Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
Dieses kleine, vom Vertrauensanwalt des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Ralf Bernd Herden, verfasste Büchlein behandelt zwar auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens in Deutschland, beleuchtet aber zusätzlich die Vorteile dieses rechtlichen Schutzes für die KleingärtnerInnen und ebenso für die Öffentlichkeit, stellen Kleingartenanlagen vor allem in Ballungsräumen doch einen unersetzlichen und vor allem das Stadtsäckel nicht belastenden Teil des Öffentlichen Grüns dar. Das Format dieses Büchleins ist Programm: Es passt in die Jackentasche eines jeden Vorstandsmitglieds und findet auch in jeder Kleingartenlaube ein Plätzchen.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Kleingartenvereine gelten immer noch als Horte einer vermeintlich spießigen Gartenkultur mit zahlreichen Reglementierungen und als Heimstatt für HobbygärtnerInnen, die auf Knien jedes unerwünschte Kräutchen aus ihrem englischen Rasen eliminieren und von Vorständen, die mit einem „Heckenhöhenmaßstab“ durch die Anlage patrouillieren.
Doch das Kleingartenwesen hat – leider weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren und lebt nun die großen, ihm vom Bundeskleingartengesetz gegebenen Freiräume: Junge Familien ziehen in die Anlagen ein, die Gärten werden bunter und vor allem naturnäher, der ressourcenschonende Anbau von eigenem Obst und Gemüse gewinnt zunehmend an Bedeutung und auch der Erholungswert der Kleingärten wird immer mehr geschätzt.
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