Die Reform des Hauptverfahrens steht nun schon seit gut 65 Jahren zur Debatte. Während der Bedarf stets unstrittig gewesen ist, herrscht keine Einigkeit über deren Umfang und Ziel. Einen neuerlichen Anstoß hat die intensiv geführte und breit gefächerte Diskussion in jüngster Zeit durch das Regierungsprogramm 2017 – 2022 erhalten. Die vorliegende Publikation greift diesen Impuls auf und bearbeitet schwerpunktmäßig • die Zusammensetzung des Schöffengerichts, • die Rolle des Sachverständigen und des Privatsachverständigen, • die Neuordnung des Fragerechts sowie • die Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung. Ebenso findet eine Auseinandersetzung mit der Reform des geschworenengerichtlichen Verfahrens statt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Reform des Hauptverfahrens steht nun schon seit gut 65 Jahren zur Debatte. Während der Bedarf stets unstrittig gewesen ist, herrscht keine Einigkeit über deren Umfang und Ziel. Einen neuerlichen Anstoß hat die intensiv geführte und breit gefächerte Diskussion in jüngster Zeit durch das Regierungsprogramm 2017 – 2022 erhalten. Die vorliegende Publikation greift diesen Impuls auf und bearbeitet schwerpunktmäßig • die Zusammensetzung des Schöffengerichts, • die Rolle des Sachverständigen und des Privatsachverständigen, • die Neuordnung des Fragerechts sowie • die Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung. Ebenso findet eine Auseinandersetzung mit der Reform des geschworenengerichtlichen Verfahrens statt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Reform des Hauptverfahrens steht nun schon seit gut 65 Jahren zur Debatte. Während der Bedarf stets unstrittig gewesen ist, herrscht keine Einigkeit über deren Umfang und Ziel. Einen neuerlichen Anstoß hat die intensiv geführte und breit gefächerte Diskussion in jüngster Zeit durch das Regierungsprogramm 2017 – 2022 erhalten. Die vorliegende Publikation greift diesen Impuls auf und bearbeitet schwerpunktmäßig • die Zusammensetzung des Schöffengerichts, • die Rolle des Sachverständigen und des Privatsachverständigen, • die Neuordnung des Fragerechts sowie • die Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung. Ebenso findet eine Auseinandersetzung mit der Reform des geschworenengerichtlichen Verfahrens statt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Widerstreit zwischen den Belangen des Zeugenschutzes und den Geboten der Wahrheitsfindung müssen die Kontroll- und Gestaltungsrechte der Verteidigung angemessen berücksichtigt werden. Mit der Zulassung audiovisueller Simultanübertragungen und der Möglichkeit einer Anfertigung und Verwertung von Videoaufnahmen durch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Zeugenschutzgesetz hat der Gesetzgeber einen gangbaren Weg beschritten, der jedoch einige praktische Schwierigkeiten mit sich bringt und jedenfalls in den Detailfragen noch immer als umstritten gelten muß. Unter dem Einfluß der vom 1. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.2002 inzwischen als zulässig erachteten Möglichkeit einer optischen und akustischen Abschirmung werden die Regelungen einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, gesetzlich und praktische Defizite aufgespürt und hieran anschließend detaillierte Gesetzgebungsvorschläge mit praktisch-technischen Verbesserungen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben können. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Möglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzuführen. Zudem wurden neue Wege eröffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwürdigen Belange von Zeugen Rücksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Lösung näher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-Übertragung sowie die Zulässigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben können. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Möglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzuführen. Zudem wurden neue Wege eröffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwürdigen Belange von Zeugen Rücksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Lösung näher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-Übertragung sowie die Zulässigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben können. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Möglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzuführen. Zudem wurden neue Wege eröffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwürdigen Belange von Zeugen Rücksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Lösung näher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-Übertragung sowie die Zulässigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben können. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Möglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzuführen. Zudem wurden neue Wege eröffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwürdigen Belange von Zeugen Rücksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Lösung näher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-Übertragung sowie die Zulässigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Informationen spielen in der Softwareentwicklung eine zentrale Rolle. Bereits zu Beginn eines Softwareprojekts müssen während des Requirements Engineering Informationen vom Kunden gewonnen und verarbeitet werden. Die so gewonnenen Informationen sind an alle Projektbeteiligten verständlich weiterzugeben, ohne dass Informationen verloren gehen oder falsch interpretiert werden.
