Mikael Blomkvist recherchiert in einem besonders brisanten Fall von Mädchenhandel, die Hintermänner bekleiden höchste Regierungsämter. Als sein Informant tot aufgefunden wird, fällt der Verdacht auf Blomkvists Partnerin Lisbeth Salander. Eine mörderische Hetzjagd beginnt. Der neue große Roman des preisgekrönten Bestsellerautors Stieg Larsson.Ein ehrgeiziger junger Journalist bietet Mikael Blomkvist für sein Magazin „Millennium“ eine Story an, die skandalöser nicht sein könnte. Amts- und Würdenträger der schwedischen Gesellschaft vergehen sich an jungen russischen Frauen, die gewaltsam ins Land geschafft und zur Prostitution gezwungen werden. Als sich Lisbeth Salander in die Recherchen einschaltet, stößt sie auf ein besonders pikantes Detail: Nils Bjurman, ihr ehemaliger Betreuer, scheint in den Mädchenhandel involviert zu sein. Wenig später werden der Journalist und Nils Bjurman tot aufgefunden. Die Tatwaffe trägt Lisbeths Fingerabdrücke. Sie wird an den Pranger gestellt und flüchtet. Nur Mikael Blomkvist glaubt an ihre Unschuld und beginnt, auf eigene Faust zu ermitteln. Seine Nachforschungen führen in Lisbeths Vergangenheit. Eine Vergangenheit, die ihn bald das Fürchten lehrt.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mikael Blomkvist recherchiert in einem besonders brisanten Fall von Mädchenhandel, die Hintermänner bekleiden höchste Regierungsämter. Als sein Informant tot aufgefunden wird, fällt der Verdacht auf Blomkvists Partnerin Lisbeth Salander. Eine mörderische Hetzjagd beginnt. Der neue große Roman des preisgekrönten Bestsellerautors Stieg Larsson.Ein ehrgeiziger junger Journalist bietet Mikael Blomkvist für sein Magazin „Millennium“ eine Story an, die skandalöser nicht sein könnte. Amts- und Würdenträger der schwedischen Gesellschaft vergehen sich an jungen russischen Frauen, die gewaltsam ins Land geschafft und zur Prostitution gezwungen werden. Als sich Lisbeth Salander in die Recherchen einschaltet, stößt sie auf ein besonders pikantes Detail: Nils Bjurman, ihr ehemaliger Betreuer, scheint in den Mädchenhandel involviert zu sein. Wenig später werden der Journalist und Nils Bjurman tot aufgefunden. Die Tatwaffe trägt Lisbeths Fingerabdrücke. Sie wird an den Pranger gestellt und flüchtet. Nur Mikael Blomkvist glaubt an ihre Unschuld und beginnt, auf eigene Faust zu ermitteln. Seine Nachforschungen führen in Lisbeths Vergangenheit. Eine Vergangenheit, die ihn bald das Fürchten lehrt.
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Mikael Blomkvist recherchiert in einem besonders brisanten Fall von Mädchenhandel, die Hintermänner bekleiden höchste Regierungsämter. Als sein Informant tot aufgefunden wird, fällt der Verdacht auf Blomkvists Partnerin Lisbeth Salander. Eine mörderische Hetzjagd beginnt. Der neue große Roman des preisgekrönten Bestsellerautors Stieg Larsson.Ein ehrgeiziger junger Journalist bietet Mikael Blomkvist für sein Magazin „Millennium“ eine Story an, die skandalöser nicht sein könnte. Amts- und Würdenträger der schwedischen Gesellschaft vergehen sich an jungen russischen Frauen, die gewaltsam ins Land geschafft und zur Prostitution gezwungen werden. Als sich Lisbeth Salander in die Recherchen einschaltet, stößt sie auf ein besonders pikantes Detail: Nils Bjurman, ihr ehemaliger Betreuer, scheint in den Mädchenhandel involviert zu sein. Wenig später werden der Journalist und Nils Bjurman tot aufgefunden. Die Tatwaffe trägt Lisbeths Fingerabdrücke. Sie wird an den Pranger gestellt und flüchtet. Nur Mikael Blomkvist glaubt an ihre Unschuld und beginnt, auf eigene Faust zu ermitteln. Seine Nachforschungen führen in Lisbeths Vergangenheit. Eine Vergangenheit, die ihn bald das Fürchten lehrt.
