Die acte-clair-Doktrin bildet ein Instrument zur Beschränkung der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen Gerichte hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Auslegungsfragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG. Die Autorin zielt auf die Funktion der Doktrin als ein Mittel zur Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Rechtsprechungsorganen ab und postuliert eine Neufassung der acte-clair-Doktrin unter Erweiterung der Auslegungszuständigkeit der nationalen Gerichte als Rezept gegen die zunehmende Überbelastung des EuGH.
Nach einer Bestandsaufnahme des status quo des Vorabentscheidungsverfahrens, in der die Konkretisierung der Ausnahmen von der Vorlagepflicht durch den EuGH kritisch beleuchtet wird, geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Ziele des Art. 234 EG und des das Vorabentscheidungsverfahren prägenden Kooperationsverhältnisses zwischen nationalen und europäischen Gerichten auf Reformoptionen ein.
Im Wege der Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser den erforderlichen Raum für eine Neubestimmung der acte-clair-Doktrin bietet. Darauf aufbauend entwickelt Katharina Hummert das Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit als Mittel zur Abgrenzung nationaler und europäischer Auslegungskompetenzen sowohl in Bezug auf die Vorlagepflicht der letztinstanzlichen als auch das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte und zeigt seine praktische Handhabung anhand von Beispielen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung eine Bindung an Art. 267 AEUV anerkannt, lange Zeit aber kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH adressiert. Meike Schönemeyer begründet in dieser Untersuchung, dass auch das BVerfG als Verfassungsgericht eines Mitgliedstaates vom Anwendungsbereich des Art. 267 Abs. 3 AEUV erfasst ist. Anschließend untersucht sie, in welchen verfassungsprozessualen Konstellationen sich dem BVerfG Fragen des Unionsrechts stellen können, die eine Vorlagepflicht an den EuGH gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV begründen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung eine Bindung an Art. 267 AEUV anerkannt, lange Zeit aber kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH adressiert. Meike Schönemeyer begründet in dieser Untersuchung, dass auch das BVerfG als Verfassungsgericht eines Mitgliedstaates vom Anwendungsbereich des Art. 267 Abs. 3 AEUV erfasst ist. Anschließend untersucht sie, in welchen verfassungsprozessualen Konstellationen sich dem BVerfG Fragen des Unionsrechts stellen können, die eine Vorlagepflicht an den EuGH gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV begründen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die acte-clair-Doktrin bildet ein Instrument zur Beschränkung der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen Gerichte hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Auslegungsfragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG. Die Autorin zielt auf die Funktion der Doktrin als ein Mittel zur Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Rechtsprechungsorganen ab und postuliert eine Neufassung der acte-clair-Doktrin unter Erweiterung der Auslegungszuständigkeit der nationalen Gerichte als Rezept gegen die zunehmende Überbelastung des EuGH.
Nach einer Bestandsaufnahme des status quo des Vorabentscheidungsverfahrens, in der die Konkretisierung der Ausnahmen von der Vorlagepflicht durch den EuGH kritisch beleuchtet wird, geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Ziele des Art. 234 EG und des das Vorabentscheidungsverfahren prägenden Kooperationsverhältnisses zwischen nationalen und europäischen Gerichten auf Reformoptionen ein.
Im Wege der Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser den erforderlichen Raum für eine Neubestimmung der acte-clair-Doktrin bietet. Darauf aufbauend entwickelt Katharina Hummert das Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit als Mittel zur Abgrenzung nationaler und europäischer Auslegungskompetenzen sowohl in Bezug auf die Vorlagepflicht der letztinstanzlichen als auch das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte und zeigt seine praktische Handhabung anhand von Beispielen auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die acte-clair-Doktrin bildet ein Instrument zur Beschränkung der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen Gerichte hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Auslegungsfragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG. Die Autorin zielt auf die Funktion der Doktrin als ein Mittel zur Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Rechtsprechungsorganen ab und postuliert eine Neufassung der acte-clair-Doktrin unter Erweiterung der Auslegungszuständigkeit der nationalen Gerichte als Rezept gegen die zunehmende Überbelastung des EuGH.
