Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-05-23
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs scheitert in der Praxis oft an fehlenden Beweismöglichkeiten. Die Verfasserin untersucht, inwiefern die Ansprüche aus § 1379 BGB hier Abhilfe schaffen können. Da insbesondere der Anspruch auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses aus § 1379 Absatz 1 Satz 3 BGB bisher selten genutzt wird, kann das Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft interessante neue Denkansätze bieten.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs scheitert in der Praxis oft an fehlenden Beweismöglichkeiten. Die Verfasserin untersucht, inwiefern die Ansprüche aus § 1379 BGB hier Abhilfe schaffen können. Da insbesondere der Anspruch auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses aus § 1379 Absatz 1 Satz 3 BGB bisher selten genutzt wird, kann das Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft interessante neue Denkansätze bieten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Viel Arbeit, wenig Ertrag – das ist für Rechtsanwälte die Crux, wenn es um Zwangsvollstreckungen geht. Für Ihre Mandanten dagegen kann die Erfüllung ihrer Forderung von elementarer Bedeutung sein. Daher ist es so wichtig, dass Sie diese Fälle mit dem bestmöglichen Ergebnis für Ihren Mandanten abschließen – aber in möglichst kurzer Zeit, damit diese Fälle für Sie rentabel sind. Dabei hilft Ihnen jetzt der neue Ratgeber „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" von Professor Dr. Udo Hintzen. Jetzt Zwangsvollstreckungsfälle rentabel abwickeln! Zwangsvollstreckungsfälle: So holen Sie als Anwalt das Maximum an Rentabilität heraus Zwangsvollstreckungsfälle sind ein zweischneidiges Schwert. Da ist einmal die Seite des Mandanten, für den es hier unter Umständen um die Existenz geht. Ein juristischer Sieg ist für ihn nichts wert, wenn seine berechtigte Forderung nicht mit einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung eingetrieben werden kann. Für Sie als Anwalt dagegen sind diese Fälle dagegen nur lukrativ, wenn Sie möglichst wenig Zeit und Energie investieren. Das darf aber auf keinen Fall zu Lasten Ihres Mandanten gehen! Die Lösung: Der neue Praxis-Leitfaden „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher"! Professor Udo Hintzen gibt Ihnen mit seinem neuen Buch „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" endlich eine konkrete und praxisnahe Handlungsanleitung an die Hand, die Ihnen ab sofort bei allen Fällen der Zwangsvollstreckung eine wertvolle Hilfe sein wird. Sie werden in deutlicher kürzerer Zeit den gerichtlich zugesprochenen Betrag für Ihre Mandanten realisieren. Das ergibt eine klassische Win-Win-Situation: Auf der einen Seite zufriedene Mandanten, die ohne unnötige Verzögerung das bekommen, was ihnen zusteht; und auf der anderen Seite ein dank schneller Abwicklung lukratives Mandat für Sie. Alles drin für Ihre erfolgreichen Zwangsvollstreckungsfälle „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" ist in drei logische Teile gegliedert und stellt damit den Ablauf des Verfahrens nach Art des Vorgehens des Gerichtsvollziehers dar: Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft Echter Mehrwert durch Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Prof. Hintzen gibt Ihnen in seinem Buch eine praxisgerechte Hilfestellung für die Gerichtsvollziehervollstreckung. Dabei dokumentiert er die durch zahlreiche Instanzentscheidungen die Tendenzen in der Rechtsprechung, da diese die Praxis der Vollstreckung nachhaltig prägen. Zusätzlich finden Sie die in der Praxis wenig bekannten Texte der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) auszugsweise im Anhang des Buchs – damit haben Sie alles, was Sie brauchen, um erfolgreich Fälle der Zwangsvollstreckung abzuwickeln! Jetzt Zwangsvollstreckungsfälle rentabel abwickeln!
