Alle reden von Pflegenotstand durch fehlende Pflegekräfte. Gleichzeitig wird von explodierenden Heimkosten durch Tariflohn ab September 2022 gesprochen.
Ohne Qualitätsverbesserung sollte es ein Wunsch des Einrichtungsträgers bleiben.
Vergessen wird, dass die Kommunen, Caritas und Diakonie seit Jahren entsprechende Gehälter zahlen. Umso wichtiger wird die Kontrolle der geforderten neuen Entgelte durch das gewählte Gremium der Bewohner.
Keine Blanko-Unterschrift von Bewohnerbeiräten in Pflegeeinrichtungen unter das Entgelterhöhungsverlangen des Betreibers an die Pflegekassen. Die Abhandlung beleuchtet das Geheimnis der Heimentgelte, wie im Bundessozialgerichtsurteil gefordert. Die Interessenvertreter der Bewohner können das Verlangen prüfen und ihre notwendige Unterschrift verantwortlich beschließen.
Ein Nachschlagewerk für die praktische Arbeit des gewählten Gremiums in den Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es werden die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen und die Abhängigkeiten der handelnden Personen und Institutionen aufgezeigt. Es folgen Umsetzungs- und Praxisbeispiele für die Anhörung und Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre wird in den Pflegeeinrichtungen nach den Ländergesetzen ein Gremium der Bewohner gewählt. Seit Anbeginn des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) können die Betreiber nur neue Entgelte mit den Pflegekassen vereinbaren, wenn die demokratisch gewählten Vertreter eine Stellungnahme und die entsprechende Unterschrift leisten.
Den Schwerpunkt bildet die notwendige Mitwirkung bei den zukünftigen Entgeltforderungen des Einrichtungsträgers gegenüber den Pflegekassen. Doch wer hilft bisher in die Materie der Kosten und Erlöse einzusteigen, dies leistet die Abhandlung. Gleichzeitig ist sie mit den Stichworten auch eine Handreichung für Angehörige, Einrichtungsleitungen, die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) und Seniorenvertretungen in den Kommunen und Verbänden.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Alle reden von Pflegenotstand durch fehlende Pflegekräfte. Gleichzeitig wird von explodierenden Heimkosten durch Tariflohn ab September 2022 gesprochen.
Ohne Qualitätsverbesserung sollte es ein Wunsch des Einrichtungsträgers bleiben.
Vergessen wird, dass die Kommunen, Caritas und Diakonie seit Jahren entsprechende Gehälter zahlen. Umso wichtiger wird die Kontrolle der geforderten neuen Entgelte durch das gewählte Gremium der Bewohner.
Keine Blanko-Unterschrift von Bewohnerbeiräten in Pflegeeinrichtungen unter das Entgelterhöhungsverlangen des Betreibers an die Pflegekassen. Die Abhandlung beleuchtet das Geheimnis der Heimentgelte, wie im Bundessozialgerichtsurteil gefordert. Die Interessenvertreter der Bewohner können das Verlangen prüfen und ihre notwendige Unterschrift verantwortlich beschließen.
Ein Nachschlagewerk für die praktische Arbeit des gewählten Gremiums in den Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es werden die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen und die Abhängigkeiten der handelnden Personen und Institutionen aufgezeigt. Es folgen Umsetzungs- und Praxisbeispiele für die Anhörung und Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre wird in den Pflegeeinrichtungen nach den Ländergesetzen ein Gremium der Bewohner gewählt. Seit Anbeginn des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) können die Betreiber nur neue Entgelte mit den Pflegekassen vereinbaren, wenn die demokratisch gewählten Vertreter eine Stellungnahme und die entsprechende Unterschrift leisten.
Den Schwerpunkt bildet die notwendige Mitwirkung bei den zukünftigen Entgeltforderungen des Einrichtungsträgers gegenüber den Pflegekassen. Doch wer hilft bisher in die Materie der Kosten und Erlöse einzusteigen, dies leistet die Abhandlung. Gleichzeitig ist sie mit den Stichworten auch eine Handreichung für Angehörige, Einrichtungsleitungen, die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) und Seniorenvertretungen in den Kommunen und Verbänden.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Alle reden von Pflegenotstand durch fehlende Pflegekräfte. Gleichzeitig wird von explodierenden Heimkosten durch Tariflohn ab September 2022 gesprochen.