Nach einer Bestandsaufnahme des status quo des Vorabentscheidungsverfahrens, in der die Konkretisierung der Ausnahmen von der Vorlagepflicht durch den EuGH kritisch beleuchtet wird, geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Ziele des Art. 234 EG und des das Vorabentscheidungsverfahren prägenden Kooperationsverhältnisses zwischen nationalen und europäischen Gerichten auf Reformoptionen ein.
Im Wege der Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser den erforderlichen Raum für eine Neubestimmung der acte-clair-Doktrin bietet. Darauf aufbauend entwickelt Katharina Hummert das Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit als Mittel zur Abgrenzung nationaler und europäischer Auslegungskompetenzen sowohl in Bezug auf die Vorlagepflicht der letztinstanzlichen als auch das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte und zeigt seine praktische Handhabung anhand von Beispielen auf.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die acte-clair-Doktrin bildet ein Instrument zur Beschränkung der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen Gerichte hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Auslegungsfragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG. Die Autorin zielt auf die Funktion der Doktrin als ein Mittel zur Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Rechtsprechungsorganen ab und postuliert eine Neufassung der acte-clair-Doktrin unter Erweiterung der Auslegungszuständigkeit der nationalen Gerichte als Rezept gegen die zunehmende Überbelastung des EuGH.
Nach einer Bestandsaufnahme des status quo des Vorabentscheidungsverfahrens, in der die Konkretisierung der Ausnahmen von der Vorlagepflicht durch den EuGH kritisch beleuchtet wird, geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Ziele des Art. 234 EG und des das Vorabentscheidungsverfahren prägenden Kooperationsverhältnisses zwischen nationalen und europäischen Gerichten auf Reformoptionen ein.
Im Wege der Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser den erforderlichen Raum für eine Neubestimmung der acte-clair-Doktrin bietet. Darauf aufbauend entwickelt Katharina Hummert das Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit als Mittel zur Abgrenzung nationaler und europäischer Auslegungskompetenzen sowohl in Bezug auf die Vorlagepflicht der letztinstanzlichen als auch das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte und zeigt seine praktische Handhabung anhand von Beispielen auf.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Inhalt und Konzeption:
Das Examens-Repetitorium stellt diejenigen Themenkreise des Europarechts dar, die zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung zählen. Die Grundlagen der völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes werden dabei integriert behandelt.
Der Band ist konzipiert für eine komprimierte, stark verdichtete Wiederholung vor dem Examen und setzt mithin Grundkenntnisse der behandelten Materien voraus. Die Darstellung folgt dabei nicht dem klassischen Aufbau typischer Lehrbücher, sondern gliedert sich nach der Perspektive der jeweiligen Rechtsanwender, d.h. der deutschen Fachgerichtsbarkeit, des EUGH, des BVerfG und des EGMR. Diese Struktur ist ähnlich als Anspruchsaufbau oder Aufbau nach Klagearten aus anderen Rechtsgebieten hinreichend bekannt. Dies erleichtert den Studierenden gerade bei der examensnahen Wiederholung die Einordnung der Probleme, ohne zugleich die Nachteile des vorrangigen Lernens anhand von Fällen mit sich zu bringen.
Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen integrierte Beispielsfälle mit Lösungshinweisen der Veranschaulichung. Mehr als 90 Übungsfragen zur eigenständigen Wissenskontrolle des Lesers runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können – und müssen – sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Inhalt und Konzeption:
Das Examens-Repetitorium stellt diejenigen Themenkreise des Europarechts dar, die zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung zählen. Die Grundlagen der völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes werden dabei integriert behandelt.
