Aktualisiert: 2023-07-03
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Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloß eine Darstellung dessen sein, was die heutige Völkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusätzen über die persönliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Sätze des geltenden Völkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verständlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Völkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden möglich, den überquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewältigen; erst dies ermöglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Völkerrecht zu tun hat - und für diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Möglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Völkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung nötigte zunächst einmal dazu, die rechts theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen gründlich zu überprüfen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats interesse usw. , mußten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung für das Völkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausführungen gemacht werden mußten, hat sich der Verfasser bemüht, mit Rücksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies möglich erschien.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloß eine Darstellung dessen sein, was die heutige Völkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusätzen über die persönliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Sätze des geltenden Völkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verständlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Völkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden möglich, den überquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewältigen; erst dies ermöglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Völkerrecht zu tun hat - und für diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Möglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Völkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung nötigte zunächst einmal dazu, die rechts theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen gründlich zu überprüfen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats interesse usw. , mußten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung für das Völkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausführungen gemacht werden mußten, hat sich der Verfasser bemüht, mit Rücksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies möglich erschien.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloß eine Darstellung dessen sein, was die heutige Völkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusätzen über die persönliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Sätze des geltenden Völkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verständlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Völkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden möglich, den überquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewältigen; erst dies ermöglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Völkerrecht zu tun hat - und für diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Möglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Völkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung nötigte zunächst einmal dazu, die rechts theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen gründlich zu überprüfen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats interesse usw. , mußten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung für das Völkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausführungen gemacht werden mußten, hat sich der Verfasser bemüht, mit Rücksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies möglich erschien.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
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