Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters

Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters von Huber,  Karl
»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist? Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor allem aber die Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, kollidieren mit den Bestimmungen der Insolvenzordnung. Insolvenzbeschlag, Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Insolvenzanfechtung, insolvenzrechtliches Gleichbehandlungsgebot und weitere insolvenzspezifische Besonderheiten fordern ihren Tribut. Sie verkomplizieren die Vermögensabschöpfung und die Rückgewinnungshilfe zusätzlich. Deshalb gilt es in dem Buch nicht nur mögliche Spannungsfelder und Schwächen des geltenden Rechts aufzuzeigen. Vielmehr werden pragmatische Lösungen angeboten, welche trotz des insolvenzrechtlichen Vorranges sowohl den legitimen Zielen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als auch den Interessen der Geschädigten gerecht werden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters

Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters von Huber,  Karl
»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist? Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor allem aber die Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, kollidieren mit den Bestimmungen der Insolvenzordnung. Insolvenzbeschlag, Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Insolvenzanfechtung, insolvenzrechtliches Gleichbehandlungsgebot und weitere insolvenzspezifische Besonderheiten fordern ihren Tribut. Sie verkomplizieren die Vermögensabschöpfung und die Rückgewinnungshilfe zusätzlich. Deshalb gilt es in dem Buch nicht nur mögliche Spannungsfelder und Schwächen des geltenden Rechts aufzuzeigen. Vielmehr werden pragmatische Lösungen angeboten, welche trotz des insolvenzrechtlichen Vorranges sowohl den legitimen Zielen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als auch den Interessen der Geschädigten gerecht werden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht von Brunner,  Julia
Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht von Brunner,  Julia
Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht von Brunner,  Julia
Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Rechtspflegergesetz

Rechtspflegergesetz von Dörndorfer,  Josef, Savini,  Peter
Zum Werk Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach § 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach § 11. Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen. InhaltAufgaben und Stellung des Rechtspflegersdem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrendie Anfechtung der Rechtspflegerentscheidungsonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassungdem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen BereichenSchlussvorschriften Vorteile auf einen Blickklare Spracheerstellt von der Praxis für die PraxisOrientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen Zur Neuauflage Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch dasGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtssowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.Die Neuauflage berücksichtigt alle diese Änderungen und geht dabei noch intensiver auf die Lösung von Praxisproblemen ein. Zielgruppe Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-06-30
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