Aufklärungspflichten im Mietverhältnis
Bernhard Firgau
Die Rechtsprechung hat bislang keine umfassende Lösung zur Frage her- vorgebracht, wann ein Vertragspartner den anderen vor drohenden Nach- teilen zu warnen habe. Die Lösung der Frage hängt von der Abwägung des grundsätzlichen Vertragskonsenses und dem Interessenwiderstreit der Parteien ab.