Die geltende Konzeption der Untreuestrafbarkeit lässt sich mit dem Passus »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber der Gesellschaft« zusammenfassen. Die Autorin stellt fest, dass der Verweis auf die Gesellschaft Symptom einer »monistischen«, erwerbswirtschaftliche Aspekte begünstigenden Untreuekonzeption ist. Dies bedürfe aufgrund des Ultima-Ratio-Prinzips des Strafrechts einer Legitimation anhand der rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Umwelt. Die diesbezügliche Prüfung führt jedoch zu einem negativen Resultat: Die Autorin attestiert dem Aktienrecht insofern einen »blinden Fleck«. Eine monistische Ausrichtung lasse sich ohne eine Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen auch originär strafrechtlich nicht ausmachen. Monistische Tendenzen in der wirtschaft(swissenschaft)lichen Umwelt basierten auf einem zunehmend instabilen Paradigma.
Dem setzt die Autorin eine alternative Konzeption entgegen, eine »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber dem Unternehmen«, das als komplexes, erhaltenswertes System erfasst wird, das sich auch durch eine »Offenheit« im Hinblick auf die rechtliche und die wirtschaftliche Umwelt auszeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kompetent und praxisorientiert Präziser Überblick über Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates Weitere Themen: Mit Mustern und Ablaufplänen
Aktualisiert: 2023-06-16
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Untersuchungsgegenstand sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung von Handels- und Aktiengesellschaften, also Gesellschaften zum Betreiben von Unternehmen. Im ersten Teil beschäftigt sich Markus Söhnchen mit der Entwicklung der Gründungsvoraussetzungen von offenen Handels- und Kommanditgesellschaften. Er beginnt mit den süddeutschen Handelsgesellschaften im 15. und 16. Jahrhundert und führt die Linie über die Kodifikationen der Aufklärung bis zum ADHGB von 1861. Im zweiten Teil verfolgt der Autor die Entwicklung der rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung von Aktiengesellschaften. Hier beginnt er mit den brandenburgischen Handelskompagnien des 17. und 18. Jahrhunderts und zeigt die Entwicklung über das preußische Aktiengesetz von 1848 und das ADHGB von 1861 bis zu den Aktienrechtsreformen der Jahre 1870 und 1884 auf. Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Erforschung der Entwicklung des Gesellschaftsrechts zu leisten und damit auch ein besseres Verständnis für den rechtlichen Hintergrund des heutigen Gründungsrechts von Unternehmen zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Dieser Kommentar zeichnet sich dadurch aus, dass seinem Autorenteam sowohl Hochschullehrer als auch Rechtsanwälte und Notare angehören. Auf diese Weise werden die in der Praxis maßgeblichen Fragen aus dem Blickwinkel sowohl der Wissenschaft als auch der rechtsgestaltenden, beratenden, forensischen und beurkundenden Praxis erläutert und beantwortet. Der Vorteil dieser Sichtweise zeigt sich etwa im Zusammenhang mit den Befugnissen der Hauptversammlung, die seit den BGH-Entscheidungen unter den Schlagworten "Holzmüller I und II" bzw. "Gelatine" Gegenstand einer lebhaften Debatte sind. Auch viele andere Themen wie die Internationalisierung des Aktienrechts, die Vorstandsvergütungen, die Corporate Governance auf der Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex werden mit frischem und zeitgemäßem Ansatz anwenderfreundlich behandelt.
Das Aktienkonzernrecht ist Gegenstand einer gesonderten, vertieften Darstellung.Inhaltlich werden die Kommentierungen nach der praktischen Relevanz des jeweiligen Gesetzesabschnitts gewichtet. Als Leitlinie für den Benutzer ist stets die höchstrichterliche Rechtsprechung und die in Praxis und Wissenschaft vorherrschende Meinung oder Vorgehensweise nachgewiesen. Die kritische Einordnung erfolgt stets in der Weise, dass Argumentationshilfen für die Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, für die Beratung von Aktionären bzw. für die Fall-Lösung und die gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung gewonnen werden.
