Ärztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmäßigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Überblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefährdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater Haftpflichtversicherungen - die Möglichkeiten eines Ausgleichs im Regreßwege. Erwogen wird eine Korrektur der Rechtsprechung zur Haftung des beamteten Chefarztes nach § 839 BGB. Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ärztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmäßigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Überblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefährdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater Haftpflichtversicherungen - die Möglichkeiten eines Ausgleichs im Regreßwege. Erwogen wird eine Korrektur der Rechtsprechung zur Haftung des beamteten Chefarztes nach § 839 BGB. Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
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Ärztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmäßigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Überblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefährdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater Haftpflichtversicherungen - die Möglichkeiten eines Ausgleichs im Regreßwege. Erwogen wird eine Korrektur der Rechtsprechung zur Haftung des beamteten Chefarztes nach § 839 BGB. Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
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Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgenommen. Zudem erfolgten u. a. Anmerkungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgenommen. Zudem erfolgten u. a. Anmerkungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
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Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgenommen. Zudem erfolgten u. a. Anmerkungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
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Das Vertragsmuster wird von der DKG als unverbindliches Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patient und Krankenhaus geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen empfohlen. Es wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Den Schwerpunkt der 14. Auflage bilden aufgrund von Änderungen im Bereich der Telematik-Infrastruktur der Krankenhäuser ergänzte Informationen für Patientinnen und Patienten mit elektronischer Patientenakte (ePA).
Das Download-Paket enthält alle Verträge und Anlagen als Word-Dateien zur individuellen Bearbeitung.
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Das Vertragsmuster wird von der DKG als unverbindliches Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patient und Krankenhaus geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen empfohlen. Es wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Den Schwerpunkt der 14. Auflage bilden aufgrund von Änderungen im Bereich der Telematik-Infrastruktur der Krankenhäuser ergänzte Informationen für Patientinnen und Patienten mit elektronischer Patientenakte (ePA).
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Die perfekte Kombination aus übersichtlichem Lexikon und hochkarätigem Kommentar!
Rechtsfragen werden in über dreihundert Artikeln umfassend beantwortet. Die alphabetisch sortierten Stichworte bieten eine tiefgreifende, wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung des jeweiligen Themas.
Nicht nur Juristen, sondern auch Ärzten, Krankenhausverwaltungen und allen mit dem Arzt-, Krankenhaus- und Medizinrecht Befassten dient dieser Großkommentar als Nachschlagewerk.
Stichworte sind u.a.:
Abrechnungsbetrug/Falschabrechnung
Arzneimittelzulassung
Bedarfsplanung
Belegarzt
Berufsausübungsgemeinschaft
Chefarzt(-vertrag)
Delegation ärztlicher Leistungen
Durchsuchung und Beschlagnahme
Heilpraktiker
Job-Sharing
Korruption
Krankenhausaufnahmevertrag
Laborgemeinschaft
Leihmutterschaft
Liquidationsrecht
Medizinprodukterecht
MVZ
Notfallsanitäter
Pränataldiagnostik
Praxisveräußerung
Sponsoring
Stammzellen
Steuerrecht für Ärzte
Wahlleistungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die hohe Qualität und der Praxisbezug der Beiträge gewährleistet ein erfahrenes Autorenteam, das aus namhaften Universitätsprofessoren, Richtern und Rechtsanwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht sowie Justitiaren der ärztlichen Standesorganisationen besteht.
Alle Autoren sind der Fachwelt durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Arztrechts bekannt.
Abonnenten des Loseblattwerkes "Heidelberger Kommentar Arztrecht Krankenhausrecht Medizinrecht - HK-AKM" erhalten 50% Rabatt auf das Onlineprodukt "HK-AKM-Online".
Bis April 2008 war dieses Produkt lieferbar unter dem Titel "Lexikon des Arztrechts".
