In handbuchartiger Form liefert der Band prägnante und kompetente Beiträge zu zentralen Fragestellungen des öffentlichen Managements. Im Kern stehen die verschiedenen Organisationsvarianten zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die aus interdisziplinären Perspektiven mit theoretischem Fundament und zugleich praktischer Relevanz reflektiert werden. Der Sammelband bietet eine umfassende und kritisch-reflektierte Bestandsaufnahme der wissenschaftlichen und verwaltungspolitischen Debatten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben an. Dieses Kernthema des öffentlichen Managements ist an den Nahtstellen zwischen Organisationstheorie, betriebswirtschaftlicher Managementforschung und empirischer Verwaltungswissenschaft angesiedelt. Aus interdisziplinären Perspektiven liefern die Autorinnen und Autoren theoretisch fundierte und zugleich praxisrelevante Abhandlungen zu zentralen Fragen der Erledigung öffentlicher Aufgaben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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In handbuchartiger Form liefert der Band prägnante und kompetente Beiträge zu zentralen Fragestellungen des öffentlichen Managements. Im Kern stehen die verschiedenen Organisationsvarianten zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die aus interdisziplinären Perspektiven mit theoretischem Fundament und zugleich praktischer Relevanz reflektiert werden. Der Sammelband bietet eine umfassende und kritisch-reflektierte Bestandsaufnahme der wissenschaftlichen und verwaltungspolitischen Debatten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben an. Dieses Kernthema des öffentlichen Managements ist an den Nahtstellen zwischen Organisationstheorie, betriebswirtschaftlicher Managementforschung und empirischer Verwaltungswissenschaft angesiedelt. Aus interdisziplinären Perspektiven liefern die Autorinnen und Autoren theoretisch fundierte und zugleich praxisrelevante Abhandlungen zu zentralen Fragen der Erledigung öffentlicher Aufgaben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Beiträge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor behandelt die Frage, ob das in der Praxis einflußreichste Konzept zur Reform der öffentlichen Verwaltung, das Neue Steuerungsmodell, den Anforderungen des grundgesetzlichen Demokratieprinzips genügt. Zu diesem Zweck wird zunächst das Modell mit seinen zentralen Merkmalen beschrieben. Dem wird die herrschende juristische Meinung gegenübergestellt, die eine hierarchische Struktur der Exekutive für demokratisch geboten hält. Aus dieser Perspektive muß das Neue Steuerungsmodell als ein verfassungswidriges Organisationsmodell erscheinen.
Der Befund wird zum Anlaß genommen, die hergebrachte Dogmatik zu hinterfragen. Es läßt sich belegen, daß die herrschende Meinung auf empirischen Prämissen beruht, die aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht falsch sind. Im Ergebnis folgt daraus, daß die organisatorische Gestaltungsfreiheit größer ist, als die herrschende Meinung annimmt und das Neue Steuerungsmodell dem Demokratieprinzip genügt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor behandelt die Frage, ob das in der Praxis einflußreichste Konzept zur Reform der öffentlichen Verwaltung, das Neue Steuerungsmodell, den Anforderungen des grundgesetzlichen Demokratieprinzips genügt. Zu diesem Zweck wird zunächst das Modell mit seinen zentralen Merkmalen beschrieben. Dem wird die herrschende juristische Meinung gegenübergestellt, die eine hierarchische Struktur der Exekutive für demokratisch geboten hält. Aus dieser Perspektive muß das Neue Steuerungsmodell als ein verfassungswidriges Organisationsmodell erscheinen.