Vorteile auf einen Blickgriffige, übersichtliche einbändige Kommentierungpraxisgerecht mit wissenschaftlichem Fundament durch das Autorenteam aus Hochschullehrern, Anwälten und NotarenKonzentration auf das Wesentliche, Betonung der relevanten Streitfragenrechtsprechungsorientiert, keine praxisfernen Mindermeinungen
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage verarbeitet die
Aktienrechtsnovelle 2016, das BilRUG, die Reform des Abschlussprüfungsrechts durch AReG und APAReG, das CSR-Richtlinie-UmsetzungsG, das 2. FiMaNoG, das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie sowie bereits die Umsetzung der AktionärsrechteRL-ÄndRL durch das ARUG II.
Zielgruppe
Für alle mit dem Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht befasste Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Rechtslehrer, Syndikusanwälte, Notare, Ministerialbeamte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Erik Ehmann,
Johannes Gansmeier,
Hans Christoph Grigoleit,
Sebastian Herrler,
Daniel Holzmann,
Luca Kochendörfer,
Richard Rachlitz,
Markus S. Rieder,
Andreas Schwennicke,
Wolfgang Servatius,
Christopher Splinter,
Lovro Tomasic,
Karl Christian Vedder,
Hartmut Wicke,
Maria Zellner
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Die Wahl der geeigneten Rechtsform stellt Unternehmen vor ein vielschichtiges Entscheidungsproblem. Dabei rücken Corporate Governance-Aspekte, angetrieben durch die aktuell aufgeladene Debatte um eine ordnungsgemäße Unternehmensführung, zunehmend in den Mittelpunkt. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform verlangt daher mehr denn je eine gründliche Begutachtung des Rechtsrahmens unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) steht seit kurzem eine gemeinschaftsrechtliche Gesellschaftsform zur Verfügung, die aufgrund ihrer rechtsvergleichenden Besonderheiten den Binnenmarkt für Gesellschaftsformen, insbesondere in Deutschland, zu beleben verspricht. In diesem Zusammenhang bilden vor allem die Torso-Regelung, die monistische Unternehmensverfassung und das verhandlungsorientierte Mitbestimmungsregime der SE Neuerungen, deren Auswirkungen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick erschließen. Aus Sicht der Unternehmen dürfte unterdessen die Frage drängen, welche konkreten Vorteile mit dieser neuen Rechtsform verbunden sind. Thorsten Minuth widmet sich dieser facettenreichen Fragestellung ausführlich und am Beispiel der Führungssysteme der SE. So wird u. a. der Frage nachgegangen, ob sich im Kontext des deutschen Unternehmensrechtes eine dem U.S.-amerikanischen Board-Modell vergleichbare Führungsorganisation bei Wahl der Europäischen Aktiengesellschaft nunmehr etablieren lässt.
In einer detaillierten Untersuchung zeigt der Autor zunächst die zahlreichen gesellschaftsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen und konzernrechtlichen Implikationen auf, die sich vor dem besonderen Hintergrund einer SE mit Sitz in Deutschland für ihre Spitzenorganisation ergeben. Er unterzieht darüber hinaus die Führungssysteme der SE einem Vergleich mit den Verfassungen der deutschen Aktiengesellschaft sowie der U.S.-Corporation, stellt die beiden Systemalternativen wertend einander gegenüber und arbeitet Empfehlungen für die Ausgestaltung der monistischen und der dualistischen Verfassung heraus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 310 Abs. 4 BGB nimmt „Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts“ pauschal vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt allerdings, dass sich Fallgruppen herausgebildet haben, in denen der Nichtanwendungsbefehl des § 310 Abs. 4 von den Gerichten deutlich eingeschränkt wird und das AGB-Recht zur Anwendung kommt.