Die Interpretation der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes

Die Interpretation der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes von Engelke,  Heinrich
Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk zu gewährleisten, allerdings nicht zu entnehmen ist, wie dies verwirklicht werden soll, kommt der (Rundfunkfreiheit) eine wesentliche Bedeutung für die Organisation des Rundfunks zu. Dabei stehen sich zwei konkurrierende Interpretationen der Rundfunkfreiheit gegenüber, die der Rundfunkfreiheit als Gründungsfreiheit für Rundfunkunternehmen und die der Rundfunkfreiheit als dienender Freiheit; sie dient der Gewährleistung freier und öffentlicher Meinungsbildung und erfordert eine private oder öffentlich-rechtliche Organisationsform des Rundfunks, die es ermöglicht, daß sich das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum in den Rundfunksendungen widerspiegelt. Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, daß die Rundfunkfreiheit aus ökonomischer Sicht objektiv-rechtlich interpretiert werden sollte.
Aktualisiert: 2021-12-21
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Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren von Schubert,  Manuel Julius
Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren von Schubert,  Manuel Julius
Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren von Schubert,  Manuel Julius
Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gebieten einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Diesen regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Ob er verfassungs- und konventionskonform ist, untersucht der Autor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Bindung der Staatsgewalten an die höchstrichterliche Rechtsprechung

Die Bindung der Staatsgewalten an die höchstrichterliche Rechtsprechung von Stahl,  Rainer
Die Arbeit versucht die Frage zu beantworten, ob die höchstrichterliche Rechtsprechung unabhängig von ihrer Bedeutung für die am Rechtsstreit beteiligten Parteien Rechtsquellencharakter besitzt und damit eine absolute Bindung der staatlichen Gewalten an die Ergebnisse einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung herbeizuführen vermag. Ausgangspunkt ist dabei Art. 20 Abs. 3 GG, der dann als verfassungsrechtliche Grundlage für eine Bindungswirkung in Frage kommt, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung «Recht» im Sinne dieser Vorschrift ist. Daneben werden weitere mögliche Rechtsgrundlagen für eine solche Bindung untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Staatsanwaltschaft – Organ der Judikative oder Exekutivbehörde?

Die Staatsanwaltschaft – Organ der Judikative oder Exekutivbehörde? von Koller,  Christoph H.-W.
Die verfassungsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft leitet man üblicherweise aus dem Gewaltenteilungsprinzip ab, ohne zu untersuchen, wie das Grundgesetz dieses Prinzip ausgestaltet. Der Verfasser analysiert deshalb die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung der Ausübung von Staatsgewalt und macht dabei die Erkenntnisse einer strukturell-funktionalen Verfassungslehre für das Strafverfahrensrecht nutzbar. Danach hat das Grundgesetz die staatlichen Funktionsträger in jeweils verschiedener Weise so strukturiert, daß demokratische Legitimation, Sanktion und Verantwortung gewährleistet und damit gleichzeitig Kompetenzen festgelegt sind. Der Verfasser untersucht diese Funktionenordnung und schließt daraus auf die Zugehörigkeit der Staatsanwaltschaft zur vollziehenden Gewalt. Schließlich werden die Konsequenzen dieser Stellung der Anklagebehörde im Gefüge der Gewaltenteilung des Grundgesetzes aufgezeigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Umsetzung der Bestimmungen über die Europäische Währungsunion in das deutsche Verfassungsrecht

Die Umsetzung der Bestimmungen über die Europäische Währungsunion in das deutsche Verfassungsrecht von Weber,  Lutz
Seit Januar 1999 gilt in Deutschland eine neue Währung: der Euro. Anfang des Jahres 2002 sollen die neuen Scheine und Münzen ausgegeben werden. Grundlage für diesen Währungswechsel sind die Bestimmungen des Vertrages von Maastricht. Mit dessen deutsch-verfassungsrechtlichen Aspekten beschäftigt sich diese Untersuchung. Sie überprüft das in Deutschland gewählte Gesetzgebungsverfahren daraufhin, ob es verfassungsmäßig ist, insbesondere ob zur Ratifikation Art. 24 GG ausgereicht hätte und ob eine Volksabstimmung erforderlich gewesen wäre. Sie analysiert, ob diesbezüglich Verfassungsänderungen nötig waren und welche Auswirkungen diese Änderungen wiederum auf die bisherigen Regelungen haben. Sie tut das für die Bereiche der Kompetenzbestimmungen, des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und der währungsbezogenen Grundrechte, insbesondere aber für den Bereich der Deutschen Bundesbank.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Entwicklung des Hoheitsbegriffes in Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes

