Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die Vorträge, die anlässlich des 8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 22. und 23. Oktober 2015 gehalten wurden.
Die Wissenschaftler und Praktiker referierten über aktuelle versicherungsrechtliche Themen mit Schwerpunkten im Versicherungsvertrags-und Versicherungsaufsichtsrechts. Eingeleitet wird der Tagungsband mit einem Vortrag über das Wirken Heinrich Heines und sein gespaltenes Verhältnis zur Rechtswissenschaft.
Es folgt aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts ein Beitrag zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem VAG. Die zwei anschließenden Vorträge legen den Fokus auf neueste Entwicklungen und Probleme im Bereich der versicherungsrechtlichen Compliance. Während sich ersterer mit aufsichtsbehördlichen Anforderungen als Compliance-Maßstab auseinandersetzt, behandelt letzterer die Bedeutung von internen Untersuchungen im Rahmen der Compliance von Versicherungsuntern
Aktualisiert: 2023-02-07
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Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97/EU (IDD) werden erstmals einzelfallbezogene (Beratungs-)Pflichten auf das Direktgeschäft der Versicherer erstreckt. Im deutschen Recht sind Beratungspflichten des Versicherers bereits seit 2008 in § 6 VVG a. F. normiert. Allerdings brachte die Umsetzung der IDD zahlreiche Neuerungen, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten.
Diese Dissertation untersucht die Pflichten nach § 6 VVG und bezieht hierbei die umfangreiche und ausdifferenzierte Rechtsprechung zu den Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers ein. Auch die Regulierung für Versicherungsanlageprodukte wird analysiert; parallele Entwicklungen im Kapitalanlagerecht werden vergleichend betrachtet. Damit kann dieses aktuelle Nachschlagewerk der Praxis in Versicherungsvertrieb und Rechtsberatung ebenso dienen wie der Wissenschaft.
Darüber hinaus stellt die Arbeit die Pflichten in den breiteren Kontext der Informationspflichten, ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Beratung durch Vermittler und Berater. Untersucht wird, ob der europäische Gesetzgeber mit der Regulierung sein Ziel erreicht, den Versicherungsnehmern eine informierte Entscheidung auf Grundlage einer rationalen Auswahl aus den unterschiedlichen Versicherungsangeboten zu ermöglichen und auf diese Weise einen funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt herzustellen. Die Ergebnisse werden übersichtlich in Thesen zusammengefasst. Alternative Regelungsvorschläge am Maßstab der 1:1-Umsetzung dienen als Grundlage der weiteren rechtspolitischen Diskussion - denn nach der Reform ist vor der Reform.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Für diesen Titel liegt keine Beschreibung vor.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97/EU (IDD) werden erstmals einzelfallbezogene (Beratungs-)Pflichten auf das Direktgeschäft der Versicherer erstreckt. Im deutschen Recht sind Beratungspflichten des Versicherers bereits seit 2008 in § 6 VVG a. F. normiert. Allerdings brachte die Umsetzung der IDD zahlreiche Neuerungen, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten.
Diese Dissertation untersucht die Pflichten nach § 6 VVG und bezieht hierbei die umfangreiche und ausdifferenzierte Rechtsprechung zu den Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers ein. Auch die Regulierung für Versicherungsanlageprodukte wird analysiert; parallele Entwicklungen im Kapitalanlagerecht werden vergleichend betrachtet. Damit kann dieses aktuelle Nachschlagewerk der Praxis in Versicherungsvertrieb und Rechtsberatung ebenso dienen wie der Wissenschaft.
Darüber hinaus stellt die Arbeit die Pflichten in den breiteren Kontext der Informationspflichten, ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Beratung durch Vermittler und Berater. Untersucht wird, ob der europäische Gesetzgeber mit der Regulierung sein Ziel erreicht, den Versicherungsnehmern eine informierte Entscheidung auf Grundlage einer rationalen Auswahl aus den unterschiedlichen Versicherungsangeboten zu ermöglichen und auf diese Weise einen funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt herzustellen. Die Ergebnisse werden übersichtlich in Thesen zusammengefasst. Alternative Regelungsvorschläge am Maßstab der 1:1-Umsetzung dienen als Grundlage der weiteren rechtspolitischen Diskussion - denn nach der Reform ist vor der Reform.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Wer sich dem geltenden Versicherungskollisionsrecht annähert, muss feststellen, dass es ohne Grund als „die Hölle des Kollisionsrechts“ bezeichnet wird. Dies liegt vor allem daran, dass bei seiner Einführung in der Rom I-Verordnung die vorherige unbefriedigende Rechtslage einfach in aller Eile in neuem Gewand übernommen wurde, mit der Folge, dass derzeit im selben Rechtsakt zwei Regime für die Anknüpfung von Versicherungsverträgen zu finden sind, die nicht unterschiedlicher sein könnten. Zudem wird für die Bestimmung der anwendbaren Kollisionsnorm auf ausführliche Auflistungen und Definitionen verwiesen, die nicht in der Verordnung selbst, sondern im Richtlinienrecht enthalten sind. Das geltende Versicherungskollisionsrecht muss sich außerdem den Vorwurf der Primärrechtswidrigkeit gefallen lassen.
