Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht und ihre Anwendbarkeit im Patent- und Markenrecht

Die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht und ihre Anwendbarkeit im Patent- und Markenrecht von Kraus,  Clarissa Katharina
Nach der urheberrechtlichen Zweckübertragungslehre räumt der Urheber im Zweifel nur in dem Umfang Nutzungsrechte an seinem Werk ein, wie dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Weder das Patent- noch das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. Vor diesem Hintergrund geht die Autorin der Frage nach, ob die Lehre in diesen beiden Rechtsgebieten Anwendung findet. Die Autorin setzt sich dabei insbesondere kritisch mit einer analogen Anwendung des § 31 Abs. 5 UrhG im Patent- und Markenrecht auseinander.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen

Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen von Gräf,  Stephan
Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermögensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch für den allgemeinen Rechtsverkehr von größter Relevanz; denn gerade die nationalen Regeln über das Außengüterrecht divergieren stark. Zu bösen Überraschungen können etwa ausländische Verfügungsbeschränkungen führen, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Lösungen sind künftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europäischen Güterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Gräf widmet sich der Drittdimension der EuGüVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhältnis zwischen Güter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit mit ein.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen

Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen von Gräf,  Stephan
Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermögensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch für den allgemeinen Rechtsverkehr von größter Relevanz; denn gerade die nationalen Regeln über das Außengüterrecht divergieren stark. Zu bösen Überraschungen können etwa ausländische Verfügungsbeschränkungen führen, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Lösungen sind künftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europäischen Güterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Gräf widmet sich der Drittdimension der EuGüVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhältnis zwischen Güter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit mit ein.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Grundstücksgeschäfte

Die Grundstücksgeschäfte von Brückner,  Christian, Küster,  Mathias
Das Werk bietet Notariatspersonen, Rechtsanwälten/-innen und Unternehmensjuristen/-innen einen kompakten Überblick über alle Immobiliengeschäfte, die im Grundbuch eingetragen werden. Voraussetzungen und rechtlich notwendige Inhalte der einzelnen Geschäfte sind systematisch dargestellt. Das Buch ist als Nachschlagewerk konzipiert. Ein einleitender Grundlagenteil führt in das begriffliche Instrumentarium ein, das für die Handhabung der sachenrechtlichen Mechanismen und die Herstellung eintragunsfähiger Anmeldungsunterlagen erforderlich ist. Das Werk verbindet juristische Präzision mit einfacher Verständlichkeit.
Aktualisiert: 2021-05-31
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Die Befreiung des Vorerben über die Grenzen des § 2136 BGB hinaus

Die Befreiung des Vorerben über die Grenzen des § 2136 BGB hinaus von Nolting,  Julia
In der Kautelarpraxis hat sich gezeigt, daß ein praktisches Bedürfnis danach besteht, einerseits Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, andererseits aber den Erstbedachten auch von den Beschränkungen zu befreien, von denen er in seiner Eigenschaft als Vorerbe gem. § 2136 BGB nicht befreit werden kann. In Rechtsprechung und Literatur sind bereits zahlreiche Bestrebungen unternommen worden, dieses Ziel durch die Kombination verschiedener erbrechtlicher Institute zu erreichen. Die bislang vorgeschlagenen Lösungen führen aber bei näherer Betrachtung nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Arbeit weist nach, daß der Erblasser mit der Anordnung eines bedingten oder befristeten Vorausvermächtnisses zugunsten des Vorerben diesen in dogmatisch zulässiger Weise von allen über die Vorenthaltung der Testierfreiheit hinausgehenden Beschränkungen befreien kann.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren

Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren von Leesmeister,  Dieter
Im Grundbuchverfahren ist im Rahmen verfahrensrechtlicher Normen in großem Umfang auch das materielle Liegenschaftsrecht zu prüfen. Das Studienbuch ist genau darauf angelegt: übersichtliche und einprägsame Darstellung wesentlicher materiellrechtlicher Themen und Besonderheiten insbesondere aus Sicht des Grundbuchamtes. Dazu gibt es – optisch neu hervorgehoben – zahlreiche Beispielsfälle, Grafiken, Prüfungsschemata, Merksätze, Wiederholungsfragen und Zusammenfassungen. Behandelt werden Eigentum, Wohnungseigentum, Grunddienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Reallast, Erbbaurecht, Hypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundschuld, Eigentums- und Löschungsvormerkung, gesetzlicher Löschungsanspruch, Rangänderung/-vorbehalt und Verfügungsbeschränkungen. Neben der umfangreichen Aktualisierung umfasst es ganz neu Hinweise und Überlegungen zu: - Rechtsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Erbanteilsübertragung und Abschichtung - Sondernutzungsrechte - Wirksamkeitsvermerk - Verfügungsbeschränkungen bei Erbteilskauf und -übertragung (§ 161 BGB).
Aktualisiert: 2020-07-07
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-04-15
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