Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist hierbei, wann bzw. ob die Preisgabe personenbezogener Daten seitens eines Datensubjekts als eine Gegenleistung qualifiziert werden kann. Daneben stellt sich die Frage nach der Einordnung entsprechender Austauschverhältnisse in das Vertragstypensystem des BGB. Unter Zugrundelegung einer vertragstypologischen Analyse wird im Rahmen der Arbeit versucht, hierauf eine Antwort zu finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist hierbei, wann bzw. ob die Preisgabe personenbezogener Daten seitens eines Datensubjekts als eine Gegenleistung qualifiziert werden kann. Daneben stellt sich die Frage nach der Einordnung entsprechender Austauschverhältnisse in das Vertragstypensystem des BGB. Unter Zugrundelegung einer vertragstypologischen Analyse wird im Rahmen der Arbeit versucht, hierauf eine Antwort zu finden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist hierbei, wann bzw. ob die Preisgabe personenbezogener Daten seitens eines Datensubjekts als eine Gegenleistung qualifiziert werden kann. Daneben stellt sich die Frage nach der Einordnung entsprechender Austauschverhältnisse in das Vertragstypensystem des BGB. Unter Zugrundelegung einer vertragstypologischen Analyse wird im Rahmen der Arbeit versucht, hierauf eine Antwort zu finden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Aktualisiert: 2023-04-09
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Frage, ob das BGB den Herausforderungen der Digitalisierung noch gerecht werden kann, steht im Mittelpunkt dieser Publikation. Um dem auf den Grund zu gehen, untersucht der Autor den Begriff »digitale Inhalte«, der seit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im BGB zu finden ist. Mithilfe einer Kategorisierung der Erscheinungsformen digitaler Inhalte ordnet er diese vertragstypologisch zu.
Mit dem so gefundenen Ergebnis macht der Autor legislative Vorschläge für eine alternative rechtliche Handhabbarkeit. Dabei nimmt er auch den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine spezielle Richtlinie für digitale Inhalte in den Blick und verbindet mit ihm die Zuversicht, dass es sich dabei um ein sinnvolles Update für das BGB handeln könnte.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Es wird die Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB untersucht. Die Analyse widmet sich ferner dem Begriff, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Das Ergebnis zeigt, dass eine Zuordnung zum Kaufvertrag bei unbefristeter und eine Zuordnung zum Pachtvertrag bei befristeter Know-how-Vergabe möglich ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Es wird die Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB untersucht. Die Analyse widmet sich ferner dem Begriff, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Das Ergebnis zeigt, dass eine Zuordnung zum Kaufvertrag bei unbefristeter und eine Zuordnung zum Pachtvertrag bei befristeter Know-how-Vergabe möglich ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Es wird die Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB untersucht. Die Analyse widmet sich ferner dem Begriff, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Das Ergebnis zeigt, dass eine Zuordnung zum Kaufvertrag bei unbefristeter und eine Zuordnung zum Pachtvertrag bei befristeter Know-how-Vergabe möglich ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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