Ohne Qualitätsverbesserung sollte es ein Wunsch des Einrichtungsträgers bleiben.
Vergessen wird, dass die Kommunen, Caritas und Diakonie seit Jahren entsprechende Gehälter zahlen. Umso wichtiger wird die Kontrolle der geforderten neuen Entgelte durch das gewählte Gremium der Bewohner.
Keine Blanko-Unterschrift von Bewohnerbeiräten in Pflegeeinrichtungen unter das Entgelterhöhungsverlangen des Betreibers an die Pflegekassen. Die Abhandlung beleuchtet das Geheimnis der Heimentgelte, wie im Bundessozialgerichtsurteil gefordert. Die Interessenvertreter der Bewohner können das Verlangen prüfen und ihre notwendige Unterschrift verantwortlich beschließen.
Ein Nachschlagewerk für die praktische Arbeit des gewählten Gremiums in den Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es werden die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen und die Abhängigkeiten der handelnden Personen und Institutionen aufgezeigt. Es folgen Umsetzungs- und Praxisbeispiele für die Anhörung und Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre wird in den Pflegeeinrichtungen nach den Ländergesetzen ein Gremium der Bewohner gewählt. Seit Anbeginn des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) können die Betreiber nur neue Entgelte mit den Pflegekassen vereinbaren, wenn die demokratisch gewählten Vertreter eine Stellungnahme und die entsprechende Unterschrift leisten.
Den Schwerpunkt bildet die notwendige Mitwirkung bei den zukünftigen Entgeltforderungen des Einrichtungsträgers gegenüber den Pflegekassen. Doch wer hilft bisher in die Materie der Kosten und Erlöse einzusteigen, dies leistet die Abhandlung. Gleichzeitig ist sie mit den Stichworten auch eine Handreichung für Angehörige, Einrichtungsleitungen, die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) und Seniorenvertretungen in den Kommunen und Verbänden.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Keine Blanko-Unterschrift von Bewohnerbeiräten in Pflegeeinrichtungen unter das Entgelterhöhungsverlangen des Betreibers an die Pflegekassen. Die Abhandlung beleuchtet das Geheimnis der Heimentgelte, wie im Bundessozialgerichtsurteil gefordert. Die Interessenvertreter der Bewohner können das Verlangen prüfen und ihre notwendige Unterschrift verantwortlich beschließen. Ein Nachschlagewerk für die praktische Arbeit des gewählten Gremiums in den Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es werden die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen und die Abhängigkeiten der handelnden Personen und Institutionen aufgezeigt. Es folgen Umsetzungs- und Praxisbeispiele für die Anhörung und Mitbestimmung. Den Schwerpunkt bildet die notwendige Mitwirkung bei den zukünftigen Entgeltforderungen des Einrichtungsträgers gegenüber den Pflegekassen. Auch eine Handreichung für Angehörige, Einrichtungsleitungen, die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) und Seniorenvertretungen in den Kommunen.
Aktualisiert: 2022-07-11
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Keine Blanko-Unterschrift von Bewohnerbeiräten in Pflegeeinrichtungen unter das Entgelterhöhungsverlangen des Betreibers an die Pflegekassen. Die Abhandlung beleuchtet das Geheimnis der Heimentgelte, wie im Bundessozialgerichtsurteil gefordert. Die Interessenvertreter der Bewohner können das Verlangen prüfen und ihre notwendige Unterschrift verantwortlich beschließen. Ein Nachschlagewerk für die praktische Arbeit des gewählten Gremiums in den Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es werden die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen und die Abhängigkeiten der handelnden Personen und Institutionen aufgezeigt. Es folgen Umsetzungs- und Praxisbeispiele für die Anhörung und Mitbestimmung. Den Schwerpunkt bildet die notwendige Mitwirkung bei den zukünftigen Entgeltforderungen des Einrichtungsträgers gegenüber den Pflegekassen. Auch eine Handreichung für Angehörige, Einrichtungsleitungen, die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) und Seniorenvertretungen in den Kommunen.
Aktualisiert: 2022-07-11
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