Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht.

Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. von Mattern,  David
Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht.

Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. von Mattern,  David
Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht.

Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. von Mattern,  David
Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht.

Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. von Mattern,  David
Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht.

Das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht. von Mattern,  David
Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht.

Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht. von Castillo Ara,  Alejandra
In allen Rechtsordnungen können Fälle auftreten, in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maßstäben zu steuern, weil er diese Maßstäbe nicht kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse darüber, wo die Abgrenzung zwischen diesen drei Fallkonstellationen verläuft, existieren bisher nicht. Die aktuelle weltweite Migration und demzufolge die pluralistische Gesellschaft erfordern aber vonseiten des Justizsystems rechtliche Klarheit, um willkürliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion.

Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion. von Karami,  Pedram
Das Wirtschaftsstrafrecht sieht sich in der strafrechtlichen Praxis sowie in der Strafrechtswissenschaft alten und neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die hierbei omnipräsenten »Grauzonen« bieten Raum für die Annahme von Tatbestands- und Verbotsirrtümern. Diese Arbeit analysiert und diskutiert die Hintergründe und mögliche Lösungsmöglichkeiten mit Blick auf ein defizitäres Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern unter Rückgriff auf die aktuelle Compliance-Diskussion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Prüfungstrainer Strafrecht AT I und BT

Prüfungstrainer Strafrecht AT I und BT von Gabriel,  Birgit, Höcher,  Markus, Höpfel,  Frank, Lehner,  Andrea, Mahler,  Christian, Scharmüller,  Marion, Singer,  Florian
Fit für die Strafrechtsprüfung - überprüfe schnell und systematisch dein Wissen Der Prüfungstrainer Strafrecht ist ein Karteikarten-Lernsystem zur schnellen und systematischen Überprüfung und Vertiefung des eigenen Wissens. Auf mehr als 330 Karten werden die Grundlagen des Allgemeinen Teils I und des Besonderen Teils kompakt und gleichzeitig fundiert dargestellt. Kurz vor der Prüfung erleichtert das System die rasche Wiederholung des Gelernten. Die Karteikarten bieten eine didaktisch wertvoll strukturierte Zusammenstellung des materiellen Strafrechts, die sich an der juristischen Falllösung orientiert. Neben Anwendungsbeispielen und einer Auswahl relevanter Meinungsstreitigkeiten aus Lehre und Praxis finden sich zudem Hinweise auf häufige Fehler. Der Lernbehelf richtet sich an Studierende aller österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Sicherheits- und Verwaltungsakademien sowie anderen Bildungseinrichtungen. Auch zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung leistet er wertvolle Unterstützung. Das Autorenteam besteht aus Lehrenden der Uni Wien und der WU Wien sowie Praktikern mit einschlägiger Erfahrung.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion.

Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion. von Karami,  Pedram
Das Wirtschaftsstrafrecht sieht sich in der strafrechtlichen Praxis sowie in der Strafrechtswissenschaft alten und neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die hierbei omnipräsenten »Grauzonen« bieten Raum für die Annahme von Tatbestands- und Verbotsirrtümern. Diese Arbeit analysiert und diskutiert die Hintergründe und mögliche Lösungsmöglichkeiten mit Blick auf ein defizitäres Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern unter Rückgriff auf die aktuelle Compliance-Diskussion.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die strafbefreiende Wirkung präventiv erstatteter Rechtsauskünfte

Die strafbefreiende Wirkung präventiv erstatteter Rechtsauskünfte von Iversen,  Katrina
Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Subsumtionsirrtum und seine Stellung in der strafrechtlichen Irrtumslehre

Der Subsumtionsirrtum und seine Stellung in der strafrechtlichen Irrtumslehre von Cinar,  Ismail
Was ist mit dem Wort "Subsumtionsirrtum" begrifflich gemeint? Innerhalb welchen Feldes des Strafrechts taucht er als Problem auf, und wie ist er strafrechtlich zu qualifizieren? Dies sind die größeren Herausforderungen, die den Subsumtionsirrtum komplexer gestalten und auch seine begriffliche Existenz und Tragweite betreffen. Bislang wurde der Subsumtionsirrtum unterschiedlich definiert und qualifiziert -- mit mehr oder weniger Anhängern. Ausgehend von der Vielfältigkeit der Kontroversen kann der Subsumtionsirrtum als eigenständiges Problem anerkannt werden. Was im strafrechtlichen Sinn unter dem Subsumtionsirrtum begrifflich sowie rechtlich zu verstehen ist, bedarf einer dogmatischen Klärung. Ohne diese würde mit einer auf Vorurteilen beruhenden Analyse den schon vorliegenden Kontroversen eine neue hinzugefügt werden. Der Autor liefert durch eine dogmatisch-begriffliche Untersuchung des Subsumtionsirrtums einen wichtigen Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumlehre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht.

Normbefolgungsunfähigkeit im Strafrecht. von Castillo Ara,  Alejandra
In allen Rechtsordnungen können Fälle auftreten, in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maßstäben zu steuern, weil er diese Maßstäbe nicht kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse darüber, wo die Abgrenzung zwischen diesen drei Fallkonstellationen verläuft, existieren bisher nicht. Die aktuelle weltweite Migration und demzufolge die pluralistische Gesellschaft erfordern aber vonseiten des Justizsystems rechtliche Klarheit, um willkürliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion.

Das Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern im Lichte der aktuellen Compliance-Diskussion. von Karami,  Pedram
Das Wirtschaftsstrafrecht sieht sich in der strafrechtlichen Praxis sowie in der Strafrechtswissenschaft alten und neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die hierbei omnipräsenten »Grauzonen« bieten Raum für die Annahme von Tatbestands- und Verbotsirrtümern. Diese Arbeit analysiert und diskutiert die Hintergründe und mögliche Lösungsmöglichkeiten mit Blick auf ein defizitäres Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern unter Rückgriff auf die aktuelle Compliance-Diskussion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von †.,  Johannes Wessels, Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!  Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut, Wessels,  Johannes
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!! Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die strafbefreiende Wirkung präventiv erstatteter Rechtsauskünfte

Die strafbefreiende Wirkung präventiv erstatteter Rechtsauskünfte von Iversen,  Katrina
Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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