Dem Verordnungsgeber selbst waren diese Probleme bewusst. Daher wurde in Art. 27 Abs. 1 lit. a bis spätestens 17. Juni 2013 eine Untersuchung über das auf Versicherungsverträge anzuwendende Recht und eine Abschätzung der Folgen etwaiger einzuführender Bestimmungen vorgesehen. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zur Diskussion über die Neuregelung des Versicherungskollisionsrechts in der Europäischen Union leisten. Es wird insbesondere eine Antwort für folgende Fragen gesucht: Ist eine einheitliche Regelung der Anknüpfung von Versicherungsverträgen durchführbar? Bei welchen Versicherungsverträgen sollte die Parteiautonomie beschränkt werden? Wie sollte der kollisionsrechtliche Schutz des Versicherungsnehmers gewährleistet werden? In welchen Fällen ist eine Durchbrechung des Versicherungsvertragsstatuts erforderlich? Stets zu beachten ist dabei die gegenüber dem Ziel der Verwirklichung des Versicherungsbinnenmarktes dienende Funktion des unionsrechtlichen Kollisionsrechts.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die Vorträge, die anlässlich des 8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 22. und 23. Oktober 2015 gehalten wurden.
Die Wissenschaftler und Praktiker referierten über aktuelle versicherungsrechtliche Themen mit Schwerpunkten im Versicherungsvertrags-und Versicherungsaufsichtsrechts. Eingeleitet wird der Tagungsband mit einem Vortrag über das Wirken Heinrich Heines und sein gespaltenes Verhältnis zur Rechtswissenschaft.
Es folgt aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts ein Beitrag zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem VAG. Die zwei anschließenden Vorträge legen den Fokus auf neueste Entwicklungen und Probleme im Bereich der versicherungsrechtlichen Compliance. Während sich ersterer mit aufsichtsbehördlichen Anforderungen als Compliance-Maßstab auseinandersetzt, behandelt letzterer die Bedeutung von internen Untersuchungen im Rahmen der Compliance von Versicherungsuntern
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der europäische Binnenmarkt für Versicherungen ist im Umbruch. Seit Aufhebung der aufsichtsbehördlichen Vorabkontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen nutzen die Versicherer verstärkt ihre unternehmerischen Freiheiten zu innovativer Produktgestaltung. Im Rahmen von Allfinanzstrategien warten Versicherungsunternehmen mit einem breitgefächerten Angebot an Finanzdienstleistungen auf, das den Kunden einen umfassenden Schutz ihrer Vermögensinteressen in Aussicht stellt. Die zunehmende Produkt- und Anbietervielfalt im Versicherungsbinnenmarkt konfrontieren die Versicherungsnehmer jedoch mit gravierenden Informationsproblemen beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Das Versicherungsvertragsrecht sieht sich bei der Lösung informationeller Konfliktlagen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern vor neue Herausforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Dissertation "Der Informationsschutz des Versicherungsnehmers" von Ihle, die anlässlich des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Graduiertenkollegs "Rechtsfragen des europäischen Finanzraums" entstanden ist, mit den vertragsrechtlichen und rechtsökonomischen Grundlagen für Informationsverantwortlichkeiten des Versicherers. Neben einer klaren Analyse der gesetzlichen Informationstatbestände im deutschen und europäischen Versicherungsrecht geht es dem Autor vor allem um die weitere Ausformung der Aufklärungs- und Beratungspflichten der Versicherer durch die Rechtsprechung. Kritisch untersucht wird die Frage, ob sich aus den für Kreditinstitute geltenden Beratungsstandards eine Pflicht zur produkt- und versichertengerechten Beratung des Versicherungsnehmers ableiten lässt. Letztlich entwickelt der Autor auf der Basis eines interdisziplinären Ansatzes ein autonomes, in sich geschlossenes Konzept zur Kompensation der Informationsasymmetrie im Versicherungsverhältnis. Sprachlich gewandt und argumentativ durchweg überzeugend ist das Werk dabei mit Genuss zu lesen. Zugleich liefert es mit seiner rechts- und informationsökonomischen Fundierung einen wertvollen Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion der Reform des Versicherungsvertragsrechts.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Buch befasst sich mit der VVG-Reform und dessen grundlegender Neugestaltung des Lebensversicherungsrechts. Der VVG-Gesetzgeber entschied sich dabei nach langer Diskussion für ein System von Informations- und Beratungspflichten sowie (halb-)zwingenden produktgestaltenden Vorgaben auf vertragsrechtlicher Ebene. Lux hinterfragt in seinem Buch, ob diese Neuerungen mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Er arbeitet sowohl primärrechtliches Übermaßverbot als auch eine sekundärrechtliche Höchstnormwirkung für das Lebensversicherungsvertragsrecht heraus und misst die Neuregelungen an diesen Maßstäben. Dabei bestärken sich europarechtliche Bedenken, weshalb das Lebensversicherungsrecht auch zukünftig im Fokus bleiben wird.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Fast genau 100 Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das deutsche Versicherungsvertragsrecht umfassend reformiert. Das «neue» VVG, das zum 01.01.2008 in Kraft tritt, ist geprägt vom Gedanken des Verbraucherschutzes: Es beinhaltet als wesentliche Änderung die Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Diese versicherungsrechtliche Spezialität einer Rechtsfolgenregelung wird seit ihrem Bestehen kontrovers diskutiert und in weiten Teilen abgelehnt. Dennoch hat sie sich, wenn auch stetig abgemildert, bis heute gehalten. Diese Arbeit zeichnet die Geschichte des Alles-oder-Nichts-Prinzips nach und stellt die Neuregelung auf den Prüfstand. Dabei geht sie von der grundsätzlichen Entwicklung des Binnenmarktes der Versicherungen in den Bereichen des Aufsichts- und Vertragsrechts aus. An den Beispielen ausgewählter Rechtsordnungen europäischer Nachbarstaaten wird überprüft, wie Verletzungen versicherungsvertraglich vereinbarter Obliegenheiten dort sanktioniert werden. Schließlich wird beurteilt, ob die deutsche Neuregelung «europatauglich» und damit geeignet ist, dem Harmonisierungsprozess im Bereich des Versicherungsvertragsrechts neuen Schwung zu geben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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