Der Autor untersucht die Ausgestaltung des Anklageprinzips nach amerikanischem Recht. Dabei beschränkt er sich allerdings nicht auf die formellen Aspekte dieser Verfahrensmaxime, sondern bietet eine systematische Darstellung aller Komponenten, die für ein zutreffendes Verständnis der "amerikanischen Variante" von Bedeutung sind.
Die Untersuchung ist in vier Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird das amerikanische Strafverfahren von der Einleitung des Verfahrens über Vor- und Hauptverfahren bis zu den Rechtsmittelverfahren beschrieben. Die Darstellung berücksichtigt sowohl das Bundesstrafverfahren als auch die Besonderheiten der einzelstaatlichen Prozeßordnungen. Auf diese Weise erhält der Leser einen informativen Überblick über die gesamte Struktur des amerikanischen Parteiprozesses, der grundlegend vom deutschen Strafverfahren abweicht. Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Markus Geisler mit der Information des Beschuldigten. In diesem Zusammenhang werden die zahlreichen Besonderheiten der amerikanischen Anklageschriften dargestellt, die sich insbesondere mit Blick auf Inhalt und Funktion deutlich von einer deutschen Anklage unterscheiden. Zudem wird das System der Akteneinsicht beleuchtet, die im amerikanischen System nur eingeschränkt möglich ist und sogar Gegeneinsichtsrechte des Anklägers auslösen kann. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Anklägers zur Offenlegung entlastender Beweise rundet das Bild ab. Im dritten Kapitel wird der Prozeßgegenstand beschrieben, der im amerikanischen Recht aufgrund der geringeren Informationen des Beschuldigten über den gegen ihn erhobenen Vorwurf deutlich enger als im deutschen Recht ist; schon geringfügige Abweichungen zwischen Anklagebehauptung und Beweisergebnis führen nicht selten zu Freisprüchen. Auch das Instrument der Klageänderung steht in den Vereinigten Staaten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Angesichts dessen wendet sich der Autor im vierten Kapitel schließlich der Frage zu, in welchem Umfang der begrenztere Prozeßgegenstand den Umfang der Rechtskraft beeinflußt. Auch hier werden zahlreiche Besonderheiten des amerikanischen Rechts angesprochen. Insgesamt vermittelt die Arbeit einen fundierten Einblick in Systematik und Philosophie des amerikanischen Strafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor untersucht die Ausgestaltung des Anklageprinzips nach amerikanischem Recht. Dabei beschränkt er sich allerdings nicht auf die formellen Aspekte dieser Verfahrensmaxime, sondern bietet eine systematische Darstellung aller Komponenten, die für ein zutreffendes Verständnis der "amerikanischen Variante" von Bedeutung sind.
Die Untersuchung ist in vier Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird das amerikanische Strafverfahren von der Einleitung des Verfahrens über Vor- und Hauptverfahren bis zu den Rechtsmittelverfahren beschrieben. Die Darstellung berücksichtigt sowohl das Bundesstrafverfahren als auch die Besonderheiten der einzelstaatlichen Prozeßordnungen. Auf diese Weise erhält der Leser einen informativen Überblick über die gesamte Struktur des amerikanischen Parteiprozesses, der grundlegend vom deutschen Strafverfahren abweicht. Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Markus Geisler mit der Information des Beschuldigten. In diesem Zusammenhang werden die zahlreichen Besonderheiten der amerikanischen Anklageschriften dargestellt, die sich insbesondere mit Blick auf Inhalt und Funktion deutlich von einer deutschen Anklage unterscheiden. Zudem wird das System der Akteneinsicht beleuchtet, die im amerikanischen System nur eingeschränkt möglich ist und sogar Gegeneinsichtsrechte des Anklägers auslösen kann. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Anklägers zur Offenlegung entlastender Beweise rundet das Bild ab. Im dritten Kapitel wird der Prozeßgegenstand beschrieben, der im amerikanischen Recht aufgrund der geringeren Informationen des Beschuldigten über den gegen ihn erhobenen Vorwurf deutlich enger als im deutschen Recht ist; schon geringfügige Abweichungen zwischen Anklagebehauptung und Beweisergebnis führen nicht selten zu Freisprüchen. Auch das Instrument der Klageänderung steht in den Vereinigten Staaten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Angesichts dessen wendet sich der Autor im vierten Kapitel schließlich der Frage zu, in welchem Umfang der begrenztere Prozeßgegenstand den Umfang der Rechtskraft beeinflußt. Auch hier werden zahlreiche Besonderheiten des amerikanischen Rechts angesprochen. Insgesamt vermittelt die Arbeit einen fundierten Einblick in Systematik und Philosophie des amerikanischen Strafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Autor untersucht die Ausgestaltung des Anklageprinzips nach amerikanischem Recht. Dabei beschränkt er sich allerdings nicht auf die formellen Aspekte dieser Verfahrensmaxime, sondern bietet eine systematische Darstellung aller Komponenten, die für ein zutreffendes Verständnis der "amerikanischen Variante" von Bedeutung sind.
