Detlef Breitenband gibt in seinem Buch einen problemorientierten Überblick über die Rechtstheorien von Immanuel Kant und Jürgen Habermas. Im Zentrum steht die Frage nach der Leistungsfähigkeit beider Rechtstheorien, da diese den Konsens aller Rechtsadressaten zur Grundlage haben, aber nicht davon ausgegangen wird, dass jemals über eine Rechtsnorm ein faktischer Konsens erzeugt wird. Der Autor arbeitet die radikal-demokratischen Implikationen des Kantischen Republikanismus heraus und leistet einen wichtigen Beitrag zur Klärung des Begriffs der Legitimation von Rechtsnormen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts.
Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag.
In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften.
Werner Krawietz
Aktualisiert: 2023-06-20
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Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts.
Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag.
In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften.
Werner Krawietz
Aktualisiert: 2023-06-20
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Maximilian Forschner behandelt die zentralen Themen von Kants praktischer Philosophie und stellt sein Denken in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war »in die Metaphysik verliebt«. So wird das Buch auch zu einer Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Auffassung von Kant als einem Pionier „nachmetaphysischen“ Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts.
Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag.
In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften.
Werner Krawietz
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Vereint sind hier wissenschaftliche Aufsätze und politische Referate von Horst Ehmke. Daß Wissenschaft und Politik entgegen einem guten alten deutschen Vorurteil zusammengehören, ist eine von Ehmkes Thesen.
Die verschiedenen Beiträge behandeln historische Fragen, institutionelle Probleme und politische Aufgaben. Alle beschäftigen sich mit fragwürdigen Aspekten deutscher Politik. Allen ist die Überzeugung gemeinsam, daß die Vernunft des Menschen sich zuallererst in der praktischen Gestaltung seiner eigenen Lebensverhältnisse zu bewähren hat, daß die moderne Industriegesellschaft und die moderne Demokratie Kunstwerke sind, die nur durch eine Politik der praktischen Vernunft erhalten und fortentwickelt werden können.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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In dieser Bilanz seiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit Kant behandelt Maximilian Forschner die zentralen Themen von dessen praktischer Philosophie. Er würdigt Kants innovative Leistung, stellt sein Denken aber zugleich in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war, wie er selbst von sich bekennt, »in die Metaphysik verliebt«. Seine leitende Frage ist die nach der Bestimmung des Menschen und nach dem höchsten Gut, und seine Antwort setzt Moralphilosophie, Rechtsphilosophie (insbesondere Straftheorie) und Religionsphilosophie in einen unlöslichen Zusammenhang. Wer diesen Zusammenhang
auflösen möchte, stellt auch Kants philosophisches Verständnis von Moralität infrage. So wird das Buch auch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas' Auffassung von Kant als einem der Pioniere »nachmetaphysischen« Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Vereint sind hier wissenschaftliche Aufsätze und politische Referate von Horst Ehmke. Daß Wissenschaft und Politik entgegen einem guten alten deutschen Vorurteil zusammengehören, ist eine von Ehmkes Thesen. Die verschiedenen Beiträge behandeln historische Fragen, institutionelle Probleme und politische Aufgaben. Alle beschäftigen sich mit fragwürdigen Aspekten deutscher Politik. Allen ist die Überzeugung gemeinsam, daß die Vernunft des Menschen sich zuallererst in der praktischen Gestaltung seiner eigenen Lebensverhältnisse zu bewähren hat, daß die moderne Industriegesellschaft und die moderne Demokratie Kunstwerke sind, die nur durch eine Politik der praktischen Vernunft erhalten und fortentwickelt werden können.(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-02
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In dieser Bilanz seiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit Kant behandelt Maximilian Forschner die zentralen Themen von dessen praktischer Philosophie. Er würdigt Kants innovative Leistung, stellt sein Denken aber zugleich in den Traditionsrahmen der abendländischen Metaphysik. Denn Kant war, wie er selbst von sich bekennt, »in die Metaphysik verliebt«. Seine leitende Frage ist die nach der Bestimmung des Menschen und nach dem höchsten Gut, und seine Antwort setzt Moralphilosophie, Rechtsphilosophie (insbesondere Straftheorie) und Religionsphilosophie in einen unlöslichen Zusammenhang. Wer diesen Zusammenhang
auflösen möchte, stellt auch Kants philosophisches Verständnis von Moralität infrage. So wird das Buch auch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas' Auffassung von Kant als einem der Pioniere »nachmetaphysischen« Denkens.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-29
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In der Reihe werden herausragende monographische Untersuchungen und Sammelbände zu allen Aspekten der Philosophie Kants veröffentlicht, ebenso zum systematischen Verhältnis seiner Philosophie zu anderen philosophischen Ansätzen in Geschichte und Gegenwart. Veröffentlicht werden Studien, die einen innovativen Charakter haben und ausdrückliche Desiderate der Forschung erfüllen. Die Publikationen repräsentieren den aktuellsten Stand der Forschung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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