Aktualisiert: 2023-07-02
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Denkt man an die große Verbreitung, die Versicherungen im privaten wie kommerziellen Sektor heute gefunden haben, so verwundert es nicht, daß das für diese Branche grund legende Versicherungsvertragsrecht, oft auch unter Gesichtspunkten des Verbraucherschut zes, in der Öffentlichkeit ständig an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnt. Gleichzeitig sind aber die Kenntnisse über das als kompliziert geltende Rechtsgebiet bei Versicherungs nehmern, Studenten, Auszubildenden und nicht zuletzt leider oft auch bei Versicherungs praktikern nicht allzu weit verbreitet. Die Gründe hierfür sind sicher vielschichtig, zwei von ihnen scheinen mir besonders ausschlaggebend zu sein: Das VVG ist zum einen keine separate Rechtsmaterie, sondern im Grunde nur eine spezial gesetzliche Regelung privatrechtlichen Schuldrechtes. VVG-Kenntnisse verlangen daher stets durch Verweisungen und Implikationen zumindest Grundkenntnisse im BGB. Wegen dieser engen Verbundenheit zum übrigen Zivilrecht ist es relativ schwierig, versicherungs rechtliche Kenntnisse isoliert zu vermitteln. Zum anderen liegt es einfach daran, daß sowohl der Versicherungskaufmann in seiner Ausbildungszeit, wie der Betriebswirt oder der Jurist an der Universität, nur wenig vom VVG hört. Selbst für den Juristen ist das Versicherungsrecht bestenfalls ein Nebenfach, das er sich höchstens aus persönlichem Interesse am Rande aneignet. Für alle, die im Ver sicherungsbereich tätig sind, bleibt am Ende ihrer Ausbildungszeit nach wie vor ein nicht unerhebliches Defizit versicherungsrechtlicher Kenntnisse, was nicht selten am meisten von ihnen selbst bedauert wird, sobald sie diese für ihre tägliche Aufgabenbewältigung benöti gen. So ist das Versicherungsrecht bedauerlicherweise wenigen Juristen vorbehalten, die sich aus persönlicher Neigung darauf spezialisiert haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Denkt man an die große Verbreitung, die Versicherungen im privaten wie kommerziellen Sektor heute gefunden haben, so verwundert es nicht, daß das für diese Branche grund legende Versicherungsvertragsrecht, oft auch unter Gesichtspunkten des Verbraucherschut zes, in der Öffentlichkeit ständig an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnt. Gleichzeitig sind aber die Kenntnisse über das als kompliziert geltende Rechtsgebiet bei Versicherungs nehmern, Studenten, Auszubildenden und nicht zuletzt leider oft auch bei Versicherungs praktikern nicht allzu weit verbreitet. Die Gründe hierfür sind sicher vielschichtig, zwei von ihnen scheinen mir besonders ausschlaggebend zu sein: Das VVG ist zum einen keine separate Rechtsmaterie, sondern im Grunde nur eine spezial gesetzliche Regelung privatrechtlichen Schuldrechtes. VVG-Kenntnisse verlangen daher stets durch Verweisungen und Implikationen zumindest Grundkenntnisse im BGB. Wegen dieser engen Verbundenheit zum übrigen Zivilrecht ist es relativ schwierig, versicherungs rechtliche Kenntnisse isoliert zu vermitteln. Zum anderen liegt es einfach daran, daß sowohl der Versicherungskaufmann in seiner Ausbildungszeit, wie der Betriebswirt oder der Jurist an der Universität, nur wenig vom VVG hört. Selbst für den Juristen ist das Versicherungsrecht bestenfalls ein Nebenfach, das er sich höchstens aus persönlichem Interesse am Rande aneignet. Für alle, die im Ver sicherungsbereich tätig sind, bleibt am Ende ihrer Ausbildungszeit nach wie vor ein nicht unerhebliches Defizit versicherungsrechtlicher Kenntnisse, was nicht selten am meisten von ihnen selbst bedauert wird, sobald sie diese für ihre tägliche Aufgabenbewältigung benöti