Der EGMR bemängelte vor Einführung der §§ 198 ff. GVG, dass es in Deutschland keinen Rechtsschutz gäbe, mit dem die überlange Dauer eines Verfahrens im Einzelfall wirksam gerügt werden könne. Lucia Hofmarksrichter stellt den Rechtsschutz nach §§ 198 ff. GVG dar und wertet die Vorgaben des EGMR nach Art. 13 EMRK und Art. 6 Abs. 1 EMRK aus. Die Effektivitätsvorgaben erläutert sie im Hinblick auf die Anforderungen für deutsche Zivilprozesse und unterzieht sie einer wertenden Betrachtung im normenhierarchischen Mehrebenensystem zwischen Grundgesetz und EMRK. Zudem entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Auflösung des im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikts zwischen dem Recht auf angemessene Verfahrensdauer und den übrigen zivilprozessualen Verfahrensmaximen und insbesondere dem Recht auf richterliche Unabhängigkeit. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutz nach §§198 ff. GVG aktuell nur teilweise mit den Vorgaben des EGMR übereinstimmt. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben des EGMR unterbreitet sie einen eigenen Gesetzesvorschlag. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis für herausragende Doktorarbeiten 2016 der Universität Regensburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit befasst sich mit dem Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren im ordentlichen Zivilprozess. Eine unangemessene Verfahrensdauer kann im Einzelfall für den Betroffenen von enormer Bedeutung sein und ihn in seinen Rechten verletzen. Deswegen bedarf es eines wirksamen Rechtsschutzes für den Rechtsschutzsuchenden. Diesen zu gewährleisten, ist Ziel der Regelung des § 198 GVG. Die Arbeit untersucht, ob § 198 GVG und der mit ihm eingeführte Entschädigungsanspruch sowie die Verzögerungsrüge dem Bürger für die Verfahren des ordentlichen Zivilprozesses wirksamen Rechtsschutz gewähren. Dabei werden rechtstatsächliche Erkenntnisse aus der Praxis der Justiz einbezogen und dargestellt, ob der in § 198 GVG geregelte Rechtsschutz einen Einfluss auf die Ursachen einer unangemessenen Verfahrensdauer hat.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren soll eine im deutschen Recht bestehende Rechtsschutzlücke schließen. Die bisherigen Rechtsschutz-möglichkeiten gegen überlange Verfahrensdauer haben den Anforderungen der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR nicht entsprochen. Diese Arbeit untersucht die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie die prozessualen Gesichtspunkte der Entschädigungsregelung, die als einheitlicher Rechtsbehelf in allen Gerichtsbarkeiten ausgestaltet ist. Zentrale Frage ist dabei, anhand welcher Kriterien die Angemessenheit der Verfahrensdauer zu bestimmen ist. Von besonderer Bedeutung ist ferner die Verzögerungsrüge, deren Erhebung im Ausgangsverfahren Voraussetzung für einen Anspruch aus § 198 GVG ist.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Polen und Deutschland haben neue rechtliche Instrumente eingeführt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und die Betroffenen zu entschädigen: Polen 2004 die Verzögerungsbeschwerde, Deutschland 2011 die Entschädigungsklage, die eine Verzögerungsrüge voraussetzt. Das hat weitere Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer nicht verhindert. Eine im Herbst 2016 in Warschau abgehaltene deutsch-polnische Tagung von Rechtswissenschaftlern und Richtern oberster Gerichte hat eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und Überlegungen zu Lösungen angestellt, die mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang stehen. Neben einer überlangen Dauer von Verfahren vor dem EuGH wurde schließlich das Problem der überlangen Verfahrensdauer vor Verfassungsgerichten erörtert, für das in Polen eine gesetzliche Regelung noch aussteht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der EGMR bemängelte vor Einführung der §§ 198 ff. GVG, dass es in Deutschland keinen Rechtsschutz gäbe, mit dem die überlange Dauer eines Verfahrens im Einzelfall wirksam gerügt werden könne. Lucia Hofmarksrichter stellt den Rechtsschutz nach §§ 198 ff. GVG dar und wertet die Vorgaben des EGMR nach Art. 13 EMRK und Art. 6 Abs. 1 EMRK aus. Die Effektivitätsvorgaben erläutert sie im Hinblick auf die Anforderungen für deutsche Zivilprozesse und unterzieht sie einer wertenden Betrachtung im normenhierarchischen Mehrebenensystem zwischen Grundgesetz und EMRK. Zudem entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Auflösung des im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikts zwischen dem Recht auf angemessene Verfahrensdauer und den übrigen zivilprozessualen Verfahrensmaximen und insbesondere dem Recht auf richterliche Unabhängigkeit. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutz nach §§198 ff. GVG aktuell nur teilweise mit den Vorgaben des EGMR übereinstimmt. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben des EGMR unterbreitet sie einen eigenen Gesetzesvorschlag. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis für herausragende Doktorarbeiten 2016 der Universität Regensburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisten einen Anspruch auf eine angemessene gerichtliche Verfahrensdauer und gebieten einen gesetzlichen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Letzteren regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Der Autor untersucht, ob dieser gesetzliche Rechtsschutz die Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt und unangemessene Verfahrensverzögerungen verhindern kann.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Zum Werk
Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 hat der Gesetzgeber einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat als speziellen Rechtsbehelf bei unangemessener Verfahrensdauer normiert, um eine Lücke im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen.
In diesem Buch werden die Neuregelungen dargestellt.
Inhalt:
- Übersicht zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer nach §§ 198 ff. GVG
- der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer nach §§ 97 ff. BVerfGG
Vorteil auf einen Blick
- knapp und präzise auf den Punkt gebracht
Zum Autor
Dr. Thomas Stahnecker, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Zielgruppe
Für Betroffene, Richter, Rechtsanwälte, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Blickpunkt der öffentlichen Kritik gerückt. Das Beschleunigungsgebot ist zugleich die am häufigsten gerügte Vorschrift der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch die Bundesrepublik Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vielfach wegen Verstößen gegen das Gebot der angemessenen Verfahrensdauer verurteilt und schließlich im Rahmen eines Piloturteilsverfahrens zur Schaffung eines effektiven Rechtsbehelfs gegen überlange Verfahren verpflichtet. Mit dem Ende 2011 in Kraft getretenen "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" entschied sich der Gesetzgeber für die Einführung eines Entschädigungsanspruches mit vorgeschalteter Rügeobliegenheit in sämtlichen Verfahrensordnungen. Das Buch beleuchtet die Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Problematik der überlangen Dauer von Gerichts- und Ermittlungsverfahren und beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob die nunmehr Gesetz gewordene Kompensationslösung den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Verfassungsrechts an einen effektiven Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren entspricht. Neben dem nicht verwirklichten Gesetzentwurf zur Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde werden hierzu auch Bestand und Effektivität weiterer Rechtsschutzmöglichkeiten des nationalen Verfahrensrechts sowie anderer europäischen Rechtsordnungen untersucht. Schwerpunkte der Untersuchung bilden Fragen der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gesetzesregelung unter dem Gesichtspunkt des vorrangigen Primärrechtsschutzes sowie mögliche Konflikte mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Vorschläge zur Optimierung des Schutzes von Verfahrensgrundrechten und Kriterien für eine Bewertung der angemessenen Verfahrensdauer schließen sich an.
Aktualisiert: 2019-12-20
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