WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar

WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar von Abramenko,  Andrik, Riecke,  Olaf, Schneider,  Wolfgang
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. Schwerpunkt der Neuauflage sind neben der WEG-Reform die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen Saldenliste und Jahresabrechnung. Die renommierten Autoren werten neben der Rechtsprechung auch für die 6. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen. NEU in der 6. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist das am 1.12. 2020 in Kraft getretene, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz. Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten: • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer hat im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. • Die Wohnungseigentümerversammlung wird als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet. • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird effizienter gestaltet, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden. Zudem sind die für das Wohnungseigentumsrecht wesentlichen Aspekte der Novelle der Heizkostenverordnung 2022 und der im Zuge der Energiekrise 2022/2023 erlassenen Verordnungen in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar

WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar von Abramenko,  Andrik, Riecke,  Olaf, Schneider,  Wolfgang
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. Schwerpunkt der Neuauflage sind neben der WEG-Reform die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen Saldenliste und Jahresabrechnung. Die renommierten Autoren werten neben der Rechtsprechung auch für die 6. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen. NEU in der 6. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist das am 1.12. 2020 in Kraft getretene, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz. Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten: • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer hat im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. • Die Wohnungseigentümerversammlung wird als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet. • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird effizienter gestaltet, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden. Zudem sind die für das Wohnungseigentumsrecht wesentlichen Aspekte der Novelle der Heizkostenverordnung 2022 und der im Zuge der Energiekrise 2022/2023 erlassenen Verordnungen in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar

WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar von Abramenko,  Andrik, Riecke,  Olaf, Schneider,  Wolfgang
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. Schwerpunkt der Neuauflage sind neben der WEG-Reform die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen Saldenliste und Jahresabrechnung. Die renommierten Autoren werten neben der Rechtsprechung auch für die 6. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen. NEU in der 6. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist das am 1.12. 2020 in Kraft getretene, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz. Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten: • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer hat im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. • Die Wohnungseigentümerversammlung wird als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet. • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird effizienter gestaltet, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden. Zudem sind die für das Wohnungseigentumsrecht wesentlichen Aspekte der Novelle der Heizkostenverordnung 2022 und der im Zuge der Energiekrise 2022/2023 erlassenen Verordnungen in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar

WEG – Wohnungseigentumsgesetz – Kommentar von Abramenko,  Andrik, Riecke,  Olaf, Schneider,  Wolfgang
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. Schwerpunkt der Neuauflage sind neben der WEG-Reform die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen Saldenliste und Jahresabrechnung. Die renommierten Autoren werten neben der Rechtsprechung auch für die 6. Auflage die neueste, sehr umfangreiche, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten und auszubauen. NEU in der 6. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist das am 1.12. 2020 in Kraft getretene, durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz. Die Schwerpunkte der Reform liegen unter anderem in folgenden Aspekten: • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer hat im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf ihre bzw. seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. • Die Wohnungseigentümerversammlung wird als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet. • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird effizienter gestaltet, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden. Zudem sind die für das Wohnungseigentumsrecht wesentlichen Aspekte der Novelle der Heizkostenverordnung 2022 und der im Zuge der Energiekrise 2022/2023 erlassenen Verordnungen in der Neuauflage berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-03-22
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WEG Kommentar

WEG Kommentar von Riecke,  Olaf, Schmid,  Michael J.
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. NEU in der 5. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage sind die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen • Saldenliste und Jahresabrechnung • Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste trotz gegenteiliger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet bzw. nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt. • Schadensersatzansprüche gegen säumigen Hausgeldschuldner 1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht. • Stimmrechtsvermehrung; Majorisierung 1. Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer von mehreren Einheiten auf eine von ihm beherrschte juristische Person überträgt; die juristische Person ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. 2. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kommt nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht; es reicht nicht aus, dass der mit den Stimmen eines Mehrheitseigentümers gefasste Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, oder dass ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Stimmgewichts Beschlussfassungen blockiert, obwohl es ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung wäre, einen positiven Beschluss zu fassen.
Aktualisiert: 2022-05-18
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