Die Untersuchung stellt die Frage, ob Verfassungsrecht so, wie »de lege lata« in Art. 79 GG normiert, überhaupt geändert werden kann und woher sich mögliche nicht-normative und nicht normierbare Anforderungen ergeben können. Dazu wird ein grundlegendes Verständnis von Verfassungsrecht hergeleitet, das sich u.a. mit den Themen Rechtspositivismus, Volkssouveränität und Demokratie auseinandersetzt. Im Ergebnis werden verfassungs- und demokratietheoretische Anforderungen formuliert, denen das Grundgesetz nur bedingt gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Denn wir wissen: Mit den heutigen Regeln kann die EU weder erweitert werden, noch ist sie zu notwendigen Entscheidungen befähigt." (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel)
Die Europäische Union muss ihre Entscheidungsprozesse neu gestalten. Damit stellt sich die Frage nach der Legitimation der Europäischen Union und ihrer Institutionen. Der vorliegende Band fasst die Ergebnisse eines im Rahmen des WIN-Kollegs der Heidelberger Akademie der Wissenschaft geförderten Forschungsprojekts zu den Legitimationsgrundlagen einer Europäischen Verfassung zusammen, die auf einer Tagung in Heidelberg diskutiert wurden. Thematisch werden zunächst in zwei Beiträgen Grundlagen legitimer suprastaatlicher Herrschaftsausübung und die Funktion und Ausgestaltung staatlicher Souveränität diskutiert. Es folgt eine Analyse des Zustandekommens der Institutionenordnung der EU und ein Vorschlag für ein nach dem Prinzip der "Völkersouveränität" verfasstes geeintes Europa, das einerseits den Mitgliedstaaten die Übertragungs- und Kontrollfunktion belässt, andererseits die demokratische Herrschaftsausübung in der Gemeinschaft stärkt. Schließlich wird in einer Fallstudie die unabhängige Stellung der EZB analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Direktdemokratische Elemente wie die Volksgesetzgebung und Referenden existieren in der deutschen Verfassungsordnung seit der Weimarer Republik. Ihre Vorgeschichte geht auf die Französische Revolution und ihren Leitgedanken der Volkssouveränität zurück. Ihre Entwicklung erfolgte unter mannigfachen politischen und rechtlichen Behinderungen. Sie wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft pervertiert. In der nunmehr über fünfzigjährigen Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kam sie zunächst kaum zum Zuge. Seit den neunziger Jahren sind direktdemokratische Elemente in allen Ländern und Kommunen eingeführt worden und werden dort zunehmend praktiziert. Auf der Bundesebene existieren sie immer noch nicht.°°Der Verfasser zeichnet diese Entwicklung aus historisch-politischer, rechtlicher und rechtsdogmatischer Sicht nach. Dabei werden auch die andersartigen Entwicklungen in der Schweiz und in den USA herangezogen. Europäisierung und Globalisierung bestimmen nationalstaatliche demokratische Entscheidungsprozesse immer mehr. Die vorliegende Monographie liefert die erste zusammenhängende und umfassende Darstellung dieser Entwicklung. Dabei treten auch die gegenwärtigen Probleme von "Demokratie" auf den nationalen und transnationalen Politikebenen hervor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.
Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.
Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Das Volk" steht heute in ethnischer und gesellschaftlicher Auflösung. Ob es sich in Wanderungsbewegungen neu formieren wird, ist noch unklar. Den "natürlichen" Volkssouverän früherer Zeiten - oft schon nur Theorie - gibt es nicht mehr. "Sein Wille in Wahlen und Abstimmungen" ist staatsrechtlich Ausdruck streng begrenzter Organkompetenz; Wahlen sind vor allem Personalbestimmungen auf Zeit, weithin bleibt der inhaltliche Volkswille unfassbar. Volk und Volkswille werden immer mehr zur Fiktion, als solche selbstverständlich. In Föderalismus und Kommunalisierung wird der "gestufte", fraktionierte Souverän zum Problem.
Diese Fragen werden nicht häufig als solche gestellt, noch seltener wird ihre Beantwortung vertiefend versucht. Und doch ist "Volkssouveränität" das Grundprinzip der Demokratie, nur ein anderes Wort für sie; immer lauter wird mehr Volksbeteiligung gefordert, mehr direkte Demokratie. Dies ist ein Weg aus dem Dilemma des fiktiven Volkes, rechtlich wie politisch wird er aber nicht allzu weit führen. Repräsentative Volksherrschaft mag theoretisch wenig befriedigen - in der Praxis des Staatsrechts ist sie kaum zu erschüttern.