Diese Arbeit stellt Konzepte zur Verbesserung sowohl des Umgangs mit Informationen während des Requirements Engineering, als auch der Informationsgewinnung zu Strukturen und Prozessen des Unternehmens des Kunden vor. Auf der einen Seite wird die Identifikation und Verarbeitung von Informationen im Requirements Engineering mit Hilfe des Mediums Video verbessert. Auf der anderen Seite wird eine Methode zur Gewinnung von Informationen über das Unternehmen vorgestellt. Mittels einer Informationsflussanalyse, die für das Requirements Engineering abgewandelt wurde, können diese Informationen methodisch und strukturiert zusammengetragen, visualisiert und analysiert werden, was die Einarbeitung in die Domäne erleichtert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den Freispruch oder die Verurteilung.
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH zu den Mindestanforderungen vor mehr als zwanzig Jahren hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung erfahren.
Das Handbuch vermittelt das notwendige Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Dabei eignet es sich wegen der leicht verständlichen und gleichzeitig anspruchsvollen Darstellung sowohl für die fortgeschrittene Ausbildung, aber auch für die strafrechtliche Praxis ganz hervorragend.
Neu u. a. in der 3. Auflage:
- Aktualisierung der rechtspsychologischen Fachliteratur. Mit über 400 Veröffentlichungen im Literaturverzeichnis ein hilfreiches Nachschlagewerk!
- Aktualisierung und Erweiterung der aussagepsychologisch relevanten Rechtsprechung rund um die Aussagebeurteilung. Enthalten sind z. B. Entscheidungen zur Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten, zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aussagebeurteilung sowie zur Aussagetüchtigkeit. Aber auch die Rechtsprechung zu besonderen Themen wie die widerentdeckte Erinnerung, potentielle Therapieeinflüsse, Erinnerungslücken oder Erinnerungsverschmelzungen sind abgedeckt.
- Behandlung der Schein- bzw. Pseudoerinnerungen in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur.
- Darstellung "aussagepsychologischer Hinweise und Empfehlungen zur Art und Weise der Befragungen von Kindern" als wertvolle Hilfestellung zum Erkennen von suggestiven Einflüssen.
- Im Anhang: Die 2017 von Psychologen formulierten "Qualitätsstandards für psychologische Gutachten".Zahlreiche Praxishinweise und Checklisten erleichtern zusätzlich die Beurteilung von Aussagen oder die Befragung von Zeugen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Reform des Hauptverfahrens steht nun schon seit gut 65 Jahren zur Debatte. Während der Bedarf stets unstrittig gewesen ist, herrscht keine Einigkeit über deren Umfang und Ziel. Einen neuerlichen Anstoß hat die intensiv geführte und breit gefächerte Diskussion in jüngster Zeit durch das Regierungsprogramm 2017 – 2022 erhalten. Die vorliegende Publikation greift diesen Impuls auf und bearbeitet schwerpunktmäßig • die Zusammensetzung des Schöffengerichts, • die Rolle des Sachverständigen und des Privatsachverständigen, • die Neuordnung des Fragerechts sowie • die Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung. Ebenso findet eine Auseinandersetzung mit der Reform des geschworenengerichtlichen Verfahrens statt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den Freispruch oder die Verurteilung.
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH zu den Mindestanforderungen vor mehr als zwanzig Jahren hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung erfahren.
Das Handbuch vermittelt das notwendige Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Dabei eignet es sich wegen der leicht verständlichen und gleichzeitig anspruchsvollen Darstellung sowohl für die fortgeschrittene Ausbildung, aber auch für die strafrechtliche Praxis ganz hervorragend.
Neu u. a. in der 3. Auflage:
- Aktualisierung der rechtspsychologischen Fachliteratur. Mit über 400 Veröffentlichungen im Literaturverzeichnis ein hilfreiches Nachschlagewerk!
- Aktualisierung und Erweiterung der aussagepsychologisch relevanten Rechtsprechung rund um die Aussagebeurteilung. Enthalten sind z. B. Entscheidungen zur Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten, zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aussagebeurteilung sowie zur Aussagetüchtigkeit. Aber auch die Rechtsprechung zu besonderen Themen wie die widerentdeckte Erinnerung, potentielle Therapieeinflüsse, Erinnerungslücken oder Erinnerungsverschmelzungen sind abgedeckt.
- Behandlung der Schein- bzw. Pseudoerinnerungen in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur.
- Darstellung "aussagepsychologischer Hinweise und Empfehlungen zur Art und Weise der Befragungen von Kindern" als wertvolle Hilfestellung zum Erkennen von suggestiven Einflüssen.