gen. So ist das Versicherungsrecht bedauerlicherweise wenigen Juristen vorbehalten, die sich aus persönlicher Neigung darauf spezialisiert haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Denkt man an die große Verbreitung, die Versicherungen im privaten wie kommerziellen Sektor heute gefunden haben, so verwundert es nicht, daß das für diese Branche grund legende Versicherungsvertragsrecht, oft auch unter Gesichtspunkten des Verbraucherschut zes, in der Öffentlichkeit ständig an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnt. Gleichzeitig sind aber die Kenntnisse über das als kompliziert geltende Rechtsgebiet bei Versicherungs nehmern, Studenten, Auszubildenden und nicht zuletzt leider oft auch bei Versicherungs praktikern nicht allzu weit verbreitet. Die Gründe hierfür sind sicher vielschichtig, zwei von ihnen scheinen mir besonders ausschlaggebend zu sein: Das VVG ist zum einen keine separate Rechtsmaterie, sondern im Grunde nur eine spezial gesetzliche Regelung privatrechtlichen Schuldrechtes. VVG-Kenntnisse verlangen daher stets durch Verweisungen und Implikationen zumindest Grundkenntnisse im BGB. Wegen dieser engen Verbundenheit zum übrigen Zivilrecht ist es relativ schwierig, versicherungs rechtliche Kenntnisse isoliert zu vermitteln. Zum anderen liegt es einfach daran, daß sowohl der Versicherungskaufmann in seiner Ausbildungszeit, wie der Betriebswirt oder der Jurist an der Universität, nur wenig vom VVG hört. Selbst für den Juristen ist das Versicherungsrecht bestenfalls ein Nebenfach, das er sich höchstens aus persönlichem Interesse am Rande aneignet. Für alle, die im Ver sicherungsbereich tätig sind, bleibt am Ende ihrer Ausbildungszeit nach wie vor ein nicht unerhebliches Defizit versicherungsrechtlicher Kenntnisse, was nicht selten am meisten von ihnen selbst bedauert wird, sobald sie diese für ihre tägliche Aufgabenbewältigung benöti gen. So ist das Versicherungsrecht bedauerlicherweise wenigen Juristen vorbehalten, die sich aus persönlicher Neigung darauf spezialisiert haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit diesem Kommentar erschließt sich das gesamte Privatversicherungsrecht, denn neben
dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle wichtigen Bereiche des Versicherungsrechts ausführlich erläutert:
- Haftpflicht
- Produkthaftpflicht
- Allg. Kraftfahrtbedingungen
- D&O (Managerhaftung)
- Umweltschaden und -haftpflicht
- Employment
- Betriebsunterbrechung
- Hausrat
- Raub und Diebstahl
- Reise
- Betriebliche Altersversorgung
- Versicherungsaufsichts- und –unternehmensrecht
- EGVVG
- VVG-Informationspflichtenverordnung
- Europäisches und internationales Versicherungsrecht
NEU in der 4. Auflage:
Neu in das Werk aufgenommen wurden Kommentierungen
- des neu in Kraft getretenen Versicherungsaufsichtsgesetzes
- der Versicherungsbedingungen zur Cyberversicherung
- der Versicherungsbedingungen zur Warranty & Indemnity-Versicherung (Transaktionsversicherung)
Zahlreiche Gesetzesänderungen -insbesondere des VVG, sowie die Entwicklung der Rechtsprechung sind selbstverständlich berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit diesem Kommentar erschließt sich das gesamte Privatversicherungsrecht, denn neben
dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle wichtigen Bereiche des Versicherungsrechts ausführlich erläutert:
- Haftpflicht
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- Allg. Kraftfahrtbedingungen
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- der Versicherungsbedingungen zur Cyberversicherung
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Aktualisiert: 2023-06-29
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