Stolpersteine der Honorarabrechnung

Stolpersteine der Honorarabrechnung von Gilgan,  Hans-Günther
Immer häufiger müssen Steuerberater die Gerichte bemühen, um ihre Forderungen zu realisieren. Dabei ist festzustellen, dass dies – wenn überhaupt – nur teilweise von Erfolg gekrönt ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, angefangen vom nicht nachweisbaren Auftrag über formelle Fehler der Abrechnung, angreifbare Gebührenbestimmung und fehlende oder unzureichende Leistungserfassung. Oft werden Honorare auch erst kurz vor Jahresende per Mahnbescheid geltend gemacht, nur um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Eine Prüfung Erfolgsaussichten ist dann kaum noch möglich und man geht mehr oder weniger „blind ins Rennen“. Der in der ZPO verankerte Gütetermin bringt es mit sich, dass die Gerichte zunächst versuchen, eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen, was im Prinzip einen Vergleich und damit verbunden einen teilweisen Honorarverlust bedeutet. Kommt es nicht zum Vergleich, wird unter dem Gesichtspunkt der Darlegungs- und Beweislast geprüft, ob der Vortrag der Parteien schlüssig ist. Dabei ist zunächst der Steuerberater als Kläger gefordert. Er muss insbesondere den Auftrag, die Leistungserbringung und die Angemessenheit der geltend gemachten Gebühren darlegen und unter Beweis stellen. Das scheitert vielfach daran, dass keine oder nur eine unzureichende Leistungserfassung erfolgt ist. Konnte auch diese Hürde genommen werden, wird in der Regel ein Gutachter mit der Prüfung der Berechnung beauftragt. In den seltensten Fällen wird die geforderte Gebühr bestätigt; vielmehr werden an verschiedenen Gebühren Abstriche vorgenommen und es kommt, wenn nur zu einen teilweise Obsiegen des Steuerberaters. Die Folge ist, dass er neben dem schmerzlichen Verlust des Honorars auch noch die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gebühren des Sachverständigen) – zumindest anteilig – zu tragen hat. Als I-Tüpfelchen fordert der Auftraggeber im Hinblick auf das Gutachten dann auch noch bereits gezahlte Gebühren für die Vergangenheit zurück, soweit sie die im Gutachten festgestellten Gebühren übersteigen. Am Ende geht das Mandat und damit künftiger Umsatz regelmäßig verloren. Um wieder auf den „alten Stand“ zu kommen, muss dann neuer Umsatz durch Akquise generiert werden, was wiederum mit entsprechenden Werbekosten verbunden ist. All diese Stolpersteine lassen sich umgehen, indem von vornherein darauf geachtet wird, dass ordnungsgemäß abgerechnet und konsequent beigetrieben wird. Das vorliegende Werk soll eine Hilfestellung geben, wie dies durch organisatorische und vertragliche Regelungen problemlos erreicht werden kann. Zahlreiche Vertragsmuster - die auch als Download zur Verfügung stehen - runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Außenstände minimieren

Außenstände minimieren von Gilgan,  Hans-Günther, Otterbach,  Gerd
Die Kosten des Kanzleibetriebs, der Unternehmerlohn und Investitionen müssen durch die Einnahmen der Kanzlei gedeckt werden, damit die Kanzlei als Unternehmen nicht in die roten Zahlen gerät. Aber gerade Wirtschaftsprüfer und/ oder Steuerberater schieben Außenstände in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen vor sich her! Mindestens ein Teil davon fällt aus. Dazu müssen Sie auch noch entsprechende Mandate akquirieren. Kommen diese nicht durch Empfehlung, müssen Sie zunächst noch Werbeaufwand betreiben, der dann auch noch zum Forderungsausfall hinzukommt. Sie sehen also bereits an diesen beiden Überlegungen, dass ein Forderungsausfall nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Ihnen als Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberater ist daher dringen geraten, diese Broschüre zu lesen. Denn nur mit geringen zeitlichen und monetären Aufwand lassen sich erhebliche Effekte erzielen. Legen wir die Lesezeit mit 30 Minuten zu Grunde und setzen dafür den Höchstsatz der Zeitgebühr von derzeit 70 € die halbe Stunde zugrunde, so liegt darin Ihre Investition. Am Ende der Lektüre werden Sie feststellen, dass Sie einen Vorteil in Höhe eines Vielfachen dieses Investments generieren können.
Aktualisiert: 2019-02-27
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Faire Steuern braucht unser Land!!!