- Im Anhang: Die 2017 von Psychologen formulierten "Qualitätsstandards für psychologische Gutachten".Zahlreiche Praxishinweise und Checklisten erleichtern zusätzlich die Beurteilung von Aussagen oder die Befragung von Zeugen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Im deutschen Strafprozessrecht ist eine wörtliche Aufzeichnung der Hauptverhandlung bisher grundsätzlich nicht vorgesehen im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern, die wenigstens eine Tonaufzeichnung kennen. Die technische Entwicklung hat inzwischen die rechtspolitische Diskussion beschleunigt. Als Beitrag dazu legt der Arbeitskreis Alternativ-Entwurf einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung vor. Vorgesehen ist ein vollständiger Technologiewechsel durch Ersetzung des bisherigen Formalienprotokolls durch die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Ziel ist die Verbesserung der Wahrheitsfindung in der Tatsacheninstanz und der Überprüfung der Beweisgrundlagen in der Revision.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Felix Bommer; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser; Prof. Dr. Helmut Frister; Prof. Dr. Matthias Jahn; Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung; Prof. Dr. Michael Lindemann; Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier; Prof. Dr. Carsten Momsen; Prof. Dr. Rudolf Rengier; Prof. Dr. Kurt Schmoller; Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard); Prof. Dr. Torsten Verrel; Prof. Dr. Thomas Weigend und Prof. Dr. Wolfgang Wohlers.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Im deutschen Strafprozessrecht ist eine wörtliche Aufzeichnung der Hauptverhandlung bisher grundsätzlich nicht vorgesehen im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern, die wenigstens eine Tonaufzeichnung kennen. Die technische Entwicklung hat inzwischen die rechtspolitische Diskussion beschleunigt. Als Beitrag dazu legt der Arbeitskreis Alternativ-Entwurf einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung vor. Vorgesehen ist ein vollständiger Technologiewechsel durch Ersetzung des bisherigen Formalienprotokolls durch die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Ziel ist die Verbesserung der Wahrheitsfindung in der Tatsacheninstanz und der Überprüfung der Beweisgrundlagen in der Revision.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Felix Bommer; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser; Prof. Dr. Helmut Frister; Prof. Dr. Matthias Jahn; Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung; Prof. Dr. Michael Lindemann; Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier; Prof. Dr. Carsten Momsen; Prof. Dr. Rudolf Rengier; Prof. Dr. Kurt Schmoller; Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard); Prof. Dr. Torsten Verrel; Prof. Dr. Thomas Weigend und Prof. Dr. Wolfgang Wohlers.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Die Beurteilung der Aussage ist insbesondere in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, entscheidend für die Einstellung oder Anklageerhebung, den Freispruch oder die Verurteilung.
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH zu den Mindestanforderungen vor mehr als zwanzig Jahren hat die Aussagepsychologie im Strafprozess eine enorme Aufwertung erfahren.
Das Handbuch vermittelt das notwendige Grundwissen zur Zeugenvernehmung, zur Würdigung der Zeugenaussage und zur Überprüfung aussagepsychologischer Gutachten. Dabei eignet es sich wegen der leicht verständlichen und gleichzeitig anspruchsvollen Darstellung sowohl für die fortgeschrittene Ausbildung, aber auch für die strafrechtliche Praxis ganz hervorragend.
Neu u. a. in der 3. Auflage:
- Aktualisierung der rechtspsychologischen Fachliteratur. Mit über 400 Veröffentlichungen im Literaturverzeichnis ein hilfreiches Nachschlagewerk!
- Aktualisierung und Erweiterung der aussagepsychologisch relevanten Rechtsprechung rund um die Aussagebeurteilung. Enthalten sind z. B. Entscheidungen zur Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten, zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aussagebeurteilung sowie zur Aussagetüchtigkeit. Aber auch die Rechtsprechung zu besonderen Themen wie die widerentdeckte Erinnerung, potentielle Therapieeinflüsse, Erinnerungslücken oder Erinnerungsverschmelzungen sind abgedeckt.
- Behandlung der Schein- bzw. Pseudoerinnerungen in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur.
- Darstellung "aussagepsychologischer Hinweise und Empfehlungen zur Art und Weise der Befragungen von Kindern" als wertvolle Hilfestellung zum Erkennen von suggestiven Einflüssen.
- Im Anhang: Die 2017 von Psychologen formulierten "Qualitätsstandards für psychologische Gutachten".Zahlreiche Praxishinweise und Checklisten erleichtern zusätzlich die Beurteilung von Aussagen oder die Befragung von Zeugen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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