Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, in welchem Grade das englische Vertragsrecht über die Methode der »implication of terms« Treu und Glauben in bestehenden Vertragsbeziehungen zur Geltung verhilft. Hierzu werden das Institut der »implied terms« im allgemeinen und seine Anwendung in besonderen Vertragstypen untersucht und in Vergleich gesetzt zur deutschen Doktrin der ergänzenden Vertragsauslegung sowie den unter § 242 BGB anerkannten Nebenpflichten.
Der englische Richter kann zur Vervollständigung lückenhafter Verträge auf drei unterschiedliche Ergänzungsmechanismen zurückgreifen. Während die einzelfallbezogene »implication in fact« auf die Ergründung eines gemeinsamen hypothetischen Willens der Parteien zielt, können über die »implication in law« Rechtsregeln aller Art und über die »implication by custom or usage« Verkehrssitten und Handelsbräuche in Verträge eingeführt werden.
Im Rahmen der »implication in fact« erfüllt nur der »officious bystander« Test die dogmatische Forderung nach Beachtung der Grenzen der Parteiautonomie. Dagegen decken sich die zur Konkretisierung des Begriffs der »business efficacy« herangezogenen Kriterien weitgehend mit den in Deutschland bei der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben verwendeten Wertungsmaßstäben.
Bei der »implication in law« wird in letzter Zeit immer häufiger sogar der Implikationsmaßstab der »reasonableness« herangezogen, der dem Prinzip von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen eng verwandt ist. Auf diese Weise werden im englischen Kauf-, Miet- und Arbeitsrecht eine dem deutschen Vertragsrecht vergleichbare Vielzahl von Nebenpflichten erzeugt.
Die Methode der »implication of terms« führt daher, als traditionelles Rechtsinstitut des common law, zu Ergebnissen, die nach »civil law« unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen erzielt werden. Damit erweist sich das englische Recht in einem Gebiet des Vertragsrechts, das herkömmlich als für die Wesensverschiedenheit von common law und civil law charakteristisch galt, als Pendant kontinentaler Rechtsauffassung, was auf dem Weg zur Kodifikation eines gemeineuropäischen Vertragsrechts als konstruktiver rechtsvergleichender Befund zu beurteilen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, in welchem Grade das englische Vertragsrecht über die Methode der »implication of terms« Treu und Glauben in bestehenden Vertragsbeziehungen zur Geltung verhilft. Hierzu werden das Institut der »implied terms« im allgemeinen und seine Anwendung in besonderen Vertragstypen untersucht und in Vergleich gesetzt zur deutschen Doktrin der ergänzenden Vertragsauslegung sowie den unter § 242 BGB anerkannten Nebenpflichten.
Der englische Richter kann zur Vervollständigung lückenhafter Verträge auf drei unterschiedliche Ergänzungsmechanismen zurückgreifen. Während die einzelfallbezogene »implication in fact« auf die Ergründung eines gemeinsamen hypothetischen Willens der Parteien zielt, können über die »implication in law« Rechtsregeln aller Art und über die »implication by custom or usage« Verkehrssitten und Handelsbräuche in Verträge eingeführt werden.
Im Rahmen der »implication in fact« erfüllt nur der »officious bystander« Test die dogmatische Forderung nach Beachtung der Grenzen der Parteiautonomie. Dagegen decken sich die zur Konkretisierung des Begriffs der »business efficacy« herangezogenen Kriterien weitgehend mit den in Deutschland bei der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben verwendeten Wertungsmaßstäben.
Bei der »implication in law« wird in letzter Zeit immer häufiger sogar der Implikationsmaßstab der »reasonableness« herangezogen, der dem Prinzip von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen eng verwandt ist. Auf diese Weise werden im englischen Kauf-, Miet- und Arbeitsrecht eine dem deutschen Vertragsrecht vergleichbare Vielzahl von Nebenpflichten erzeugt.
Die Methode der »implication of terms« führt daher, als traditionelles Rechtsinstitut des common law, zu Ergebnissen, die nach »civil law« unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen erzielt werden. Damit erweist sich das englische Recht in einem Gebiet des Vertragsrechts, das herkömmlich als für die Wesensverschiedenheit von common law und civil law charakteristisch galt, als Pendant kontinentaler Rechtsauffassung, was auf dem Weg zur Kodifikation eines gemeineuropäischen Vertragsrechts als konstruktiver rechtsvergleichender Befund zu beurteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, in welchem Grade das englische Vertragsrecht über die Methode der »implication of terms« Treu und Glauben in bestehenden Vertragsbeziehungen zur Geltung verhilft. Hierzu werden das Institut der »implied terms« im allgemeinen und seine Anwendung in besonderen Vertragstypen untersucht und in Vergleich gesetzt zur deutschen Doktrin der ergänzenden Vertragsauslegung sowie den unter § 242 BGB anerkannten Nebenpflichten.
