Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mit Accountability hat der europäische Gesetzgeber 2018 einen Begriff in den Kanon der datenschutzrechtlichen Prinzipien in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgenommen, den auch bereits die OECD-Richtlinien zum internationalen Datentransfer von 1980 verwenden und der in den vergangenen Jahren zu einem vielfach verwendeten Schlagwort in gesellschaftlichen Debatten geworden ist, in denen es um die Zuweisung von Verantwortung geht.
Im europäischen Datenschutzrecht herrscht allerdings alles andere als Klarheit, welche Handlungspflichten genau aus dieser gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV direkt anwendbaren Norm für datenschutzrechtlich Verantwortliche und insbesondere für Unternehmen folgen. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgehend von der reichhaltigen englischsprachigen Literatur zum Topos der Accountability, welche Inhaltsdimensionen dem Konzept zukommen und in welchen Normen der DSGVO diese ihre Entsprechung gefunden haben. Dabei wird vor allem der adaptive Charakter von Accountability herausgearbeitet, der es zu einem technik- und entwicklungsoffenen Instrument der Durchsetzung materieller Normen macht.
Dem im angloamerikanischen Accountability-Diskurs gebräuchlichen Dreiklang „who is accountable for what and to whom“ folgend, untersucht die vorliegende Arbeit aufbauend auf den datenschutzrechtlichen Verantwortungsfiguren des (gemeinsam) Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, welche Pflichten insbesondere Konzernen sowie deren Leitungsebenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zukommen. Hierzu wird die vom europäischen Gesetzgeber in den Erwägungsgründen ausdrücklich als maßgebend bezeichnete kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH (Akzo-Vermutung) in das Datenschutzrecht übertragen. Abschließend werden die Parteien untersucht, die aus dem Prinzip der Accountability Rechte ableiten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Die Beachtung des Datenschutzes ist eine existenzielle Vorgabe in fast allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung. Informationsverarbeitung ist einerseits unverzichtbar, andererseits gilt es die Freiheitsrechte des "Betroffenen" insbesondere angesichts stetig fortschreitender technischer Entwicklungen weiterhin zu gewährleisten. Aufgabe der Kommentierung bleibt es, das diesen Konflikt lösende Recht praxisnah darzustellen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt der Bürgerin und des Bürgers annehmen, bedürfen dabei besonderer Betrachtung.
Die bislang getrennt erschienenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG werden in dieser Neuauflage zusammengefasst. Erreicht wurde damit zum einen eine bessere Übersichtlichkeit, zum anderen die Straffung der Kommentierungen durch Verweisungen insbesondere dort, wo DS-GVO und BDSG inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Dadurch wurde auch Platz für die erforderliche Darstellung neuer gesetzlicher Regelungen und die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden gewonnen.
Vorteile auf einen Blickklare SystematikKonzentration auf das Wesentlichevon Praktikerinnen und Praktikern des Datenschutzes
Zur Neuauflage
Die bislang getrennt erschienenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG werden in dieser Neuauflage zusammengefasst. Sie berücksichtigt neue gesetzliche Reglungen u. a. im Beschäftigentendatenschutz oder in der Telekommunikation sowie aktuelle Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Wissenschaft und nicht zuletzt betroffene Personen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Thimo Brand,
Anne Brandenburg,
Frank Braun,
Pascal Bronner,
Sebastian Dienst,
Eugen Ehmann,
Carolyn Eichler,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Dirk Heckmann,
Christoph Klug,
Niclas Krohm,
Thomas Lapp,
Niels Lepperhoff,
Ninja Marnau,
Alexander Nguyen,
Norbert Nolte,
Anne Paschke,
Carlo Piltz,
Stephan Pötters,
Yvette Reif,
Daniel Rücker,
Barbara Sandfuchs,
Martin Scheurer,
Alexander Schmid,
Sebastian Schulz,
Tobias Starnecker,
Philipp Stroh,
Barbara Thiel,
Christoph Werkmeister
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Das Werk analysiert materiell-rechtliche Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Private im Social Web im Lichte der aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere der Veränderungen durch die Datenschutzgrundverordnung. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen sich zum einen Plattformbetreiber, die ihren Hauptsitz meist in den USA haben, und zum anderen Nutzer dem europäischen Datenschutzregime unterwerfen müssen und wie die mitgliedstaatlichen Datenschutzregimes voneinander abzugrenzen sind. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken durch die Nutzer selbst, durch die Plattformbetreiber und durch Dritte. Schließlich findet vor dem Hintergrund des Datentransfers in die USA eine Analyse der aufgezeigten Problemfelder nach US-amerikanischem Datenschutzrecht statt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der deutsche Gesetzgeber hat in dem neugefassten BDSG zum einen Ergänzungen und Spezifizierungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen und gleichzeitig die EU-Richtlinie zur Datenverarbeitung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit umgesetzt. Das neue BDSG bleibt damit ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts in Deutschland, dessen eigenständige Kommentierung sich deshalb aufdrängt. Dabei wird den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Besonderer Wert wurde auf die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von DS-GVO und BDSG sowie dem bereichsspezifischen Datenschutz gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- wissenschaftlich fundiert
- von Praktikern und wissenschaftlichen Experten des Datenschutzes
- Berücksichtigung der Rechtsauffassungen von Datenschutzbehörden und der Querbezüge zur DS-GVO
- aktueller Literaturüberblick
- Konzentration auf das Wesentliche
Zur Neuauflage
Für die 13. Auflage wurde das Werk unter der Herausgeberschaft von Gola/Heckmann in der bewährten Qualität des Gola/Schomerus komplett neu bearbeitet. Das neue Autorenteam besteht aus den Herausgebern und Datenschutzexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Bürger sowie die Ausbildung im Datenschutzrecht an Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen.