Der Band ist konzipiert für eine komprimierte, stark verdichtete Wiederholung vor dem Examen und setzt mithin Grundkenntnisse der behandelten Materien voraus. Die Darstellung folgt dabei nicht dem klassischen Aufbau typischer Lehrbücher, sondern gliedert sich nach der Perspektive der jeweiligen Rechtsanwender, d.h. der deutschen Fachgerichtsbarkeit, des EUGH, des BVerfG und des EGMR. Diese Struktur ist ähnlich als Anspruchsaufbau oder Aufbau nach Klagearten aus anderen Rechtsgebieten hinreichend bekannt. Dies erleichtert den Studierenden gerade bei der examensnahen Wiederholung die Einordnung der Probleme, ohne zugleich die Nachteile des vorrangigen Lernens anhand von Fällen mit sich zu bringen.
Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen integrierte Beispielsfälle mit Lösungshinweisen der Veranschaulichung. Mehr als 90 Übungsfragen zur eigenständigen Wissenskontrolle des Lesers runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können – und müssen – sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.
Die Arbeit wurde mit Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2022-06-30
Autor:
Markus Achatz,
Elisabeth Achatz-Kandut,
Otto A. Altenburger,
Ewald Aschauer,
Kurt V. Auer,
Birgit Baumgartner,
Josef Baumüller,
Romuald Bertl,
Josef Binder,
Peter Bitzyk,
Ernst Chalupsky,
Dieter Christian,
Christiana Djanani,
Dieter Duursma,
Eva Eberhartinger,
Anton Egger,
Wolfgang Ennöckl,
Stefan Fattinger,
Wilhelm Frick,
Christoph Fröhlich,
Stephan Frotz,
Werner Gedlicka,
Eva Geißler,
Martin Gelter,
Gudrun Geutebrück,
Harald Goger,
Sabine Graschitz,
David Grünberger,
Herbert Grünberger,
Alfons Grünwald,
Eva Haase,
Günter Halvax,
Franz Hartlieb,
Guido Held,
Klaus Hirschler,
Franz Hörmann,
Walter Hötzl,
Petra Hübner-Schwarzinger,
Alexander Isola,
Otto Janschek,
Waldemar Jud,
Helmut Kerschbaumer,
Heiner Klein,
Heinz Königsmaier,
Renate Kubat,
Magdalena Kuntner,
Christoph L. Lindinger,
Dieter Mandl,
Gerwald Mandl,
Marco Mannsberger,
Daniela Maresch,
Elisabeth Micheler,
Renate Miedl,
Felizitas Miklau-Wedenig,
Aslan Milla,
Gerd-Dieter Mirtl,
Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder,
Gerald Müller,
Gunter Nitsche,
Christian Nowotny,
Otto Nowotny,
Benjamin Oßwald,
Matthias Petutschnig,
Klaus Rabel,
Clemens Rechberger,
Regina Reiter,
Robert Reiter,
Günter Riegler,
Roman Rohatschek,
Hans Röhrenbacher,
Helmut Samer,
Barbara Schallmeiner,
Martin Schauer,
Reinbert Schauer,
Martin Schereda,
Dominik Scherrer,
Alexander Schiebel,
Christian Schmid,
Maria Schnetzinger,
Paul Schörghofer,
Gerhard Schummer,
Gerhard Seicht,
Rudolf Steckel,
Gottfried Sulz,
Bettina Maria Szaurer,
Sebastian Tratlehner,
Katharina van Bakel-Auer,
Alfred Wagenhofer,
Thomas Wenger,
Manfred Winterheller,
Horst Wünsch,
Johannes Zollner
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Aktualisiert: 2021-03-25
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Aktualisiert: 2022-03-24
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Mit den §§ 33g und 89b ff. GWB wurden auf Grundlage der Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014/104/EU) neue Regelungen zur Urkundenvorlage im Kartellschadensersatzprozess geschaffen. Diese Regelungen gehen über die bestehenden Editionspflichten im allgemeinen Zivilprozess hinaus. Verena Dorothea Kern untersucht, inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorschriften der Dogmatik und Terminologie der ZPO entsprechen, und zeigt Defizite in der Umsetzung der Richtlinienvorgaben auf. Anschließend entwickelt sie einen eigenen Regelungsvorschlag, der den Vorgaben der Richtlinie besser gerecht wird und sich stimmiger in die deutschen Editionsvorschriften einfügt. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis 2019 des Alumni-Vereins der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mit den §§ 33g und 89b ff. GWB wurden auf Grundlage der Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014/104/EU) neue Regelungen zur Urkundenvorlage im Kartellschadensersatzprozess geschaffen. Diese Regelungen gehen über die bestehenden Editionspflichten im allgemeinen Zivilprozess hinaus. Verena Dorothea Kern untersucht, inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorschriften der Dogmatik und Terminologie der ZPO entsprechen, und zeigt Defizite in der Umsetzung der Richtlinienvorgaben auf. Anschließend entwickelt sie einen eigenen Regelungsvorschlag, der den Vorgaben der Richtlinie besser gerecht wird und sich stimmiger in die deutschen Editionsvorschriften einfügt. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis 2019 des Alumni-Vereins der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Alexander Proelß widmet sich der Vermeidung und Lösung von Rechtsprechungskonflikten zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und der überstaatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Gerichtshof andererseits. Diese Konflikte können sich aus der Überlagerung gerichtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des bestehenden Mehr-Ebenen-Systems der friedlichen Streitbeilegung ergeben. Vom Standpunkt des positiven Rechts aus analysiert der Autor Anwendbarkeit, dogmatische Verortung, Reichweite und Konsequenzen von prozeduralen und prozessualen Mechanismen, die den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab bzw. die entsprechende Kontrolldichte und damit letztlich die Kompetenzen des BVerfG determinieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2022-05-27
Autor:
Markus Achatz,
Elisabeth Achatz-Kandut,
Otto A. Altenburger,
Ewald Aschauer,
Kurt V. Auer,
Birgit Baumgartner,
Josef Baumüller,
Romuald Bertl,
Josef Binder,
Peter Bitzyk,
Ernst Chalupsky,
Dieter Christian,
Christiana Djanani,
Dieter Duursma,
Eva Eberhartinger,
Anton Egger,
Wolfgang Ennöckl,
Stefan Fattinger,
Wilhelm Frick,
Christoph Fröhlich,
Stephan Frotz,
Werner Gedlicka,
Eva Geißler,
Martin Gelter,
Gudrun Geutebrück,
Harald Goger,
Sabine Graschitz,
David Grünberger,
Herbert Grünberger,
Alfons Grünwald,
Eva Haase,
Günter Halvax,
Franz Hartlieb,
Guido Held,
Klaus Hirschler,
Franz Hörmann,
Walter Hötzl,
Petra Hübner-Schwarzinger,
Alexander Isola,
Otto Janschek,
Waldemar Jud,
Helmut Kerschbaumer,
Heiner Klein,
Heinz Königsmaier,
Renate Kubat,
Magdalena Kuntner,
Christoph L. Lindinger,
Dieter Mandl,
Gerwald Mandl,
Marco Mannsberger,
Daniela Maresch,
Elisabeth Micheler,
Renate Miedl,
Felizitas Miklau-Wedenig,
Aslan Milla,
Gerd-Dieter Mirtl,
Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder,
Gerald Müller,
Gunter Nitsche,
Christian Nowotny,
Otto Nowotny,
Benjamin Oßwald,
Matthias Petutschnig,
Klaus Rabel,
Clemens Rechberger,
Regina Reiter,
Robert Reiter,
Günter Riegler,
Roman Rohatschek,
Hans Röhrenbacher,
Helmut Samer,
Barbara Schallmeiner,
Martin Schauer,
Reinbert Schauer,
Martin Schereda,
Dominik Scherrer,
Alexander Schiebel,
Christian Schmid,
Maria Schnetzinger,
Paul Schörghofer,
Gerhard Schummer,
Gerhard Seicht,
Rudolf Steckel,
Gottfried Sulz,
Bettina Maria Szaurer,
Sebastian Tratlehner,
Katharina van Bakel-Auer,
Alfred Wagenhofer,
Thomas Wenger,
Manfred Winterheller,
Horst Wünsch,
Johannes Zollner
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Der Rechtspfleger ist Beamter, besitzt zugleich aber einen besonderen funktionellen Status: Als unabhängiges und unparteiisches Gericht nimmt er „Aufgaben der Rechtspflege“ (§ 1 RPflG) – insbesondere ehemals richterliche Aufgaben – wahr. Diese Konzeption erzeugt einen gewissen Grundkonflikt, da sie in unterschiedlichen Kontexten die Frage aufwirft, ob der Rechtspfleger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder wie ein Richter zu behandeln ist.