Der englische Richter kann zur Vervollständigung lückenhafter Verträge auf drei unterschiedliche Ergänzungsmechanismen zurückgreifen. Während die einzelfallbezogene »implication in fact« auf die Ergründung eines gemeinsamen hypothetischen Willens der Parteien zielt, können über die »implication in law« Rechtsregeln aller Art und über die »implication by custom or usage« Verkehrssitten und Handelsbräuche in Verträge eingeführt werden.
Im Rahmen der »implication in fact« erfüllt nur der »officious bystander« Test die dogmatische Forderung nach Beachtung der Grenzen der Parteiautonomie. Dagegen decken sich die zur Konkretisierung des Begriffs der »business efficacy« herangezogenen Kriterien weitgehend mit den in Deutschland bei der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben verwendeten Wertungsmaßstäben.
Bei der »implication in law« wird in letzter Zeit immer häufiger sogar der Implikationsmaßstab der »reasonableness« herangezogen, der dem Prinzip von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen eng verwandt ist. Auf diese Weise werden im englischen Kauf-, Miet- und Arbeitsrecht eine dem deutschen Vertragsrecht vergleichbare Vielzahl von Nebenpflichten erzeugt.
Die Methode der »implication of terms« führt daher, als traditionelles Rechtsinstitut des common law, zu Ergebnissen, die nach »civil law« unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen erzielt werden. Damit erweist sich das englische Recht in einem Gebiet des Vertragsrechts, das herkömmlich als für die Wesensverschiedenheit von common law und civil law charakteristisch galt, als Pendant kontinentaler Rechtsauffassung, was auf dem Weg zur Kodifikation eines gemeineuropäischen Vertragsrechts als konstruktiver rechtsvergleichender Befund zu beurteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, in welchem Grade das englische Vertragsrecht über die Methode der »implication of terms« Treu und Glauben in bestehenden Vertragsbeziehungen zur Geltung verhilft. Hierzu werden das Institut der »implied terms« im allgemeinen und seine Anwendung in besonderen Vertragstypen untersucht und in Vergleich gesetzt zur deutschen Doktrin der ergänzenden Vertragsauslegung sowie den unter § 242 BGB anerkannten Nebenpflichten.
Der englische Richter kann zur Vervollständigung lückenhafter Verträge auf drei unterschiedliche Ergänzungsmechanismen zurückgreifen. Während die einzelfallbezogene »implication in fact« auf die Ergründung eines gemeinsamen hypothetischen Willens der Parteien zielt, können über die »implication in law« Rechtsregeln aller Art und über die »implication by custom or usage« Verkehrssitten und Handelsbräuche in Verträge eingeführt werden.
Im Rahmen der »implication in fact« erfüllt nur der »officious bystander« Test die dogmatische Forderung nach Beachtung der Grenzen der Parteiautonomie. Dagegen decken sich die zur Konkretisierung des Begriffs der »business efficacy« herangezogenen Kriterien weitgehend mit den in Deutschland bei der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben verwendeten Wertungsmaßstäben.
Bei der »implication in law« wird in letzter Zeit immer häufiger sogar der Implikationsmaßstab der »reasonableness« herangezogen, der dem Prinzip von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen eng verwandt ist. Auf diese Weise werden im englischen Kauf-, Miet- und Arbeitsrecht eine dem deutschen Vertragsrecht vergleichbare Vielzahl von Nebenpflichten erzeugt.
Die Methode der »implication of terms« führt daher, als traditionelles Rechtsinstitut des common law, zu Ergebnissen, die nach »civil law« unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Vertragsbeziehungen erzielt werden. Damit erweist sich das englische Recht in einem Gebiet des Vertragsrechts, das herkömmlich als für die Wesensverschiedenheit von common law und civil law charakteristisch galt, als Pendant kontinentaler Rechtsauffassung, was auf dem Weg zur Kodifikation eines gemeineuropäischen Vertragsrechts als konstruktiver rechtsvergleichender Befund zu beurteilen ist.
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