Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp), werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG und ZDG diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 – z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht.
Die Autoren
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel; Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen; Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.
Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
Systematik des Leistungsanspruchs;
Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Die Herausgeber:innen und Autor:innen
Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp), werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG und ZDG diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 – z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht.
Die Autoren
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel; Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen; Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
Aktualisiert: 2023-05-09
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Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer - Zivildienstgesetz - ZDG - Zivildienst - Bundesrecht Bundesrepublik Deutschland
Aktualisiert: 2023-03-14
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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp), werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG und ZDG diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 – z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht.
Die Autoren
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel; Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen; Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
Aktualisiert: 2023-02-14
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Dieses FlexLex enthält folgende Rechtsgrundlagen:
1. COVID-19 Gesetze und Verordnungen
1.1. COVID-19-Maßnahmengesetz
1.2. 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
1.3. COVID-19-Einreiseverordnung
1.4. 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
1.5. 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
1.6. COVID-19-Risikogruppe-Verordnung
2. Gesetzesänderungen iZm COVID-19
2.1. Apothekengesetz
2.2. Ärztegesetz 1998
2.3. Epidemiegesetz 1950
2.4. Gesundheitstelematikgesetz 2012
2.5. eHealth-Verordnung
2.6. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
2.7. Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz
2.8. Medizinproduktegesetz
2.9. MTD-Gesetz
2.10. Pflegefondsgesetz
2.11. Sanitätergesetz
2.12. Suchtmittelgesetz
2.13. Zivildienstgesetz 1986
Aktualisiert: 2022-07-29
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Dieses FlexLex enthält folgende Rechtsgrundlagen:
1. COVID-19 Gesetze und Verordnungen
1.1. COVID-19-Maßnahmengesetz
1.2. 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
1.3. COVID-19-Einreiseverordnung
1.4. 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
1.5. 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
1.6. COVID-19-Risikogruppe-Verordnung
2. Gesetzesänderungen iZm COVID-19
2.1. Apothekengesetz
2.2. Ärztegesetz 1998
2.3. Epidemiegesetz 1950
2.4. Gesundheitstelematikgesetz 2012
2.5. eHealth-Verordnung
2.6. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
2.7. Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz
2.8. Medizinproduktegesetz
2.9. MTD-Gesetz
2.10. Pflegefondsgesetz
2.11. Sanitätergesetz
2.12. Suchtmittelgesetz
2.13. Zivildienstgesetz 1986
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.
Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
Systematik des Leistungsanspruchs;
Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Die Herausgeber:innen und Autor:innen
Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp), werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG und ZDG diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 – z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht.
Die Autoren
Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel; Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen; Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Zivildienst war in den letzten Jahrzehnten rasanten Veränderungen unterworfen. Von seinen bescheidenen Anfängen beginnend hat er sich zu einem gewichtigen, gesellschaftspolitisch bedeutenden Bürgerdienst entwickelt, dessen Zukunft angesichts der Überlegungen des Bundesministers für Landesverteidgung die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen, ungewiss ist.
Obwohl über 14.000 Wehrpflichtige 2011 eine Zivildiensterklärung abgegeben haben und rund 13.500 Zivildienstpflichtige zu Organisationen in der Sozialhilfe, im Rettungswesen, in der Behindertenbetreuung udgl zugewiesen wurden, fehlte bislang eine umfangreichere Kommentierung des ZDG, das es überwiegend privaten Einrichtungen ermöglicht, junge Männer, die zur Leistung des Zivildienstes gesetzlich verpflichtet sind, zu beschäftigen.
Neben dem ZDG werden auch die in der Praxis wichtigen Verordnungen unter Berücksichtigung von Judikatur und Literatur kommentiert.
Aktualisiert: 2020-07-29
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