Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil.
Mit dem Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen.
Der Beitrag ist als Kompakt-Kommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen, insbesondere aus der aktuellen Rechtsprechung, erläutert.
Die 7. Auflage bringt das Werk auf den Stand zum 31. März 2022.
Berücksichtigt werden vor allem die Änderungen des HPVG im Zusammenhang mit der Gründung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sowie dem Dritten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Grundlegend neu ist § 32 Abs. 2 HPVG.
Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt.
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwält:innen, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vor allem mit Fragen des Rechts der Finanzdienstleistungsaufsicht, des Kommunalrechts und des Schulrechts befasst.
"Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen."
(Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016)
"[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen."
(Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016)
Aktualisiert: 2022-06-24
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Grundgedanke des Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer Dienststellen über ihre Personalvertretungen.
Mit dem Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen und kompakten Arbeitshilfe Rechnung getragen. Die Vorschriften werden im Einzelnen prägnant und mit dem Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung der sächsischen Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts veranschaulicht. Aufgegriffen wird inbesondere das Personalratswahlgesetz 2021, das die Möglichkeit zur Verschiebung der Personalratswahlen eröffnet hat.
Der Kommentar nutzt als von sächsischen Praktikern entwickelter Ratgeber dem öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräten, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichten, Anwälten, mithin allen mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
Hinweis:
Die digitale Version wird in zwei Teilen auf den aktuellen Stand gebracht. Mit dem ersten Teil sind alle für die Personalratswahlen wichtigen Vorschriften aktualisiert (Teil 1, 2, 3; §§ 71, 92 SächsPersVG); auch die Anhänge. Weitere Aktualisierungen und ein neues Stichwortverzeichnis sind dem kommenden zweiten Teil vorbehalten. Der zweite Teil wird nach Erscheinen automatisch und kostenfrei im digitalen Werk aktualisiert.
Begründet von von Susanne Behrens-Kubitza, Referentin, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Christoph Darré, Regierungsdirektor und Dr. Erwin Wagner, Ministerialrat, beide Sächsisches Staatsministerium des Innern, fortgeführt von Ministerialrat Tobias Schnell, Referatsleiter der Abteilung Zentrale Angelegenheiten des Sächsischen Rechnungshofs mit Zuständigkeit für Organisation, Recht, Haushalt und Beschaffung, und Dr. Günther Jury, Ministerialrat, Justiziar des Sächsischen Rechnungshofs.
Aktualisiert: 2022-03-16
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Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil.
Mit dem Kommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen.
Der Titel soll die Funktion eines Kompakt-Kommentars zur schnellen Orientierung erfüllen. Die Vorschriften werden im Einzelnen praxisorientiert und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Die Erläuterungen orientieren sich an den aktuellen Gesetzesänderungen; auf Einzelfälle aus der Rechtsprechung wird verwiesen.
Die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und dafür zu verwendende Formulare und Vordrucke sind im Anhang abgedruckt.
In der Neuauflage wird insbesondere auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie eingegangen. Sie führten u.a. zu einer Verschiebung der Personalratswahlen 2020 und zu zeitweiligen Modifikationen der Regelungen für die Durchführung von Personalratssitzungen. Außerdem wurden die Erläuterungen zu den allgemeinen Aufgaben und Ansprüchen des Personalrats und zum Beteiligungsverfahren überarbeitet.
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwälte, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem Kommunalrecht sowie dem Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht befasst.
Er ist auch Vorsitzender der Kammern für Personalvertretungsrecht (Land und Bund).
"Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen."
(Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016)
„[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen.“
(Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016)
Aktualisiert: 2022-05-05
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