Aktualisiert: 2022-10-19
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Wo vererbt wird, gibt es Streit. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich häufig vom Haupterben über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen getäuscht. Für Sie als Notar bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit dem aufwändigen Erstellen von Nachlassverzeichnissen beauftragt werden, wird größer. „Viel Arbeit, wenig Geld" – das ist jetzt vorbei. Mit dem Handbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" erstellen Sie ab sofort Nachlassverzeichnisse fehlerfrei und effizient! Jetzt Notarielle Verzeichnisse gewinnbringend erstellen! Notarielle Verzeichnisse: maximaler Ertrag statt lästige Pflichtaufgabe Das Bundesverfassungsgericht war 2016 sehr deutlich: Der Notar ist in aller Regel beim Notariellen Nachlassvereichnis dazu verpflichtet, Einsicht in die vollständigen Kontoauszüge und sonstigen Bankunterlagen für den Zehnjahreszeitraum zu nehmen oder eine Vollmacht des Auskunftsverpflichteten zur Anfrage bei der Bank einzuholen. Das war sicherlich nicht das, was die Notare hören wollten. Da heißt es nun, aus der Not eine Tugend zu machen. Denn tatsächlich ist es möglich, die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses so durchzuführen, dass am Ende doch noch ein lohnendes Geschäft für Sie daraus wird. Alles, was Sie über die Erstellung der Nachlassverzeichnisse wissen müssen – in einem praktischen Handbuch Das Praxishandbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" ist einzigartig auf dem Deutschen Markt. Es ist das einzige Buch, das sich ausschließlich und vollumfassend der Thematik der notariellen Verzeichnisse widmet. Der Vorteil für Sie: Wenn Sie sich mit diesem ungeliebten Thema beschäftigen müssen, brauchen Sie nicht lange in den gängigen Standardwerken zum Erbrecht nach Hilfe zu suchen. Stattdessen reicht ein Griff ins Regal und Sie finden in „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" schnell alles, was Sie brauchen: Nießbrauchsverzeichnis Verzeichnis zur Erstellung des Anfangsvermögens bei Zugewinngemeinschaft Nachlassverzeichnis Vermögensverzeichnis des Vormunds, des Betreuers und des Pflegers Verzeichnis über Nachlassinventar Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers Schnell und fehlerfrei – so kann sich die Erstellung des Nachlassverzeichnisses für Sie lohnen So dringend notwendig eine Reform der herrschenden Rechtslage auch sein mag – sie wird in absehbarer Zeit nicht kommen. Deshalb heißt es jetzt: Das Beste aus der Situation machen! Mit dem einzigartigen Handbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" gelingt Ihnen das. Sie werden ab sofort nicht nur Fälle dieser Art schneller bearbeiten, sondern auch mögliche Fehler vermeiden. So zeigen Sie vor Gericht, dass Sie dem Auskunftsanspruch des Klägers gerecht geworden sind und können den Fall schnell abschließen. Jetzt Nachlassverzeichnisse gewinnbringend erstellen!
Aktualisiert: 2023-03-16
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Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-03-20
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Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-04-25
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Viel Arbeit, wenig Ertrag – das ist für Rechtsanwälte die Crux, wenn es um Zwangsvollstreckungen geht. Für Ihre Mandanten dagegen kann die Erfüllung ihrer Forderung von elementarer Bedeutung sein. Daher ist es so wichtig, dass Sie diese Fälle mit dem bestmöglichen Ergebnis für Ihren Mandanten abschließen – aber in möglichst kurzer Zeit, damit diese Fälle für Sie rentabel sind. Dabei hilft Ihnen jetzt der neue Ratgeber „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" von Professor Dr. Udo Hintzen. Jetzt Zwangsvollstreckungsfälle rentabel abwickeln! Zwangsvollstreckungsfälle: So holen Sie als Anwalt das Maximum an Rentabilität heraus Zwangsvollstreckungsfälle sind ein zweischneidiges Schwert. Da ist einmal die Seite des Mandanten, für den es hier unter Umständen um die Existenz geht. Ein juristischer Sieg ist für ihn nichts wert, wenn seine berechtigte Forderung nicht mit einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung eingetrieben werden kann. Für Sie als Anwalt dagegen sind diese Fälle dagegen nur lukrativ, wenn Sie möglichst wenig Zeit und Energie investieren. Das darf aber auf keinen Fall zu Lasten Ihres Mandanten gehen! Die Lösung: Der neue Praxis-Leitfaden „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher"! Professor Udo Hintzen gibt Ihnen mit seinem neuen Buch „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" endlich eine konkrete und praxisnahe Handlungsanleitung an die Hand, die Ihnen ab sofort bei allen Fällen der Zwangsvollstreckung eine wertvolle Hilfe sein wird. Sie werden in deutlicher kürzerer Zeit den gerichtlich zugesprochenen Betrag für Ihre Mandanten realisieren. Das ergibt eine klassische Win-Win-Situation: Auf der einen Seite zufriedene Mandanten, die ohne unnötige Verzögerung das bekommen, was ihnen zusteht; und auf der anderen Seite ein dank schneller Abwicklung lukratives Mandat für Sie. Alles drin für Ihre erfolgreichen Zwangsvollstreckungsfälle „Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" ist in drei logische Teile gegliedert und stellt damit den Ablauf des Verfahrens nach Art des Vorgehens des Gerichtsvollziehers dar: Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft Echter Mehrwert durch Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung Prof. Hintzen gibt Ihnen in seinem Buch eine praxisgerechte Hilfestellung für die Gerichtsvollziehervollstreckung. Dabei dokumentiert er die durch zahlreiche Instanzentscheidungen die Tendenzen in der Rechtsprechung, da diese die Praxis der Vollstreckung nachhaltig prägen. Zusätzlich finden Sie die in der Praxis wenig bekannten Texte der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) auszugsweise im Anhang des Buchs – damit haben Sie alles, was Sie brauchen, um erfolgreich Fälle der Zwangsvollstreckung abzuwickeln! Jetzt Zwangsvollstreckungsfälle rentabel abwickeln!
Aktualisiert: 2020-07-09
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