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Mikael Blomkvist recherchiert in einem besonders brisanten Fall von Mädchenhandel, die Hintermänner bekleiden höchste Regierungsämter. Als sein Informant tot aufgefunden wird, fällt der Verdacht auf Blomkvists Partnerin Lisbeth Salander. Eine mörderische Hetzjagd beginnt. Der neue große Roman des preisgekrönten Bestsellerautors Stieg Larsson.Ein ehrgeiziger junger Journalist bietet Mikael Blomkvist für sein Magazin „Millennium“ eine Story an, die skandalöser nicht sein könnte. Amts- und Würdenträger der schwedischen Gesellschaft vergehen sich an jungen russischen Frauen, die gewaltsam ins Land geschafft und zur Prostitution gezwungen werden. Als sich Lisbeth Salander in die Recherchen einschaltet, stößt sie auf ein besonders pikantes Detail: Nils Bjurman, ihr ehemaliger Betreuer, scheint in den Mädchenhandel involviert zu sein. Wenig später werden der Journalist und Nils Bjurman tot aufgefunden. Die Tatwaffe trägt Lisbeths Fingerabdrücke. Sie wird an den Pranger gestellt und flüchtet. Nur Mikael Blomkvist glaubt an ihre Unschuld und beginnt, auf eigene Faust zu ermitteln. Seine Nachforschungen führen in Lisbeths Vergangenheit. Eine Vergangenheit, die ihn bald das Fürchten lehrt.
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In einem Hotel nahe der Reeperbahn wird eine Prostituierte tot aufgefunden. 42 Messerstiche weisen auf blinden Hass als Tatmotiv hin. Die Tote war als Transgender in der Hoffnung auf ein besseres Leben aus ihrer südamerikanischen Heimat geflohen. Malin Brodersen ermittelt im Hamburger Rotlichtmilieu und sieht sich einem Netz aus Homophobie und Transfeindlichkeit gegenüber. Und plötzlich wird der Fall für die Kommissarin und ihre Kollegen aus dem Morddezernat unerwartet persönlich …
Ungekürzte Lesung mit Vera Teltzca. 17h 30min
Aktualisiert: 2023-07-01
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Sklaverei ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern die Schande des 21. Jahrhunderts: Kinder werden zum Betteln und Stehlen verkauft, Männer als Arbeitssklaven vermietet, Frauen zur Prostitution gezwungen, Flüchtlinge im Organhandel ausgebeutet. Kriminelle Vereinigungen erzielen mit Menschenhandel Milliardenumsätze, die organisierte Kriminalität bedroht und durchdringt die Gesellschaften des freien Europa wie eine Krake. Wie wehren wir uns gegen die Verbrecherbanden? Mit welchen Methoden, offen oder geheim, arbeitet die Polizei? Wie reagieren Politiker auf den modernen Sklavenhandel? Eine spannende Spurensuche auf den Dunkelfeldern des Verbrechens.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Sklaverei ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern die Schande des 21. Jahrhunderts: Kinder werden zum Betteln und Stehlen verkauft, Männer als Arbeitssklaven vermietet, Frauen zur Prostitution gezwungen, Flüchtlinge im Organhandel ausgebeutet. Kriminelle Vereinigungen erzielen mit Menschenhandel Milliardenumsätze, die organisierte Kriminalität bedroht und durchdringt die Gesellschaften des freien Europa wie eine Krake. Wie wehren wir uns gegen die Verbrecherbanden? Mit welchen Methoden, offen oder geheim, arbeitet die Polizei? Wie reagieren Politiker auf den modernen Sklavenhandel? Eine spannende Spurensuche auf den Dunkelfeldern des Verbrechens.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Sklaverei ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern die Schande des 21. Jahrhunderts: Kinder werden zum Betteln und Stehlen verkauft, Männer als Arbeitssklaven vermietet, Frauen zur Prostitution gezwungen, Flüchtlinge im Organhandel ausgebeutet. Kriminelle Vereinigungen erzielen mit Menschenhandel Milliardenumsätze, die organisierte Kriminalität bedroht und durchdringt die Gesellschaften des freien Europa wie eine Krake. Wie wehren wir uns gegen die Verbrecherbanden? Mit welchen Methoden, offen oder geheim, arbeitet die Polizei? Wie reagieren Politiker auf den modernen Sklavenhandel? Eine spannende Spurensuche auf den Dunkelfeldern des Verbrechens.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Menschenhandel ist die moderne Form der Sklaverei und eine so grausame Geschichte wie einst die des Sklavenhandels. Frauen, Männer, Kinder werden von kriminellen Vereinigungen versklavt in Prostitution und Zwangsarbeit, verkauft als Haussklaven und an Bettlerbanden, ausgebeutet mit Dumpinglöhnen und ausgeschlachtet im internationalen Organhandel. In Europa beträgt der geschätzte jährliche Umsatz des organisierten Verbrechens mit der Ware Mensch 15 Milliarden Euro. Michael Jürgs reiste auf die Dunkelfelder des Verbrechens, war bei Razzien und Strategiesitzungen dabei und befragte bei Europol, Bundespolizei, UNO, Frontex und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen die Frauen und Männer, die den Kampf gegen die Gesetzlosen im Namen des Gesetzes bestreiten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Menschenhandel ist die moderne Form der Sklaverei und eine so grausame Geschichte wie einst die des Sklavenhandels. Frauen, Männer, Kinder werden von kriminellen Vereinigungen versklavt in Prostitution und Zwangsarbeit, verkauft als Haussklaven und an Bettlerbanden, ausgebeutet mit Dumpinglöhnen und ausgeschlachtet im internationalen Organhandel. In Europa beträgt der geschätzte jährliche Umsatz des organisierten Verbrechens mit der Ware Mensch 15 Milliarden Euro. Michael Jürgs reiste auf die Dunkelfelder des Verbrechens, war bei Razzien und Strategiesitzungen dabei und befragte bei Europol, Bundespolizei, UNO, Frontex und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen die Frauen und Männer, die den Kampf gegen die Gesetzlosen im Namen des Gesetzes bestreiten.