Es bleibt daher weithin beim vielfach in staatsrechtlich und politisch entwickelten Formen geführten und verführten Volk. Ihre Analyse ergibt Ansätze zu einer Theorie der Demagogie. Als gemässigte ist diese ebenso notwendig in der Demokratie, als Dialog mit den Bürgern, wie in ihrer immanenten Steigerungsfähigkeit gefährlich, ja verheerend. Die Demokratie muss mit dieser Gefahr leben, aber sie darf, sie muss ihr weiter die Überzeugung, ja die rechtliche Fiktion der Volkssouveränität entgegensetzen. Hier mögen sich irrationale Grundlagen der Staatsform finden. Solange sie Freiheit tragen, sollten sie halten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Nicht nur sinkende Wahlbeteiligungen, auch die wachsende Zahl von Protestwählern belegt: Die Bürger distanzieren sich immer mehr von der Politik. Könnte diese Entwicklung mit Modellen direkter Demokratie gestoppt werden? Volker Mittendorf vergleicht Kommunalwahlen und Bürgerentscheide in Deutschland und der Schweiz. Die jeweiligen Prozesse öffentlicher Meinungsbildung zeigen, dass direkte Demokratie zu größerer Transparenz führt und gleichzeitig zu einer demokratischeren Kommunikation mit den Bürgern beiträgt.
Aktualisiert: 2023-06-11
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Direktdemokratische Elemente wie die Volksgesetzgebung und Referenden existieren in der deutschen Verfassungsordnung seit der Weimarer Republik. Ihre Vorgeschichte geht auf die Französische Revolution und ihren Leitgedanken der Volkssouveränität zurück. Ihre Entwicklung erfolgte unter mannigfachen politischen und rechtlichen Behinderungen. Sie wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft pervertiert. In der nunmehr über fünfzigjährigen Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kam sie zunächst kaum zum Zuge. Seit den neunziger Jahren sind direktdemokratische Elemente in allen Ländern und Kommunen eingeführt worden und werden dort zunehmend praktiziert. Auf der Bundesebene existieren sie immer noch nicht.°°Der Verfasser zeichnet diese Entwicklung aus historisch-politischer, rechtlicher und rechtsdogmatischer Sicht nach. Dabei werden auch die andersartigen Entwicklungen in der Schweiz und in den USA herangezogen. Europäisierung und Globalisierung bestimmen nationalstaatliche demokratische Entscheidungsprozesse immer mehr. Die vorliegende Monographie liefert die erste zusammenhängende und umfassende Darstellung dieser Entwicklung. Dabei treten auch die gegenwärtigen Probleme von "Demokratie" auf den nationalen und transnationalen Politikebenen hervor.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Was heißt überhaupt Demokratie? Sind Wahlkämpfe überflüssige Geldverschwendung? Sind Demokratien zu langsam, und unfähig zur nachhaltigen Zukunftsplanung? Ist die Frauenquote undemokratisch? Nutzt oder schadet das Internet der Demokratie? Und hat die Demokratie überhaupt noch eine Zukunft?
Ebenso klar verständlich wie auf dem Stand der Forschung erklärt Paul Nolte eines der brennendsten Themen unserer Zeit, von den historischen Grundlagen der Demokratie bis zu ihren aktuellen Trends. Sein Band vermittelt nicht nur elementares Wissen, er lädt auch zum eigenen Weiterdenken ein.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Breit angelegt untersucht die Arbeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geschlechtsspezifischer Wahlrechtsregelungen und geht dabei auch auf die entsprechende (landes-)verfassungsrechtliche Rechtsprechung ein. Die Autorin befasst sich mit grundlegenden und bislang ungeklärten Problemen des Grundgesetzes, insbesondere mit der demokratischen Repräsentation, der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze sowie deren Verhältnis zu den Gleichheitsrechten und Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Das Werk zeigt letztlich einen eigenen Lösungsweg auf, der nicht an das Wahlrecht anknüpft, sondern auf das Soft Law und die politische Debatte setzt.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Ist der Mensch ein politisches Lebewesen? In einer modernen Gesellschaft, die von Privatinteressen und Individualismus geprägt ist, ist dies mehr als fraglich geworden. Was ansteht, ist eine neue, normativ starke Version von Demokratie, die den gleichen Rechten freier Bürger ebenso Rechnung trägt, wie sie einen Rahmen bildet für die gemeinsame Ausübung politischer Souveränität.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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Für den Verlauf der Revolution von 1848/49 hatte die Deutsche Nationalversammlung, die ab dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche tagte, eine herausragende Bedeutung. Doch wie funktionierte das erste deutsche Nationalparlament, das eine konstitutionell-monarchische Verfassungsordnung errichten wollte und in der die Demokraten die Minderheit bildeten? Wer waren die Abgeordneten? Wie verlief deren Arbeit? Wie etablierte die Nationalversammlung demokratische Prozesse? Welche Diskussionen und Beschlüsse gab es zu Themen wie Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Volkssouveränität und Nationalstaatlichkeit? Wie kam die Paulskirchenverfassung zu ihren epochalen Errungenschaften, dem demokratischen Männerwahlrecht, der Gewaltenteilung und dem Grundrechtskatalog? Zum 175. Jubiläum der Ereignisse wirft Frank Engehausen einen neuen Blick auf die »Werkstatt der Demokratie« und beschreibt, welche Folgen ihre Entscheidungen für den weiteren Verlauf der deutschen Geschichte hatten.