°°Der Autor analysiert diese Fallgruppen und die dahinterstehenden Wertungen. Dabei wird beleuchtet, ob die Bedingungen von Gesellschaftsverträgen überhaupt AGB im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB darstellen. Weiterhin erläutert er, was unter dem Merkmal „Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts“ zu verstehen ist und arbeitet heraus, unter welchen Voraussetzungen die Bereichsausnahme des § 310 Abs. 4 BGB teleologisch reduziert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Die Arbeit enthält eine umfassende Darstellung und Auswertung des bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen zwischen deutschen und englischen börsennotierten Aktiengesellschaften zur Anwendung kommenden deutschen und englischen Verschmelzungsrechts. Ein weiterer Mehrwert für Wissenschaft und Praxis findet sich insbesondere in der detaillierten, rechtsvergleichenden Untersuchung zum deutschen und englischen Minderheitenschutz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit enthält eine umfassende Darstellung und Auswertung des bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen zwischen deutschen und englischen börsennotierten Aktiengesellschaften zur Anwendung kommenden deutschen und englischen Verschmelzungsrechts. Ein weiterer Mehrwert für Wissenschaft und Praxis findet sich insbesondere in der detaillierten, rechtsvergleichenden Untersuchung zum deutschen und englischen Minderheitenschutz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Während eine AG einem Aktionär aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf die aktienrechtliche Vermögensbindung bisher abgelehnt. Basierend auf dieser Diskrepanz wird die aktienrechtliche Vermögensbindung neu untersucht und dargestellt, in welchem Umfang die AG gegenüber Aktionären Schadensersatz für fehlerhafte Informationen im Vorfeld der Beteiligung leisten kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Untersuchung befasst sich mit der durch das CSR RUG in der handelsbilanzrechtlichen Lageberichterstattung fixierten nichtfinanziellen Erklärung nach §§ 289b ff. HGB und ihren Auswirkungen auf die Aktiengesellschaft. Aufbauend auf grundlegenden Erkenntnissen zur nichtfinanziellen Erklärung wird ihre tatsächliche Einflussnahme auf das bestehende Aktienrechtsregime bewertet. Daran anschließend erfolgt eine Einschätzung, ob es sich bei dem gewählten Modell um eine effektive Verankerung eines CSR Konzepts handelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie ist mit Interessenkonflikten im Aufsichtsrat umzugehen? Diese Frage beantwortet die Untersuchung, deren Basis eine gründliche Definition und Kategorisierung des Interessenkonflikts bildet. Neben einem einheitlichen Interessenkonfliktsbegriff wird ein (Gesamt)System zur rechtlichen Adressierung von Interessenkonflikten entwickelt, wobei etwa die Vorgaben des DCGK, auch zur Unabhängigkeit, sowie die Inkompatibilitäten und die Business Judgment Rule nach dem Aktiengesetz berücksichtigt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Geschichte des Wirtschaftsrechts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Neuere Arbeiten befassen sich mit Fragen zur Geschichte von Personen aber auch mit Kapitalgesellschaften. Katharina Jahntz geht den Ursprüngen dieser Zweiteilung nach. Gegenstand der Arbeit ist das Recht der privilegierten Handelscompagnien, die als erste Gesellschaftsform über ein in Aktien zerlegtes Kapital verfügten.
Im Anschluss an einen kurzen Abriss über die historische Entwicklung der Handelscompagnien bis ins 17. Jahrhundert zeichnet die Autorin die Rechtsverhältnisse der Handelscompagnien in Brandenburg/Preußen im 17. und 18. Jahrhundert nach. Dabei stellen die den einzelnen Gesellschaften erteilten Privilegien in Ermangelung allgemeiner Gesetze die maßgebliche Quelle dar. Anhand dieser Quellen wird im ersten Kapitel die Gründung der Gesellschaften, ihre innere Verfassung und Organisationsstruktur untersucht. Behandelt werden vor allem das Kapital der Gesellschaften, die Einteilung desselben in Aktien und die Frage der Rechtsfähigkeit der Gesellschaften.
