Aktualisiert: 2023-06-30
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Dem Recht der Forderungsabtretung (Zessionsrecht) kommt vor allem im Bankenbereich erhebliche praktische Bedeutung zu. Forderungen werden häufig zur Verbesserung der Unternehmensliquidität verkauft (Factoring) oder als Kreditsicherheit begeben (Sicherungszession).
Dieses Werk zeigt Ihnen
was bei Mehrfachzessionen zu beachten ist,
wie das "Factoring" genau funktioniert,
worauf es bei der Sicherungszession wirklich ankommt,
wann der Schuldnerschutz wirksam wird
das Wichtigste über die Zession von Lohn-, Mietzins- und Bankforderungen
- selbstverständlich die Trends der aktuellen Rechtsprechung, u.V.m.
Besonders berücksichtigt: Das Zessionsrechts-Änderungsgesetz (ZessRÄG)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Dem Recht der Forderungsabtretung (Zessionsrecht) kommt vor allem im Bankenbereich erhebliche praktische Bedeutung zu. Forderungen werden häufig zur Verbesserung der Unternehmensliquidität verkauft (Factoring) oder als Kreditsicherheit begeben (Sicherungszession).
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worauf es bei der Sicherungszession wirklich ankommt,
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Der Autor überprüft erstmals die Pfändung einer gläubigereigenen Forderung auf Ihre Zulässigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zulässig ist. Sie ist für den Inhaber der Forderung zweckmäßig und hilfreich bei einer gerichtlichen Durchsetzung. Die Unmöglichkeit der Verwertung steht dem nicht entgegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor überprüft erstmals die Pfändung einer gläubigereigenen Forderung auf Ihre Zulässigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zulässig ist. Sie ist für den Inhaber der Forderung zweckmäßig und hilfreich bei einer gerichtlichen Durchsetzung. Die Unmöglichkeit der Verwertung steht dem nicht entgegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor überprüft erstmals die Pfändung einer gläubigereigenen Forderung auf Ihre Zulässigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zulässig ist. Sie ist für den Inhaber der Forderung zweckmäßig und hilfreich bei einer gerichtlichen Durchsetzung. Die Unmöglichkeit der Verwertung steht dem nicht entgegen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht erstmals die Zulässigkeit der Pfändung einer gläubigereigenen Forderung. Die Pfändung einer Forderung, die dem Gläubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umständen entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Während ein Zessionar die Forderung «nur» auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfändungsgläubiger z.B. die Hilfsrechte gem. §§ 836 III, 840 ZPO zur Verfügung, wenn für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfändbarkeit einer gläubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme – z.B. ist eine Überweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht möglich – waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hürden auf dem Weg zur Zulässigkeit der Pfändung erstmals heraus und führt sie einer Lösung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfändung zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das UN-Abtretungsübereinkommen zielt auf eine Rechtsvereinheitlichung bei internationalen Zessionssachverhalten. Dadurch soll die Rechtssicherheit insbesondere bei Cross-Border-Finanzierungen erhöht werden. Nach geltendem Recht ist oftmals fraglich, welchen Anforderungen eine Abtretung genügen muss, wenn der Zessionsschuldner, der Zedent oder der Zessionar den Sitz im Ausland hat. Im Hinblick darauf ist die Konvention auch aus österreichischer Sicht von großem Interesse. Da die Konvention jedoch bewußt wichtige Fragen des Zessionsrechts ausspart und überdies von innerstaatlichen Regelungen zum Teil abweicht, kann sie zugleich auch die Gefahr einer Rechtsdisharmonie mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Band die wesentlichen Bestimmungen der Konvention vorgestellt. Zugleich wird der Frage nachgegangen, ob Österreich der Zessionskonvention beitreten soll. Diese Frage hat angesichts des Zessionsrechts-Änderungsgesetzes ganz neue Aktualität erlangt. Die hier vorgesehene (Neu-)Regelung von Zessionsverboten bei zweiseitigen Unternehmergeschäften orientiert sich unmittelbar an Artikel 9 der Konvention. Auch insofern ist das Übereinkommen für den österreichischen Juristen von Bedeutung.
Aktualisiert: 2022-06-27
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Das Buch ist eine sehr konzentrierte privatrechtsgeschichtliche Studie. Der Autor beschäftigt sich mit der praktisch bedeutsamen Frage, ob Forderungen als Vollrecht vom Zedenten auf einen Zessionar übertragen werden können. Diese Frage hat die Rechtswissenschaft zwischen klassischem römischen Recht und Beginn des 19. Jahrhunderts wechselhaft beantwortet: Im klassischen römischen Recht war die Forderung unlösbar an die Person des Gläubigers gebunden. Die wirtschaftliche Nutzung von Forderungen konnte nur durch Umgehungsmodelle erreicht werden, etwa die Bestellung des Zessionars zum Prozessvertreter des Zedenten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Wissenschaft mehrheitlich der Auffassung, Forderungen seien als Vollrecht übertragbar. Der Rechtswissenschaftler und Richter Mühlenbruch hingegen vertrat, Forderungen seien von Natur aus nicht übertragbar. Nicht einmal eine gesetzliche Regelung könne daran etwas ändern. Das von ihm wiederbelebte Unübertragbarkeitsdogma war bis Mitte des 19. Jahrhunderts herrschende Ansicht in der Pandektenwissenschaft. Nicht zuletzt durch Bähr und Windscheid, um nur zwei bekannte Vertreter der Vollrechtsübertragung zu nennen, wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts die endgültige Wende zurück zur Vollrechtsübertragung ermöglicht. Mit einem Urteil des Reichsoberhandelsgerichts von 1872 und dem Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 wurde die Frage der Übertragbarkeit von Forderungen endgültig zugunsten einer Vollrechtsübertragung beantwortet. Rechtssprechungsanalysen - wie die vorliegende - hängen entscheidend davon ab, dass die Fragestellung auf Fallkonstellationen bezogen ist, die am Ende auch vergleichbar sind und einen etwaigen Einfluss der wissenschaftlichen Literatur zeigen können. Dies ist der Analyse voll gelungen: insbesondere das Zessionsmodell, die Fälle der doppelten Zession, der Widerklage des Schuldners, der Erhalt von Aufrechnungsmöglichkeit und Einreden sowie Form und Wirkung der Bekanntmachung erlauben die Auswirkungen der Mühlenbruch`schen Zessionslehre nachzuvollziehen. Das Buch überzeugt insoweit durch die Klarheit des Aufbaus und des methodischen Vorgehens. Die Untersuchung umfasst die Rechtsprechung der Oberappellationsgerichte Lübeck und Darmstadt, des Rheinischen Revisions- und Kassationshof sowie das badische Oberhofgerichts und damit Rechtskreise, in denen teils nach gemeinem Recht, aber in Baden und Rheinhessen auch nach Code Civil bzw. Badischem Landrecht entschieden wurde.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2023-04-01
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