Aktualisiert: 2023-06-04
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Ist der Mensch ein politisches Lebewesen? In einer modernen Gesellschaft, die von Privatinteressen und Individualismus geprägt ist, ist dies mehr als fraglich geworden. Was ansteht, ist eine neue, normativ starke Version von Demokratie, die den gleichen Rechten freier Bürger ebenso Rechnung trägt, wie sie einen Rahmen bildet für die gemeinsame Ausübung politischer Souveränität. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-02
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Vor welchen Herausforderungen steht der Staat?
Was macht den modernen Staat aus? Vor welchen Herausforderungen steht er im 21. Jahrhundert? Ist eine Allgemeine Staatslehre in Zeiten voranschreitender Globalisierung und eines (vermeintlichen) Untergangs des modernen Staates überhaupt noch zeitgemäß?
Das vorliegende Lehrbuch möchte Fragen mit einem Fokus auf den demokratischen Verfassungsstaat beantworten. Es richtet sich an Studierende der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften sowie an alle, die am „Wesen des Staates“ interessiert sind.
„Das anspruchsvolle, aber dennoch leicht zu lesende Buch spricht nicht nur Studierende der Rechtswissenschaft und verwandter Fächer an, sondern eignet sich für alle politisch Interessierte, die mehr Hintergrundinformationen zur Bedeutung des Staates erfahren möchten.“
Thomas Meyer, Deutsches Verwaltungsblatt 6 (2021), 379
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die freiheitliche Rechtsetzung in der EU hängt nach dieser Untersuchung allein ab von einer Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft der betroffenen Menschen. Nennt man diese Gemeinschaft »Volk« - worauf durchaus und mit gutem Grund verzichtet werden kann -, dann kann man heute schon von einem »Volk der EU« ausgehen. Denn eine Willens-, Kommunikations- und Handlungsgemeinschaft unter den Unionsbürgern bildet sich zumindest aus.
Die Rechtsordnung entspricht allerdings nicht dem freiheitlichen Ideal. Die Unionsbürgerschaft vermittelt allein eine Angehörigkeit. Gegenüber dem Ideal einer materiellen Bürgerstellung weist sie erhebliche Defizite auf, z. B. die Möglichkeit der Inländerdiskriminierung. Noch schlechter ist die Rechtsstellung von Drittstaatern, die wegen ihrer dauerhaften Ansässigkeit im politischen Gemeinwesen den Angehörigen rechtlich gleichzustellen sind. Daher stellt die Gesamtheit der Unionsangehörigen (»Volk der EU«) keine abschließende Definition des für die Verfassung- und Gesetzgebung zuständigen Subjekts dar.
Unnötig sind auch andere Voraussetzungen, die an das zur Verfassung- und Gesetzgebung zuständige Subjekt gestellt werden, wie eine bestimmte Motivation zur Teilnahme am politischen Prozeß, eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Abstammung oder eine gemeinsame Sprache. Häufig widersprechen diese Kriterien sogar der Idee der Selbstbestimmung, die der Volksbegriff eigentlich fördern soll. Denn sie schließen Menschen vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß aus, die nach dem freiheitlichen Ideal einzubeziehen sind. Entsprechende Volksbegriffe sind abzulehnen. Daher ist es auch unerheblich, daß ihr Vorliegen in der EU bestritten wird.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Vor welchen Herausforderungen steht der Staat?
Was macht den modernen Staat aus? Vor welchen Herausforderungen steht er im 21. Jahrhundert? Ist eine Allgemeine Staatslehre in Zeiten voranschreitender Globalisierung und eines (vermeintlichen) Untergangs des modernen Staates überhaupt noch zeitgemäß?
Das vorliegende Lehrbuch möchte Fragen mit einem Fokus auf den demokratischen Verfassungsstaat beantworten. Es richtet sich an Studierende der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften sowie an alle, die am „Wesen des Staates“ interessiert sind.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Neuauflage bietet einen Überblick von der Antike bis in die Gegenwart: Behandelt werden Platon, Aristoteles, Augustinus, Machiavelli, Hobbes und Locke, Rousseau, Kant, Marx, Weber, Habermas, Rawls und Rorty. Im letzten Kapitel werden postmoderne und poststrukturalistische Ansätze besprochen, die für die aktuellen Debatten des Faches von zentraler Bedeutung sind (neben Rorty u.a. Foucault, Derrida, Lyotard und Mouffe).
Aktualisiert: 2023-06-02
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„Volk“ ist ein Schlüsselbegriff demokratischer Verfassungen, der bei näherer Betrachtung als eigentümlich diffus erscheint. Im politischen Diskurs ist er ideologisch belastet und wird vor allem in polemischer Absicht gebraucht – oder peinlich gemieden. Dies ist der Reflex einer unklaren Beziehung von Einzelnem und Gemeinschaft. Letztlich ist es der Status der Einzelnen selbst, der klärungsbedürftig ist. Es ist ein Unterschied, ob die Vielen als Menschen, als Personen oder als Individuen adressiert werden. Aus diesen Statusbestimmungen ergeben sich die unterschiedlichen Formen der Integration. Der politisch virulente Prozess der Integration vollzieht sich repräsentativ in der Öffentlichkeit. Darin erweist sich, ob eine Demokratie auf Dauer lebensfähig ist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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