Der Europäische Haftbefehl (EuHB) hat die Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wie kaum ein zweites Thema beschäftigt. So erklärte das BVerfG im Jahr 2005 das erste Umsetzungsgesetz zum EuHB für nichtig. Grund waren insbesondere die Regelungen zur Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des Einzelnen im traditionellen Auslieferungsverfahren im Vergleich zu seiner Rechtsstellung im Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl. Zugleich widmet sie sich der Rechtsnatur des Rahmenbeschlusses vor dem Hintergrund der sogenannten Pupino-Entscheidung des EuGH. Die Arbeit bietet so eine umfassende Analyse des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung seines völker- und europarechtlichen Kontextes.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Europäische Haftbefehl (EuHB) hat die Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wie kaum ein zweites Thema beschäftigt. So erklärte das BVerfG im Jahr 2005 das erste Umsetzungsgesetz zum EuHB für nichtig. Grund waren insbesondere die Regelungen zur Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des Einzelnen im traditionellen Auslieferungsverfahren im Vergleich zu seiner Rechtsstellung im Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl. Zugleich widmet sie sich der Rechtsnatur des Rahmenbeschlusses vor dem Hintergrund der sogenannten Pupino-Entscheidung des EuGH. Die Arbeit bietet so eine umfassende Analyse des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung seines völker- und europarechtlichen Kontextes.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander, stellt den dort entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen Arbeitnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander, stellt den dort entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen Arbeitnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander, stellt den dort entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen Arbeitnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Europäische Haftbefehl (EuHB) hat die Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wie kaum ein zweites Thema beschäftigt. So erklärte das BVerfG im Jahr 2005 das erste Umsetzungsgesetz zum EuHB für nichtig. Grund waren insbesondere die Regelungen zur Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des Einzelnen im traditionellen Auslieferungsverfahren im Vergleich zu seiner Rechtsstellung im Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl. Zugleich widmet sie sich der Rechtsnatur des Rahmenbeschlusses vor dem Hintergrund der sogenannten Pupino-Entscheidung des EuGH. Die Arbeit bietet so eine umfassende Analyse des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung seines völker- und europarechtlichen Kontextes.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Europäische Haftbefehl (EuHB) hat die Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wie kaum ein zweites Thema beschäftigt. So erklärte das BVerfG im Jahr 2005 das erste Umsetzungsgesetz zum EuHB für nichtig. Grund waren insbesondere die Regelungen zur Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des Einzelnen im traditionellen Auslieferungsverfahren im Vergleich zu seiner Rechtsstellung im Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl. Zugleich widmet sie sich der Rechtsnatur des Rahmenbeschlusses vor dem Hintergrund der sogenannten Pupino-Entscheidung des EuGH. Die Arbeit bietet so eine umfassende Analyse des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung seines völker- und europarechtlichen Kontextes.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes erbringen ihre Arbeitsleistung auf Grund ihrer Mitgliedschaft im Verein ihrer Schwesternschaft. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in ihrer Arbeit, inwieweit die Rotkreuzschwester auch Arbeitnehmerin der Schwesternschaft sein kann. Dafür geht sie zuerst anhand des traditionellen Arbeitnehmerbegriffs vor und beleuchtet danach das Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht in seinen Grundsätzen. In einem eigenen Ansatz entwickelt die Verfasserin die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft auf Vertragsebene mithilfe der AGB-Kontrolle. Sie zeigt auf, dass eine Vertragstypenkontrolle und -korrektur anhand dieser Methode durchführbar ist und verneint damit im Ergebnis die Arbeitnehmereigenschaft der Rotkreuzschwester.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes erbringen ihre Arbeitsleistung auf Grund ihrer Mitgliedschaft im Verein ihrer Schwesternschaft. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in ihrer Arbeit, inwieweit die Rotkreuzschwester auch Arbeitnehmerin der Schwesternschaft sein kann. Dafür geht sie zuerst anhand des traditionellen Arbeitnehmerbegriffs vor und beleuchtet danach das Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht in seinen Grundsätzen. In einem eigenen Ansatz entwickelt die Verfasserin die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft auf Vertragsebene mithilfe der AGB-Kontrolle. Sie zeigt auf, dass eine Vertragstypenkontrolle und -korrektur anhand dieser Methode durchführbar ist und verneint damit im Ergebnis die Arbeitnehmereigenschaft der Rotkreuzschwester.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Verfahrensverbund von Ehescheidungs- und Folgeverfahren verwirklicht die Ziele des modernen Eherechts. Grundlage des Verbunds ist die Verbundszuständigkeit, die § 621 Abs. 2 S. 1 ZPO ursprünglich auch im internationalen Zusammenhang begründen konnte. Die Zunahme und Veränderung internationaler Rechtsquellen erschwert jedoch den Blick auf Zusammenhänge und Strukturen der internationalen Verbundszuständigkeit. Im Buch wird gezeigt, dass die EheVO II, die EuGVO und das Haager KSÜ als maßgebliche Quellen die internationale Verbundzuständigkeit bei sachgerechter Auslegung im Ergebnis stärken und Verbundverfahren häufiger ermöglichen. Ferner wird der Einfluss des ausländischen Scheidungsverbunds auf inländische Folgeverfahren untersucht, wobei die sogenannten Präklusionsregelungen im Vordergrund stehen. Diese haben im deutschen Recht keine Entsprechung, weshalb ihre Anwendbarkeit seit langem kontrovers erörtert wird. Ausführlich stellt der Verfasser dar, warum diese Präklusionsregelungen ungeachtet ihrer prozessrechtlichen Natur im inländischen Verfahren anzuwenden sind. Dazu beleuchtet er die Grundlagen des Lex-fori-Prinzips, ebenso wie die daran wiederholt geübte Kritik. Aus der Gegenüberstellung von Lex-fori-Prinzip und den Ansätzen prozessualen Kollisionsrechts entwickelt der Verfasser einen kollisionsrechtlichen Maßstab, anhand dessen der Rechtsanwender bestimmen kann, wann er ausländisches Prozessrecht zu beachten hat.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung widmet sich dem Stiftungswesen und dem Stiftungsrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR von 1945 bis 1989. Flankiert durch zahlreiche Einzelbeispiele stellt der Verfasser die Entwicklung dieser Materie vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur politischen Wende in der DDR dar. In einem kurzen Abriss werden dabei zunächst die 1945 im Osten Deutschlands bestehenden Voraussetzungen im Stiftungsrecht erläutert. Daran anschließend zeigt der Verfasser auf, welche Auswirkungen insbesondere die Bodenreform sowie die Geldpolitik auf die Stiftungen hatten und welche Wege die einzelnen Länder der SBZ bei der Neuordnung des Stiftungswesens beschritten. Den Hauptschwerpunkt der Untersuchung bildet dann die Entwicklung des Stiftungswesens und des Stiftungsrechts in der DDR unter der Aufsicht der Räte der Bezirke zwischen 1952 und 1989 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Einflüsse.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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