Umweltstrategien im Verpackungsrecht.

Umweltstrategien im Verpackungsrecht. von Aulehner,  Josef, Scholz,  Rupert
Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar. Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden. Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S. Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Umweltstrategien im Verpackungsrecht.

Umweltstrategien im Verpackungsrecht. von Aulehner,  Josef, Scholz,  Rupert
Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar. Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden. Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S. Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Umweltstrategien im Verpackungsrecht.

Umweltstrategien im Verpackungsrecht. von Aulehner,  Josef, Scholz,  Rupert
Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar. Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden. Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S. Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Umweltstrategien im Verpackungsrecht.

Umweltstrategien im Verpackungsrecht. von Aulehner,  Josef, Scholz,  Rupert
Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar. Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden. Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S. Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Umweltstrategien im Verpackungsrecht.

Umweltstrategien im Verpackungsrecht. von Aulehner,  Josef, Scholz,  Rupert
Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar. Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden. Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S. Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Verpackung /Recht

Sie suchen ein Buch über Verpackung /Recht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Verpackung /Recht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Verpackung /Recht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Verpackung /Recht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Verpackung /Recht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Verpackung /Recht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Verpackung /Recht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.