Das Werk widmet sich den hieraus erwachsenden Problemen. Es analysiert, wie weit die vom Gesetzgeber intendierte funktionale Anlehnung des Rechtspflegers an den Richter reicht und unternimmt einen ganzheitlichen Blick auf die Institution des Rechtspflegers. Betrachtungsgegenstand sind dabei das einfache Recht, das Verfassungsrecht sowie Art. 6 EMRK. Das Werk zeigt auf, dass sich der Rechtspfleger bei isolierter Betrachtung der verschiedenen Normebenen im Ergebnis ohne echte Verwerfungen in die allgemeine Dogmatik des öffentlichen Rechts einfügt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inhalt und Konzeption:
Das Examens-Repetitorium stellt diejenigen Themenkreise des Europarechts dar, die zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung zählen. Die Grundlagen der völkerrechtlichen Bezüge des Grundgesetzes werden dabei integriert behandelt.
Der Band ist konzipiert für eine komprimierte, stark verdichtete Wiederholung vor dem Examen und setzt mithin Grundkenntnisse der behandelten Materien voraus. Die Darstellung folgt dabei nicht dem klassischen Aufbau typischer Lehrbücher, sondern gliedert sich nach der Perspektive der jeweiligen Rechtsanwender, d.h. der deutschen Fachgerichtsbarkeit, des EUGH, des BVerfG und des EGMR. Diese Struktur ist ähnlich als Anspruchsaufbau oder Aufbau nach Klagearten aus anderen Rechtsgebieten hinreichend bekannt. Dies erleichtert den Studierenden gerade bei der examensnahen Wiederholung die Einordnung der Probleme, ohne zugleich die Nachteile des vorrangigen Lernens anhand von Fällen mit sich zu bringen.
Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen integrierte Beispielsfälle mit Lösungshinweisen der Veranschaulichung. Mehr als 90 Übungsfragen zur eigenständigen Wissenskontrolle des Lesers runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-08-16
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Der Rechtspfleger ist Beamter, besitzt zugleich aber einen besonderen funktionellen Status: Als unabhängiges und unparteiisches Gericht nimmt er „Aufgaben der Rechtspflege“ (§ 1 RPflG) – insbesondere ehemals richterliche Aufgaben – wahr. Diese Konzeption erzeugt einen gewissen Grundkonflikt, da sie in unterschiedlichen Kontexten die Frage aufwirft, ob der Rechtspfleger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder wie ein Richter zu behandeln ist.
Das Werk widmet sich den hieraus erwachsenden Problemen. Es analysiert, wie weit die vom Gesetzgeber intendierte funktionale Anlehnung des Rechtspflegers an den Richter reicht und unternimmt einen ganzheitlichen Blick auf die Institution des Rechtspflegers. Betrachtungsgegenstand sind dabei das einfache Recht, das Verfassungsrecht sowie Art. 6 EMRK. Das Werk zeigt auf, dass sich der Rechtspfleger bei isolierter Betrachtung der verschiedenen Normebenen im Ergebnis ohne echte Verwerfungen in die allgemeine Dogmatik des öffentlichen Rechts einfügt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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