Die Untersuchung ist in vier Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird das amerikanische Strafverfahren von der Einleitung des Verfahrens über Vor- und Hauptverfahren bis zu den Rechtsmittelverfahren beschrieben. Die Darstellung berücksichtigt sowohl das Bundesstrafverfahren als auch die Besonderheiten der einzelstaatlichen Prozeßordnungen. Auf diese Weise erhält der Leser einen informativen Überblick über die gesamte Struktur des amerikanischen Parteiprozesses, der grundlegend vom deutschen Strafverfahren abweicht. Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Markus Geisler mit der Information des Beschuldigten. In diesem Zusammenhang werden die zahlreichen Besonderheiten der amerikanischen Anklageschriften dargestellt, die sich insbesondere mit Blick auf Inhalt und Funktion deutlich von einer deutschen Anklage unterscheiden. Zudem wird das System der Akteneinsicht beleuchtet, die im amerikanischen System nur eingeschränkt möglich ist und sogar Gegeneinsichtsrechte des Anklägers auslösen kann. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Anklägers zur Offenlegung entlastender Beweise rundet das Bild ab. Im dritten Kapitel wird der Prozeßgegenstand beschrieben, der im amerikanischen Recht aufgrund der geringeren Informationen des Beschuldigten über den gegen ihn erhobenen Vorwurf deutlich enger als im deutschen Recht ist; schon geringfügige Abweichungen zwischen Anklagebehauptung und Beweisergebnis führen nicht selten zu Freisprüchen. Auch das Instrument der Klageänderung steht in den Vereinigten Staaten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Angesichts dessen wendet sich der Autor im vierten Kapitel schließlich der Frage zu, in welchem Umfang der begrenztere Prozeßgegenstand den Umfang der Rechtskraft beeinflußt. Auch hier werden zahlreiche Besonderheiten des amerikanischen Rechts angesprochen. Insgesamt vermittelt die Arbeit einen fundierten Einblick in Systematik und Philosophie des amerikanischen Strafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor untersucht die Ausgestaltung des Anklageprinzips nach amerikanischem Recht. Dabei beschränkt er sich allerdings nicht auf die formellen Aspekte dieser Verfahrensmaxime, sondern bietet eine systematische Darstellung aller Komponenten, die für ein zutreffendes Verständnis der "amerikanischen Variante" von Bedeutung sind.
Die Untersuchung ist in vier Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird das amerikanische Strafverfahren von der Einleitung des Verfahrens über Vor- und Hauptverfahren bis zu den Rechtsmittelverfahren beschrieben. Die Darstellung berücksichtigt sowohl das Bundesstrafverfahren als auch die Besonderheiten der einzelstaatlichen Prozeßordnungen. Auf diese Weise erhält der Leser einen informativen Überblick über die gesamte Struktur des amerikanischen Parteiprozesses, der grundlegend vom deutschen Strafverfahren abweicht. Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Markus Geisler mit der Information des Beschuldigten. In diesem Zusammenhang werden die zahlreichen Besonderheiten der amerikanischen Anklageschriften dargestellt, die sich insbesondere mit Blick auf Inhalt und Funktion deutlich von einer deutschen Anklage unterscheiden. Zudem wird das System der Akteneinsicht beleuchtet, die im amerikanischen System nur eingeschränkt möglich ist und sogar Gegeneinsichtsrechte des Anklägers auslösen kann. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Anklägers zur Offenlegung entlastender Beweise rundet das Bild ab. Im dritten Kapitel wird der Prozeßgegenstand beschrieben, der im amerikanischen Recht aufgrund der geringeren Informationen des Beschuldigten über den gegen ihn erhobenen Vorwurf deutlich enger als im deutschen Recht ist; schon geringfügige Abweichungen zwischen Anklagebehauptung und Beweisergebnis führen nicht selten zu Freisprüchen. Auch das Instrument der Klageänderung steht in den Vereinigten Staaten nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Angesichts dessen wendet sich der Autor im vierten Kapitel schließlich der Frage zu, in welchem Umfang der begrenztere Prozeßgegenstand den Umfang der Rechtskraft beeinflußt. Auch hier werden zahlreiche Besonderheiten des amerikanischen Rechts angesprochen. Insgesamt vermittelt die Arbeit einen fundierten Einblick in Systematik und Philosophie des amerikanischen Strafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-04-15
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