Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland von Vollmerhaus,  Michèl
Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland von Vollmerhaus,  Michèl
Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland von Vollmerhaus,  Michèl
Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das neuseeländische Accident Compensation Scheme

Das neuseeländische Accident Compensation Scheme von Dziallas,  Olaf
Neuseeland hat im Jahr 1972 als das weltweit erste und bis heute einzige Land die individuelle Schadenshaftung durch eine staatliche Unfallversicherung – das Accident Compensation Scheme – ersetzt. Das einstige Vorzeigemodell einer umfassenden Sozialversicherung sah sich bald massiven Problemen ausgesetzt: die Finanzierung des Systems gestaltete sich bald derart schwierig, dass die Ausgleichszahlungen empfindlich gekürzt werden mussten und die Rückkehr zum traditionellen Haftungsrecht gefordert wurde. Nach zahlreichen Strukturreformen ähnelt das aktuelle System seit dem Jahr 2001 wieder seiner ursprünglichen Form und gewährt sogar Schmerzensgeldzahlungen. Als die weltweit einzige echte Volksunfallversicherung bietet das System nach nunmehr über 30 Jahren Laufzeit ein interessantes Anschauungsobjekt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland von Vollmerhaus,  Michèl
Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-04-15
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