, einen inhaltlichen Rahmen vorgeben muß, ob der Kreis der möglichen Ermächtigungsadressaten eingeschränkt ist, welche Möglichkeiten die Öffentlichkeit hat, um auf die Exekutive Einfluß zu nehmen, ob und inwieweit sich die Legislative nach der Delegation am Entscheidungsfindungsprozeß der Exekutive beteiligen kann und welchen Einfluß die Gerichte auf die exekutive Normsetzung haben.
Die Regelungen des Rechts der exekutiven Normsetzung werden auf ihre Modellhaftigkeit und – mit Blick auf die in beiden Ländern vorgetragene Kritik sowie die verfassungsrechtlichen und rechtskulturellen Vorgegebenheiten – auf Anregungen für die deutsche Rechtsordnung überprüft. Ein sich an amerikanische Regelungsvorstellungen und -erfahrungen anlehnender Gesetzgebungsvorschlag wird zur Diskussion gestellt. Allerdings zeigt die Studie, daß den Erfordernissen sachgerechter, demokratisch legitimierter, rechtsstaatlicher und kostengünstiger Normsetzung nicht gleichgewichtig Genüge getan werden kann und vor Euphorie gewarnt werden muß. Ein alle Aspekte des Zielekanons voll berücksichtigendes Recht der exekutiven Normsetzung findet sich auch in den Vereinigten Staaten nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Matthias Zahner stellt in dem vorliegenden Werk die erste eingehende Untersuchung der US-amerikanischen Steuerfahndungsbehörde (Criminal Investigation Division) des Internal Revenue Service (IRS) in deutscher Sprache dar.
Der Autor befasst sich mit Organisation, Arbeitsweise und Befugnissen der Steuerfahndung in den USA. Dabei geht er insbesondere auf die Reformen durch den "Internal Revenue Service Reorganization and Reform Act of 1998" und den "Webster-Report" ein. Um dem Leser ein umfassendes Bild von der US-amerikanischen Steuerfahndung zu geben, werden das materielle Steuerstrafrecht und weitere relevante strafrechtliche Vorschriften beleuchtet. Eingegangen wird auch auf die Methoden des Nachweises, insbesondere die Grundzüge des US-amerikanischen Beweisrechts, und auf Besonderheiten wie den Einsatz sogenannter "forensic accountants". Die gewonnenen Erkenntnisse benutzt Zahner abschließend, um Verbesserungsvorschläge für die deutsche Steuerfahndung zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ulf Kämpfer untersucht die im deutschen Verfassungsrecht bislang stiefmütterlich behandelten verfassungsrechtlichen Grundlagen der Sterbehilfe. Ausgerichtet an den Autonomieansprüchen des sterbewilligen Individuums, geht der Autor den Gewährleistungen der Selbstbestimmung Sterbewilliger im deutschen und amerikanischen Verfassungsrecht nach.
Im amerikanischen Verfassungsrecht wird anhand von Leitentscheidungen wie Cruzan v. Director, Washington v. Glucksberg und des Falles Theresa Schiavo der Schutz sowohl eines umfassenden Right to Die als auch partikularer Selbstbestimmungsrechte analysiert. Die Untersuchung des Grundgesetzes konzentriert sich auf die Begründung eines Verfügungsrechts über das eigene Leben. Schutzbereich und Beschränkbarkeit dieses Verfügungsrechts werden ausführlich erörtert. Der Rechtsvergleich verdeutlicht die Orientierungspotenziale beider Verfassungen für die Sterbehilfedebatte und die dem Gesetzgeber verbleibenden Gestaltungsspielräume.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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