Zuletzt erschien Lieferung 92 (Juni 2023/106 € zzgl. 10 € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Stefan Bäune,
Arend Becker,
Albrecht W. Bender,
Wolfgang Bender,
Ulrich Bert,
Dieter Best,
Elmar Biermann,
Julian Braun,
Ulrike Brucklacher,
Benedikt Buchner,
Ralf Clement,
Udo H. Cramer,
Franz Josef Dahm,
Martin Danner,
Martin Delhey,
Jennifer LL.M. Deschins,
Christian von Dewitz,
Alexander Eufinger,
Jörg Fecker,
Daniel Fischer,
Roland Flasbarth,
Robert Francke,
Hermann Frehse,
Michael Frehse,
Corina Glorius,
Elisabeth Greil,
Christine Greiner,
Heinz Haage,
Heinrich Hanika,
Dieter Hart,
Peter Hartmann,
Hauke Hein,
Markus Henkel,
Ulrike Hespeler,
Rainer Hess,
Renate Hess,
Jörg Hofmayer,
Jan Horn,
Marlis Hübner,
Berit Jaeger,
Christian Jäkel,
Christoph Jansen,
Peter Kalb,
Hans Kamps,
Christian Katzenmeier,
Robert Kazemi,
Bernd-Rüdiger Kern,
Regine Kiesecker,
Phlilipp Kircher,
Peter Kotz,
Adem Koyuncu,
Ralf Kremer,
Gerd Krieger,
Kristian Kühl,
Wolfram Küntzel,
Adolf Laufs,
Anders Leopold,
Hans-Dieter Lippert,
Patrick M. LL.M. Lissel,
Barbara Lungstras,
Elmar LL.M. Mand,
Mario Merget,
Andreas Meschke,
Martin Nolte,
Gerhard Nösser,
Markus Parzeller,
Peter Peikert,
Reinhold Preißler,
Matthias Priewer,
Wiebke Pühler,
Friderike Rahne,
Rudolf Ratzel,
Ferdinand Rau,
Stephan Rau,
Emil Reiling,
Carsten Reiter,
Christian Reuther,
Dagmar Rieger,
Hans-Jürgen Rieger,
Stephan Rixen,
Markus A Rothschild,
Pamela Rückeshäuser,
Virgilia Rumetsch,
Valentin Saalfrank,
Andrea Maria Schannath,
Wolfgang Scheuffler,
Herbert Schiller,
Horst D. Schirmer,
Philipp Schloßer,
Adrian Schmidt-Recla,
Karsten Scholz,
Jürgen Schröder,
Eva Schumann,
Hinner Schütze,
Tade M. Spranger,
Gernot Steinhilper,
Martin H. Stellpflug,
Jochen Taupitz,
Heike Thomae,
Wilhelm Uhlenbruck,
Sebastian Vogel,
Andreas Wagener,
Wolf-Dietrich Walker,
Maximilian Warntjen,
Tobias Weimer,
Martin Wesch,
Sabine Wesser,
Christian Wittmann,
Thomas Wostry,
Ole Ziegler,
Karin Ziermann
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Arzneimittelzulassung
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Chefarzt(-vertrag)
Delegation ärztlicher Leistungen
Durchsuchung und Beschlagnahme
Heilpraktiker
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Korruption
Krankenhausaufnahmevertrag
Laborgemeinschaft
Leihmutterschaft
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Zuletzt erschien Lieferung 92 (Juni 2023/106 € zzgl. 10 € für die Datenbank).