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Menschenhandel ist die moderne Form der Sklaverei und eine so grausame Geschichte wie einst die des Sklavenhandels. Frauen, Männer, Kinder werden von kriminellen Vereinigungen versklavt in Prostitution und Zwangsarbeit, verkauft als Haussklaven und an Bettlerbanden, ausgebeutet mit Dumpinglöhnen und ausgeschlachtet im internationalen Organhandel. In Europa beträgt der geschätzte jährliche Umsatz des organisierten Verbrechens mit der Ware Mensch 15 Milliarden Euro. Michael Jürgs reiste auf die Dunkelfelder des Verbrechens, war bei Razzien und Strategiesitzungen dabei und befragte bei Europol, Bundespolizei, UNO, Frontex und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen die Frauen und Männer, die den Kampf gegen die Gesetzlosen im Namen des Gesetzes bestreiten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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In Essays, Reflexionen und Gesprächen zeigen die Autor*innen dieses Bandes, in welch vielfältigen Konstellationen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten auftritt. Zusammengestellt im Rahmen der International Research Group »Sexual Violence in Armed Conflict« führt das Buch in die historischen Dimensionen ein und diskutiert zentrale politische und juristische Fragen der Gegenwart.
Es gehört zum Alltagswissen, dass sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten allgegenwärtig ist. Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und wissenschaftlicher Forschung wurde sie jedoch erst in jüngster Zeit.
Die Frauen-, Bürgerrechts- und Antikriegsbewegungen der 1970er Jahre hatten Vergewaltigungen im Krieg und im Frieden öffentlich thematisiert, aber erst mit der Gründung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda in den 1990er Jahren begann man, sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Akt des Völkermords zu begreifen.
Trotz dieser Entwicklungen mangelt es bis heute an effektiven Gegenstrategien und an einem Verständnis für die Komplexität dieser Form der Gewalt.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der einzige Kurzkommentar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird der Kommentar durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Mitwirkung am Gesetz Der Autor ist seit vielen Jahren u.a. Dozent für Gewerberecht im Bereich der kommunalen Fort- und Ausbildung und war lange Zeit Lehrbeauftragter an den Hochschulen für Polizei sowie für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Baden-Württemberg. Infolge seiner Beteiligung an Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels hat er seit 2013 am Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes mitgearbeitet. Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen. Dazu gehört für den Betreiber nun auch, die Verantwortung für die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten zu übernehmen. Dies bedeutet für den Betreiber, sich hinsichtlich der von ihm maßgeblich beeinflussten Arbeitsbedingungen, aber auch hinsichtlich der persönlichen Situation der Prostituierten nicht durch Wegsehen oder sonst aus der Verantwortung stehlen zu können. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Betreiber von Prostitutionsgewerben, ihre Planungen und deren Umsetzung im Zuge des Erlaubnisverfahrens durch das Betriebskonzept vergleichsweise weitgehend offenlegen zu müssen. Kombination aus Sozialrecht, Gewerberecht und Ordnungsrecht Das ProstSchG 2017 ist in seinen Zielen hinsichtlich der Rechtsmaterie als Sozialgesetz ausgestaltet. Etwa durch die Regelungen der gesundheitlichen Beratung, des Beratungs- und Informationsgesprächs usw. Ein überwiegender Teil ist aber dem speziellen Gewerberecht im weiteren Sinne mit ordnungsrechtlichem Charakter zuzuordnen, vergleichbar dem Gaststättenrecht und den Arbeitsschutzgesetzen. Die Ausführung des Gesetzes wird innerhalb der zuständigen Behörden vielfach im Bereich des Sozial- und Ordnungsrechtes bzw. bei den Gesundheitsbehörden angesiedelt sein. Darüber hinaus wird eine Einbindung des jeweiligen Polizeivollzugsdienstes durch landesrechtliche Bestimmungen erwartet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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