Faire Steuern braucht unser Land!!! von Eggesiecker,  Fritz, Ellerbeck,  Eike
Für faire Steuern Wenn der eine auf Einkommen 45 % Steuern zahlen muss, der andere dagegen nur 15 % oder überhaupt nichts, dann ist das unfair. Wenn Gewinne voll versteuert werden müssen, Verluste aber nur eingeschränkt abgesetzt werden können, dann ist das unfair. Wenn Steuern auf reine Inflationsgewinne gezahlt werden müssen, dann ist das unfair. Es geht jedoch auch fair. Dafür steht dieses Buch. Fair ist eine Besteuerung des Einkommens und Vermögens aller Personen und Organisationen nach Leistungsfähigkeit und entsprechend dem Gleichheitsgebot. Das wird allgemeinverständlich beschrieben. Und zusätzlich gibt es einen ausformulierten Gesetzentwurf. Gegen den internationalen Steuerkrieg Auf dreisteste Weise nutzen internationale Konzerne die ihnen von vielen Staaten gebotenen Steuerschlupf-Scheunentore. Im Extrem reichen z. B. Zahlungen in den Niederlanden, Irland und Luxemburg von nur 1.000 €, um in Deutschland oder anderen Staaten 1.000.000 € Steuern zu vermeiden. Davon profitieren nicht nur Apple, Google und Microsoft, sondern auch die Deutsche Bank, VW und der Staatskonzern Deutsche Bahn. Der internationale Steuerkrieg spielt sich versteckt hinter den Wällen von Doppelbesteuerungsabkommen ab, die das Besteuerungsrecht der Staaten aushöhlen. Die skandalösen Auswüchse werden nun aber auch in den Medien angeprangert. Internationalen Abhilfebekundungen ist jedoch leider genauso wenig zu vertrauen wie den Versprechungen mancher Politiker. Aber wenn Deutschland das wirklich will, kann es im Alleingang Abhilfe schaffen. Ein solcher Alleingang wird im Koalitionsvertrag der großen Koalition angekündigt. Hier werden die Möglichkeiten dazu beschrieben. Schluss mit dem Vorsteuerbetrug In Europa werden jährlich knapp 200 Mrd. € Umsatzsteuer hinterzogen. Der Hauptteil davon entsteht durch erschwindelte Vorsteuer, die die Finanzämter an die Betrüger auszahlen. Dagegen wird vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug durch ein Meldesystem zu ersetzen. Wo keine Vorsteuer mehr ausgezahlt wird, kann es keinen Vorsteuerbetrug mehr geben. Beste Lösung für die Erbschaftsteuer Eine wirtschaftsfreundlich ausgestaltete Erbschaftsteuer begünstigt die Unternehmer. Das ist gleichheitswidrig. Bei gleichmäßigem Anfall für alle würde die Erbschaftsteuer jedoch die deutsche Wirtschaft nachhaltig schädigen. Die beste Lösung für die Erbschaftsteuer ist deshalb ihre Streichung. Stattdessen sollte von allen Vermögenden eine faire Vermögensteuer erhoben werden Überschaubares Steuerrecht Seit 1925 ist das deutsche Einkommensteuergesetz zwar nicht besser geworden, aber seitdem durch unzählige Ergänzungsgesetze auf das zehnfache Volumen aufgebläht worden und zu einem unübersichtlichen Monstrum verkommen. Der hier präsentierte Entwurf eines integrierten Einkommen- und Vermögensteuergesetzes zeigt, dass es auch überschaubar geht. Verbesserung der Steuerlandschaft Mit einer fairen Vermögensteuer können jährlich 100 Mrd. € an Steuereinnahmen erzielt werden. Das kann man nutzen, um die Einkommensbesteuerung zu verbessern und auf wirtschaftsschädigende Steuern wie die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer zu verzichten. Nachhaltig sollte die Finanzkraft unserer Gemeinden gestärkt werden. Dazu bietet sich der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen allgemeinen Zuschlag auf die Einkommen- und Vermögensteuer an.
Aktualisiert: 2019-08-31
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