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Autor:
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Wolfgang Bender,
Ulrich Bert,
Dieter Best,
Elmar Biermann,
Julian Braun,
Ulrike Brucklacher,
Benedikt Buchner,
Ralf Clement,
Udo H. Cramer,
Franz Josef Dahm,
Martin Danner,
Martin Delhey,
Jennifer LL.M. Deschins,
Christian von Dewitz,
Alexander Eufinger,
Jörg Fecker,
Daniel Fischer,
Roland Flasbarth,
Robert Francke,
Hermann Frehse,
Michael Frehse,
Corina Glorius,
Elisabeth Greil,
Christine Greiner,
Heinz Haage,
Heinrich Hanika,
Dieter Hart,
Peter Hartmann,
Hauke Hein,
Markus Henkel,
Ulrike Hespeler,
Rainer Hess,
Renate Hess,
Jörg Hofmayer,
Jan Horn,
Marlis Hübner,
Berit Jaeger,
Christian Jäkel,
Christoph Jansen,
Peter Kalb,
Hans Kamps,
Christian Katzenmeier,
Robert Kazemi,
Bernd-Rüdiger Kern,
Regine Kiesecker,
Phlilipp Kircher,
Peter Kotz,
Adem Koyuncu,
Ralf Kremer,
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Wolfram Küntzel,
Adolf Laufs,
Anders Leopold,
Hans-Dieter Lippert,
Patrick M. LL.M. Lissel,
Barbara Lungstras,
Elmar LL.M. Mand,
Mario Merget,
Andreas Meschke,
Martin Nolte,
Gerhard Nösser,
Markus Parzeller,
Peter Peikert,
Reinhold Preißler,
Matthias Priewer,
Wiebke Pühler,
Friderike Rahne,
Rudolf Ratzel,
Ferdinand Rau,
Stephan Rau,
Emil Reiling,
Carsten Reiter,
Christian Reuther,
Dagmar Rieger,
Hans-Jürgen Rieger,
Stephan Rixen,
Markus A Rothschild,
Pamela Rückeshäuser,
Virgilia Rumetsch,
Valentin Saalfrank,
Andrea Maria Schannath,
Wolfgang Scheuffler,
Herbert Schiller,
Horst D. Schirmer,
Philipp Schloßer,
Adrian Schmidt-Recla,
Karsten Scholz,
Jürgen Schröder,
Eva Schumann,
Hinner Schütze,
Tade M. Spranger,
Gernot Steinhilper,
Martin H. Stellpflug,
Jochen Taupitz,
Heike Thomae,
Wilhelm Uhlenbruck,
Sebastian Vogel,
Andreas Wagener,
Wolf-Dietrich Walker,
Maximilian Warntjen,
Tobias Weimer,
Martin Wesch,
Sabine Wesser,
Christian Wittmann,
Thomas Wostry,
Ole Ziegler,
Karin Ziermann
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Die Abrechnung von Gesundheitsleistungen ist kompliziert und vielschichtig. Das gilt in besonderem Maße für medizinische Leistungen im Krankenhaus. Das historisch gewachsene Vergütungssystem bietet Raum für Fehlabrechnungen bis hin zum Betrug. Diese Arbeit untersucht den bisher nicht höchstrichterlich thematisierten Abrechnungsbetrug im Krankenhaus. Ausgehend von der Diskussion im niedergelassenen Bereich werden praxisrelevante Fallgruppen herausgearbeitet, im Hinblick auf § 263 StGB kategorisiert und eingeordnet. Untersucht wird hierbei nicht nur die Strafbarkeit der direkt abrechnenden Personen, sondern auch mögliche Strafbarkeitsrisiken für Leitungspersonen im Krankenhaus. Im Fokus stehen die Geschäftsführung sowie die Chefärzte.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die perfekte Kombination aus übersichtlichem Lexikon und hochkarätigem Kommentar!
Rechtsfragen werden in über dreihundert Artikeln umfassend beantwortet. Die alphabetisch sortierten Stichworte bieten eine tiefgreifende, wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung des jeweiligen Themas.
Nicht nur Juristen, sondern auch Ärzten, Krankenhausverwaltungen und allen mit dem Arzt-, Krankenhaus- und Medizinrecht Befassten dient dieser Großkommentar als Nachschlagewerk.
Stichworte sind u.a.:
Abrechnungsbetrug/Falschabrechnung
Arzneimittelzulassung
Bedarfsplanung
Belegarzt
Berufsausübungsgemeinschaft
Chefarzt(-vertrag)
Delegation ärztlicher Leistungen
Durchsuchung und Beschlagnahme
Heilpraktiker
Job-Sharing
Korruption
Krankenhausaufnahmevertrag
Laborgemeinschaft
Leihmutterschaft
Liquidationsrecht
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MVZ
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Praxisveräußerung
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Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die hohe Qualität und der Praxisbezug der Beiträge gewährleistet ein erfahrenes Autorenteam, das aus namhaften Universitätsprofessoren, Richtern und Rechtsanwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht sowie Justitiaren der ärztlichen Standesorganisationen besteht.
Alle Autoren sind der Fachwelt durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Arztrechts bekannt.
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Bis April 2008 war dieses Produkt lieferbar unter dem Titel "Lexikon des Arztrechts".