Die Entwicklung des Hoheitsbegriffes in Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes von Leitges,  Konrad
Das Berufsbeamtentum ist seiner Entstehung und Legitimationsfunktion nach dem spezifisch herrschaftlichen Handeln des modernen Staates zuzuordnen. Die moderne Gesellschaft hat den Charakter staatlicher Herrschaft verändert, das Herrschaftsphänomen jedoch nicht beseitigt. Das Berufsbeamtentum legitimiert staatliche Herrschaft über das Maß bloßer staatlicher Ordnung hinaus. Die Untersuchung zeigt diese Zusammenhänge und ihre verfassungsrechtliche Präsenz in der Vorschrift des Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes auf. Sie verfolgt die Entwicklung des Hoheitsbegriffes vom Regalienbegriff des Mittelalters bis hin zu seinen Ausprägungen im geltenden Verfassungs- und Verwaltungsrecht und gelangt dabei zu einer restriktiven Auslegung des beamtenrechtlichen Funktionsvorbehaltes.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und chilenischen Grundgesetzes

Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und chilenischen Grundgesetzes von Alvarez,  Alejandro
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes aus der Sicht der allgemeinen Verfassungslehre. Sie stellt aber auch einen Beitrag zur Lösung der gegenwärtigen Verfassungsdiskussion in Chile und in der Bundesrepublik Deutschland dar. Der Verfasser geht der Frage nach, ob die Verfassungen in Deutschland und Chile dem Volkswillen entsprechen. Sowohl bei der Entstehung des Grundgesetzes in einem durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges besetzten Deutschland als auch bei der unter der autoritären Regierung Pinochet erlassenen Verfassung von 1980 handelt es sich um umstrittene Verfassunggebungen. Fraglich ist, ob in diesen Fällen eine spätere Legitimierung durch das Volk erfolgen konnte.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Interpretation der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes

Die Interpretation der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes von Engelke,  Heinrich
Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk zu gewährleisten, allerdings nicht zu entnehmen ist, wie dies verwirklicht werden soll, kommt der (Rundfunkfreiheit) eine wesentliche Bedeutung für die Organisation des Rundfunks zu. Dabei stehen sich zwei konkurrierende Interpretationen der Rundfunkfreiheit gegenüber, die der Rundfunkfreiheit als Gründungsfreiheit für Rundfunkunternehmen und die der Rundfunkfreiheit als dienender Freiheit; sie dient der Gewährleistung freier und öffentlicher Meinungsbildung und erfordert eine private oder öffentlich-rechtliche Organisationsform des Rundfunks, die es ermöglicht, daß sich das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum in den Rundfunksendungen widerspiegelt. Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, daß die Rundfunkfreiheit aus ökonomischer Sicht objektiv-rechtlich interpretiert werden sollte.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Stellung der Bürgerinitiativen im Verfassungssystem des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Die Stellung der Bürgerinitiativen im Verfassungssystem des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von Taudt,  Andreas
Bürgerinitiativen sind eine Erscheinungsform politischen Handelns in der Bundesrepublik Deutschland, die seit den siebziger Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. So verschieden wie die einzelnen Bürgerinitiativen, so unterschiedlich ist auch deren Bewertung in der Öffentlichkeit. Beurteilungen erfolgen oft sehr emotional und meistens entsprechend der aktuellen politischen Lage. Der Autor zeigt die Stellung der Bürgerinitiativen im Verfassungssystem des Grundgesetzes auf und will damit zur Versachlichung der Diskussion um das Für und Wider dieser Gruppierungen beitragen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die völkerrechtliche Verwandlung der NATO aus Sicht der U.S. Constitution und des deutschen Grundgesetzes

Die völkerrechtliche Verwandlung der NATO aus Sicht der U.S. Constitution und des deutschen Grundgesetzes von Bauer-Savage,  Timo
Mit Übernahme der Befehlsgewalt über die ISAF-Schutztruppe in Afghanistan übernahm die NATO erstmals seit ihrer Gründung eine Operation außerhalb Europas. Neben der territorialen Ausweitung der Aktivitäten erweiterte die NATO auch ihr Aufgabenfeld. Völkerrechtlich sind die der Verwandlung der NATO zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen den Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten teilweise als Änderungen zum NATO-Vertrag zu qualifizieren. Obwohl sowohl in den USA als auch in der BRD entsprechendes angezeigt gewesen wäre, wurden die Parlamente nicht an den weittragenden Änderungen beteiligt. Gründe hierfür waren in den USA sowohl die unklaren Kriterien zur Abgrenzung der innerstaatlichen Umsetzungsverfahren für völkerrechtliche Übereinkünfte als auch die mangelnde gerichtliche Kontrolle der Regierung in auswärtigen Angelegenheiten. In der BRD scheiterte eine zumindest nachträgliche Anerkennung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte nicht zuletzt an der unrichtigen Qualifizierung der völkerrechtlichen Akte durch das Bundesverfassungsgericht.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das neue Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß § 1306 BGB am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 GG

Das neue Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß § 1306 BGB am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 GG von Klein,  Björn
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit des seit dem 1.1.2005 in § 1306 BGB enthaltenen Eheverbots der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG. Dazu ist die Stellung sowohl der Ehe als auch der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gefüge der grundgesetzlichen Rechtsordnung hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes und der Funktionen beider Rechtsinstitute eingehend untersucht worden. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse ist sodann untersucht worden, ob die mit der Errichtung des Eheverbots verbundene Einschränkung der Eheschließungsfreiheit gerechtfertigt ist. Dies ist wegen der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Ergebnis nicht der Fall. Das Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig.
Aktualisiert: 2019-12-19
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