Wahrheits- und Aufklärungspflicht im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozeß
Dissertation
Katja Heß
Die Autorin nimmt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Rheine, wonach der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozeß auf die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen einer Anschlußbeschäftigung nicht wahrheitsgemäß antworten muß, zum Anlaß einer Untersuchung der Frage, ob eine solche Beschränkung der Wahrheitspflicht mit der Vorschrift des § 138 Abs. 1 ZPO vereinbar ist, nach der die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben haben. Unter anderem wird dabei auch die sogenannte allgemeine prozessuale Aufklärungspflicht untersucht sowie deren Grenzen, Folgen und Herleitung erörtert. Im zweiten Teil der Arbeit stellt die Autorin zunächst Besonderheiten des Arbeitsgerichtsprozesses im Vergleich zum Zivilprozeß dar, geht dann auf die prozessuale Aufklärungspflicht bei besonderen Fallgestaltungen im Arbeitsgerichtsprozeß ein und untersucht abschließend die Problematik des „Geheimverfahrens“ im Arbeitsgerichtsprozeß.