Zuletzt erschien Lieferung 92 (Juni 2023/106 € zzgl. 10 € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-12
Autor:
Stefan Bäune,
Arend Becker,
Albrecht W. Bender,
Wolfgang Bender,
Ulrich Bert,
Dieter Best,
Elmar Biermann,
Julian Braun,
Ulrike Brucklacher,
Benedikt Buchner,
Ralf Clement,
Udo H. Cramer,
Franz Josef Dahm,
Martin Danner,
Martin Delhey,
Jennifer LL.M. Deschins,
Christian von Dewitz,
Alexander Eufinger,
Jörg Fecker,
Daniel Fischer,
Roland Flasbarth,
Robert Francke,
Hermann Frehse,
Michael Frehse,
Corina Glorius,
Elisabeth Greil,
Christine Greiner,
Heinz Haage,
Heinrich Hanika,
Dieter Hart,
Peter Hartmann,
Hauke Hein,
Markus Henkel,
Ulrike Hespeler,
Rainer Hess,
Renate Hess,
Jörg Hofmayer,
Jan Horn,
Marlis Hübner,
Berit Jaeger,
Christian Jäkel,
Christoph Jansen,
Peter Kalb,
Hans Kamps,
Christian Katzenmeier,
Robert Kazemi,
Bernd-Rüdiger Kern,
Regine Kiesecker,
Phlilipp Kircher,
Peter Kotz,
Adem Koyuncu,
Ralf Kremer,
Gerd Krieger,
Kristian Kühl,
Wolfram Küntzel,
Adolf Laufs,
Anders Leopold,
Hans-Dieter Lippert,
Patrick M. LL.M. Lissel,
Barbara Lungstras,
Elmar LL.M. Mand,
Mario Merget,
Andreas Meschke,
Martin Nolte,
Gerhard Nösser,
Markus Parzeller,
Peter Peikert,
Reinhold Preißler,
Matthias Priewer,
Wiebke Pühler,
Friderike Rahne,
Rudolf Ratzel,
Ferdinand Rau,
Stephan Rau,
Emil Reiling,
Carsten Reiter,
Christian Reuther,
Dagmar Rieger,
Hans-Jürgen Rieger,
Stephan Rixen,
Markus A Rothschild,
Pamela Rückeshäuser,
Virgilia Rumetsch,
Valentin Saalfrank,
Andrea Maria Schannath,
Wolfgang Scheuffler,
Herbert Schiller,
Horst D. Schirmer,
Philipp Schloßer,
Adrian Schmidt-Recla,
Karsten Scholz,
Jürgen Schröder,
Eva Schumann,
Hinner Schütze,
Tade M. Spranger,
Gernot Steinhilper,
Martin H. Stellpflug,
Jochen Taupitz,
Heike Thomae,
Wilhelm Uhlenbruck,
Sebastian Vogel,
Andreas Wagener,
Wolf-Dietrich Walker,
Maximilian Warntjen,
Tobias Weimer,
Martin Wesch,
Sabine Wesser,
Christian Wittmann,
Thomas Wostry,
Ole Ziegler,
Karin Ziermann
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Die Vertragsmuster werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als unverbindliche Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patienten und Krankenhäusern geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie Behandlungsverträge empfohlen und haben als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die Praxis gefunden. Die Vertragsmuster werden fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. In die 15. Auflage wurden neue Musterformulare zur Übergangspflege im Krankenhaus aufgenommen. Zudem erfolgten u. a. Anmerkungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Abrechnung von Gesundheitsleistungen ist kompliziert und vielschichtig. Das gilt in besonderem Maße für medizinische Leistungen im Krankenhaus. Das historisch gewachsene Vergütungssystem bietet Raum für Fehlabrechnungen bis hin zum Betrug. Diese Arbeit untersucht den bisher nicht höchstrichterlich thematisierten Abrechnungsbetrug im Krankenhaus. Ausgehend von der Diskussion im niedergelassenen Bereich werden praxisrelevante Fallgruppen herausgearbeitet, im Hinblick auf § 263 StGB kategorisiert und eingeordnet. Untersucht wird hierbei nicht nur die Strafbarkeit der direkt abrechnenden Personen, sondern auch mögliche Strafbarkeitsrisiken für Leitungspersonen im Krankenhaus. Im Fokus stehen die Geschäftsführung sowie die Chefärzte.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Vertragsmuster wird von der DKG als unverbindliches Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patient und Krankenhaus geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen empfohlen. Es wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft fortlaufend gemäß den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Den Schwerpunkt der 14. Auflage bilden aufgrund von Änderungen im Bereich der Telematik-Infrastruktur der Krankenhäuser ergänzte Informationen für Patientinnen und Patienten mit elektronischer Patientenakte (ePA).