Aktualisiert: 2022-09-08
Autor:
Frank Braun,
Sebastian Dienst,
Eugen Ehmann,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Dirk Heckmann,
Niclas Krohm,
Thomas Lapp,
Ninja Marnau,
Norbert Nolte,
Anne Paschke,
Yvette Reif,
Daniel Rücker,
Barbara Sandfuchs,
Martin Scheurer,
Alexander Schmid,
Sebastian Schulz,
Tobias Starnecker,
Barbara Thiel,
Christoph Werkmeister
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Zum Werk
Den Anforderungen des Datenschutzes ist in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das hierfür derzeit noch als Grundnorm maßgebende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird im Mai 2018 durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und eine Neufassung des BDSG abgelöst. Unmittelbar geltendes europäisches Recht wird für die Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung den Datenschutz in der EU einheitlich gestalten. Für Wirtschaft und Verwaltung gilt es, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Aufgabe der Kommentierung ist es daher, vor allem im Vergleich zum noch geltenden Recht, insbesondere die Neuregelungen der DS-GVO und des diese ergänzenden neuen BDSG auf den Gebieten des Kunden-, Beschäftigten- und Bürgerdatenschutzes deutlich zu machen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt des Bürgers annehmen, bedürfen besonderer Betrachtung. Das gilt auch für die Neukonzeption der Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden und den Möglichkeiten zur Gestaltung internationalen Datenverkehrs.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- Konzentration auf das Wesentliche
- von Praktikern des Datenschutzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde notwendig, um die die DS-GVO ergänzenden Regelungen des neuen BDSG rechtzeitig zu berücksichtigen. Ferner konnten aufgrund der zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossenen DS-GVO-Neukommentierungen die gegebenenfalls unterschiedlichen Literaturauffassungen aufgegriffen werden.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2022-07-06
Autor:
Carolyn Eichler,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Christoph Klug,
Niels Lepperhoff,
Alexander Nguyen,
Norbert Nolte,
Carlo Piltz,
Stephan Pötters,
Yvette Reif,
Sebastian Schulz,
Philipp Stroh,
Christoph Werkmeister
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Das Werk analysiert materiell-rechtliche Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Private im Social Web im Lichte der aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere der Veränderungen durch die Datenschutzgrundverordnung. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen sich zum einen Plattformbetreiber, die ihren Hauptsitz meist in den USA haben, und zum anderen Nutzer dem europäischen Datenschutzregime unterwerfen müssen und wie die mitgliedstaatlichen Datenschutzregimes voneinander abzugrenzen sind. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken durch die Nutzer selbst, durch die Plattformbetreiber und durch Dritte. Schließlich findet vor dem Hintergrund des Datentransfers in die USA eine Analyse der aufgezeigten Problemfelder nach US-amerikanischem Datenschutzrecht statt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beck-Basistitel
Das Datenschutzrecht auf neuestem Stand
Zum Werk
Belange des Datenschutzes sind in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu beachten. Der Schutz personenbezogener Daten nach dem BDSG entfaltet seine Wirkung im On- und Offline-Bereich. Er ist zunehmend Gegenstand nationaler und internationaler Diskussionen. Die Neuauflage trägt der in den letzten Jahren nochmals beschleunigten Dynamik des Datenschutzrechts Rechnung und bringt die Kommentierung u.a. in Sachen des Kunden-, Beschäftigten- und Bürgerdatenschutzes auf den neuesten Stand.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- von Praktikern des Datenschutzes
- profunde Auswertung der Rechtsprechung
- Berücksichtigung der Rechtsauffassungen von Datenschutzbehörden
- aktueller Literaturüberblick
- Konzentration auf das Wesentliche
Zur Neuauflage
Für die 12. Auflage haben die Autoren das Werk umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Fortgeführt wurde die Einarbeitung von Erfahrungen mit der BDSG-Novelle 2009 in der Praxis u.a.
- bei der Auftragsdatenverarbeitung/dem Cloud Computing,
- beim Scoring/automatisierten Einzelentscheidungen,
- bei der Informationspflicht bei Datenverlusten und
- beim Beschäftigtendatenschutz.
Die beim grenzüberschreitenden Datenverkehr zu beachtenden Anforderungen wurden - auch mit Blick auf die Spionagevorwürfe gegen die NSA - ergänzt. Ein aktualisierter Ausblick wird genommen auf die in der Planung befindliche EU-Datenschutzreform.
Zu den Autoren
Peter Gola ist Ehrenvorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) sowie Autor zahlreicher Literatur zum Datenschutz. Er war Professor für Dienstrecht an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden. Christoph Klug ist Rechtsanwalt in Köln und Repräsentant der GDD in internationalen Angelegenheiten. Barbara Körffer ist Referatsleiterin beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Bürger.
Aktualisiert: 2019-02-08
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