Der Befund wird zum Anlaß genommen, die hergebrachte Dogmatik zu hinterfragen. Es läßt sich belegen, daß die herrschende Meinung auf empirischen Prämissen beruht, die aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht falsch sind. Im Ergebnis folgt daraus, daß die organisatorische Gestaltungsfreiheit größer ist, als die herrschende Meinung annimmt und das Neue Steuerungsmodell dem Demokratieprinzip genügt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Experimentierklauseln für die Verwaltung sind - von der Gesetzgebungslehre weitgehend unbeachtet - in der Praxis der Gesetzgebung im Zuge der aktuellen Verwaltungsmodernisierung zu neuer Blüte gekommen. Sie bilden nach der Definition des Autors eine Gesetzestechnik, mit Hilfe derer der Gesetz- oder Verordnunggeber zur Erprobung eines von der Verwaltung durchzuführenden Vorhabens, welches zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen endgültig normiert werden soll, die Exekutive ermächtigt, von geltendem Recht abzuweichen oder zu dispensieren.
Hauptanliegen der Arbeit ist es, die verfassungsrechtlichen Grenzen von Experimentierklauseln für die Verwaltung in Deutschland auszuloten. Zugleich werden den Gesetz- und Verordnunggebern Maßstäbe an die Hand gegeben, die ihnen zukünftig die verfassungsgemäße Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtern. Den bei der Umsetzung betroffenen Akteuren, wie beispielsweise Antragstellern und Genehmigungsbehörden, wird durch einen verwaltungsrechtlich geprägten Teil eine Bewertung ihrer Möglichkeiten und Aufgaben geliefert.
Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Untersuchung stehen neben der Selbstverwaltung und dem Gleichheitssatz mögliche Verstöße gegen das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip bzw. deren Unterprinzipien. Als Referenzgebiet beschäftigt sich Volker Maaß ausführlich mit der Experimentierklausel des § 7a Berliner Hochschulgesetz. Er kommt insgesamt zu der Einschätzung, dass Experimentierklauseln bei richtiger Handhabung ein wertvolles Instrument sind, um Reformprozesse innerhalb der Verwaltung auszulösen oder zu unterstützen und das Recht zu optimieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Band liefert einen breiten Überblick zum Wandel kommunaler Aufgabenwahrnehmung. Im Fokus stehen aktuelle Kommunalisierungs- und Regionalisierungsreformen sowie damit verbundene Gebietsreformen im nationalen wie internationalen Kontext. Analysen und Bilanzen der Reformprozesse werden sowohl aus der Perspektive verschiedener Wissenschaftsdisziplinen (Politik- und Verwaltungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft) als auch aus Sicht von Praktikern und Entscheidungsträgern vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Experimentierklauseln für die Verwaltung sind - von der Gesetzgebungslehre weitgehend unbeachtet - in der Praxis der Gesetzgebung im Zuge der aktuellen Verwaltungsmodernisierung zu neuer Blüte gekommen. Sie bilden nach der Definition des Autors eine Gesetzestechnik, mit Hilfe derer der Gesetz- oder Verordnunggeber zur Erprobung eines von der Verwaltung durchzuführenden Vorhabens, welches zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen endgültig normiert werden soll, die Exekutive ermächtigt, von geltendem Recht abzuweichen oder zu dispensieren.
Hauptanliegen der Arbeit ist es, die verfassungsrechtlichen Grenzen von Experimentierklauseln für die Verwaltung in Deutschland auszuloten. Zugleich werden den Gesetz- und Verordnunggebern Maßstäbe an die Hand gegeben, die ihnen zukünftig die verfassungsgemäße Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtern. Den bei der Umsetzung betroffenen Akteuren, wie beispielsweise Antragstellern und Genehmigungsbehörden, wird durch einen verwaltungsrechtlich geprägten Teil eine Bewertung ihrer Möglichkeiten und Aufgaben geliefert.
Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Untersuchung stehen neben der Selbstverwaltung und dem Gleichheitssatz mögliche Verstöße gegen das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip bzw. deren Unterprinzipien. Als Referenzgebiet beschäftigt sich Volker Maaß ausführlich mit der Experimentierklausel des § 7a Berliner Hochschulgesetz. Er kommt insgesamt zu der Einschätzung, dass Experimentierklauseln bei richtiger Handhabung ein wertvolles Instrument sind, um Reformprozesse innerhalb der Verwaltung auszulösen oder zu unterstützen und das Recht zu optimieren.
Aktualisiert: 2023-05-25
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