Das Download-Paket enthält alle Verträge und Anlagen als Word-Dateien zur individuellen Bearbeitung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Abrechnung von Gesundheitsleistungen ist kompliziert und vielschichtig. Das gilt in besonderem Maße für medizinische Leistungen im Krankenhaus. Das historisch gewachsene Vergütungssystem bietet Raum für Fehlabrechnungen bis hin zum Betrug. Diese Arbeit untersucht den bisher nicht höchstrichterlich thematisierten Abrechnungsbetrug im Krankenhaus. Ausgehend von der Diskussion im niedergelassenen Bereich werden praxisrelevante Fallgruppen herausgearbeitet, im Hinblick auf § 263 StGB kategorisiert und eingeordnet. Untersucht wird hierbei nicht nur die Strafbarkeit der direkt abrechnenden Personen, sondern auch mögliche Strafbarkeitsrisiken für Leitungspersonen im Krankenhaus. Im Fokus stehen die Geschäftsführung sowie die Chefärzte.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Betreutes Wohnen hat sich als ein zukunftsweisendes Wohnkonzept erwiesen; allerdings existieren weder ein Gesetz noch eine Institution, die verbindliche Mindeststandards der Betreuungs- und Pflegeleistungen definieren bzw. sicherstellen. Mit der in dem vorliegenden Titel vorgestellten DIN-Norm 77800 wurde ein einheitliches Instrument zur freiwilligen Qualitätssicherung auf dem Markt des Betreuten Wohnens geschaffen. Die Norm definiert Mindestqualitätsstandards, die für Anbieter eine Orientierung schaffen, welche Leistungsangebote sie bereitstellen sollten. Gleichzeitig wird für die Verbraucher damit die Leistungstransparenz des Wohnangebotes gewährleistet.
Aktualisiert: 2022-01-01
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Das Vertragsmuster wird von der DKG als unverbindliches Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patient und Krankenhaus geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen empfohlen. In die 12. Auflage des Vertragsmusters sind insbesondere aktuelle Änderungen im Bereich des Entlassmanagements gem. § 39 Abs. 1a SGB V sowie die durch die Umsetzung der EU-DS-GVO bedingten Änderungen eingearbeitet worden. Die 13. Auflage des Musters enthält u. a. die durch das TSVG bedingten neuen Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Krankenhäusern und Hausärzten sowie sonstigen Vor-/Nach-/Weiterbehandlern sowie durch das PpSG bedingte Änderungen zur Datenübermittlung. Der DRG- sowie der PEPP-Entgelttarif im Download-Paket "PDF + DOC" sind um die Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt worden.
Aktualisiert: 2021-11-04
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Ärztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmäßigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Überblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefährdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater Haftpflichtversicherungen - die Möglichkeiten eines Ausgleichs im Regreßwege. Erwogen wird eine Korrektur der Rechtsprechung zur Haftung des beamteten Chefarztes nach § 839 BGB. Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Betreutes Wohnen hat sich als ein zukunftsweisendes Wohnkonzept erwiesen; allerdings existieren weder ein Gesetz noch eine Institution, die verbindliche Mindeststandards der Betreuungs- und Pflegeleistungen definieren bzw. sicherstellen. Mit der in dem vorliegenden Titel vorgestellten DIN-Norm 77800 wurde ein einheitliches Instrument zur freiwilligen Qualitätssicherung auf dem Markt des Betreuten Wohnens geschaffen. Die Norm definiert Mindestqualitätsstandards, die für Anbieter eine Orientierung schaffen, welche Leistungsangebote sie bereitstellen sollten. Gleichzeitig wird für die Verbraucher damit die Leistungstransparenz des Wohnangebotes gewährleistet.
Aktualisiert: 2021-11-02
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