Trotz der wirtschaftlichen Erfolglosigkeit der meisten untersuchten Gesellschaften bildete sich mit der Aktie ein neues rechtliches Instrument heraus, das die rechtliche Grundlage für die heutige Aktiengesellschaft wurde. In zwei weiteren Kapiteln widmet sich die Verfasserin der Frage, wie die Rechtswissenschaft und der Gesetzgeber auf das Phänomen der Aktie und der in der privilegierten Handelscompagnie verkörperten Rechtsform reagierten. Es wird festgestellt, dass die privilegierten Handelscompagnien allgemein nur als Sonderform der societas des gemeinen Rechts verstanden und nicht als strukturell neue Erscheinung angesehen wurde. Als Besonderheit der Gesellschaften werteten die Zeitgenossen deren Privileg und nicht die Aufteilung des Kapitals in Aktien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesamtdarstellung zum Vorstands-Vertragsrecht Alle relevanten Themen abgedeckt Mit Corporate Governance Kodex 2013 u.v.m. Mit rechtssicheren Vertragsmustern Alle Inhalte des Anhangs auch online Das Praxishandbuch für Ihre Bibliothek Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorstandsinnenhaftung bewegt sich in einem Spannungsfeld: Sie muss einerseits scharf genug sein, um disziplinierend auf den Vorstand einzuwirken. Sie darf andererseits jedoch nicht zu scharf sein, um keine übersteigerte Risikoaversion des Vorstands zu provozieren. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit mit verschiedenen Ansätzen zur Haftungsbeschränkung auseinander und entwickelt aus der gesellschaftsrechtlichen Fürsorgepflicht ein an der beschränkten Arbeitnehmerhaftung angelehntes Haftungsmodell.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Mittelpunkte der Arbeit stehen mit dem Einlagenrückgewährverbot (§ 57 Abs. 1, 3 AktG) und dem Verbot der finanziellen Unterstützung (§ 71a Abs. 1 AktG) zwei Normen, die den Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger bei einer fremdfinanzierten Übernahme ("Leveraged Buyout") gewährleisten sollen.
Doch wie weit reichen die Anwendungsbereiche der beiden kapitalschützenden Vorschriften? Finden sie auf die in der Praxis beliebten mehrstufigen Erwerbstatbestände Anwendung? Ob Up-/Downstream Merger, Formwechsel, anwachsende Verschmelzung, übertragende Auflösung, die Übernahme von Transaktionsgebühren oder die "Flucht" ins Konzernrecht - die Akquisitionspraxis sucht Strategien, den strengen Kapitalerhaltungsvorschriften zu entgehen. Wie der Fall der Babcock Borsig AG gegen HDW zeigt, besteht hierbei für alle Parteien - einschließlich der finanzierenden Banken - eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Der Verfasser widmet sich diesen Fragen, indem er sich an der traditionellen Rechtsdogmatik orientiert. Dabei kommt er u. a. zu dem verblüffenden Ergebnis, dass sich die beiden zentralen Vorschriften der Untersuchung nicht überschneiden, sondern zu einem in sich schlüssigen Kapitalschutzsystem ergänzen.
2010 ausgezeichnet durch das Deutsche Aktieninstitut und die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beziehung zwischen abhängigen und herrschenden Unternehmen ist in §§ 311 - 318 AktG unvollkommen geregelt. Trotz zahlreicher Abhandlungen ist unklar, welche Risiken ein Einfluss auf eine abhängige Gesellschaft birgt. Vom herrschenden Unternehmen initiierte Umwandlungen sind bisher nur am Rande auf ihre Vereinbarkeit mit §§ 311 ff. AktG untersucht worden. Da derlei Vorgänge häufig sind, widmet sich Frank Pfeuffer in der vorliegenden Arbeit diesem Spannungsfeld zwischen den Schutzvorschriften des AktG und den Regelungen des UmwG.
Nach Darstellung der Grundlagen von Umwandlungen und der Anwendbarkeit der §§ 311 ff. AktG untersucht er Verschmelzungen und Spaltungen auf ihre Nachteiligkeit. Zunächst wird davon ausgegangen, dass neben dem herrschenden Unternehmen Minderheitsaktionäre vorhanden sind, ehe die Situation der 100-prozentigen Abhängigkeit betrachtet wird. Abschließend werden Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen.
Kernthese der Arbeit ist, dass die Verschmelzung oder Spaltung als solche schon aufgrund der grundsätzlichen Kompetenz der Hauptversammlung und des Erfordernisses eines veranlassten Handelns des Vorstands der abhängigen Gesellschaft keine nachteilige Maßnahme i. S. d. § 311 AktG darstellen kann. Ein Nachteil ist aber denkbar, wenn und soweit der Vorstand der abhängigen Gesellschaft zur Ausarbeitung und zum Abschluss eines Umwandlungsvertrags mit unangemessenem Umtauschverhältnis veranlasst wird. Nachteilsausgleich und Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses stehen dann nebeneinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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