Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. von Pitschas,  Rainer
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein »Standortrisiko« höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom »Jurisdiktionsstaat«. Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas, Hrsg., Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) »aufzufangen«. Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird. Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der ökonomisierte Richter.

Der ökonomisierte Richter. von Schütz,  Carsten
Die Neuen Steuerungsmodelle haben die Justiz erreicht. Damit sind für die Richter als rechtsprechende Gewalt besondere Gefahren verbunden, weil sie ihre Tätigkeit in einem rein exekutiv dominierten Umfeld ausüben. Gleichzeitig besteht nur eine geringe gesetzliche Regelungsdichte hinsichtlich der Rechtsprechungsverwaltung. Es fehlt ein verfassungsrechtlicher Unabhängigkeitsbegriff. Carsten Schütz entwickelt angesichts des insoweit beschränkten Stellenwerts des Gewaltenteilungsprinzips eine fundierte Dogmatik der richterlichen Unabhängigkeit gem. Art. 97, 92 GG, die die Exekutive in ihre verfassungsrechtlichen Schranken weist und dem Gesetzgeber eine zentrale Rolle zuerkennt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich Kosten-Leistungsrechnung, Controlling, Budgetierung, Benchmarking und Qualitätsmanagement in den Gerichten auf ihre - unter Bedingungen weithin zu bejahende - verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Justizreform und Rechtsstaatlichkeit.

Justizreform und Rechtsstaatlichkeit. von Merten,  Detlef
Anläßlich des 100. Geburtstages (am 26. Februar 2007) des 1999 verstorbenen bedeutenden Öffentlichrechtlers Carl Hermann Ule, der lange Zeit an der (Deutschen) Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gewirkt und diese maßgeblich geprägt hatte, veranstaltete deren Forschungsinstitut ein Symposion über "Justizreform und Rechtsstaatlichkeit". Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger, Rheinland-Pfalz, nahm in seinem Eröffnungsreferat zu den Plänen einer Vereinheitlichung der Fachgerichtsbarkeiten Stellung. Prof. Jan Ziekow widmete sich dem "Abschied von der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle von Bebauungsplänen?"; Prof. Klaus Stern hob eine "Vergessene Episode in Carl Hermann Ules Richterleben", nämlich sein Eintreten für die Filmkunstfreiheit im Falle des Films "Die Sünderin", ans Tageslicht. Als Prozessualisten würdigte Prof. Dr. Dr. Klaus König den Gelehrten, und Ministerialdirigent Dr. a.D. Dr. Jens Meyer-Ladewig erinnerte an das Engagement Ules für das - leider gescheiterte - Reformprojekt einer einheitlichen Verwaltungsprozeßordnung. Dem Beamtenrechtler Ule galt das Referat Prof. Dr. Hans-Werner Laubingers "Zur Reform des Beamtenrechts". Persönliche Eindrücke vermittelt der abschließende Bericht Dr. Dietrich Bahls' über "Drei Reisen in die ehemalige DDR und in die neuen Bundesländer" in den Jahren 1990 und 1991.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsreformen entlang der Seidenstraße

Rechtsreformen entlang der Seidenstraße von Knieper,  Rolf
Der Autor zieht Bilanz aus einer mehr als 15jährigen Beratung von Rechts- und Justizreformen in allen Ländern Zentralasiens, des südlichen Kaukasus, der Volksrepublik China, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Mongolei und Moldawiens. An konkreten Problemlagen zeigt er die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung und Rezeption von Gesetz und Recht. Die Konzepte und Methoden werden im Bereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht und beim Aufbau der Verfassungs- und Verwaltungsinstitutionen dargestellt. Der Transformationsprozess erweist sich als langfristige Aufgabe, die Geduld und Überzeugungsarbeit braucht und ein Vertrauensverhältnis voraussetzt, das den Vorwurf des Rechtsimperialismus und der Einmischung auch bei kritischer Beratungstätigkeit nicht aufkommen lässt. Die Kodifikationsarbeit ist heute weitgehend abgeschlossen, deshalb konzentriert sich die Arbeit des Wissenschaftlers verstärkt auf eine Analyse der Rechtspraxis und des Fortgangs der Implementierung des neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Willkür oder Gerechtigkeit.

Willkür oder Gerechtigkeit. von Hippel,  Eike von
Obwohl die Gerechtigkeit seit jeher als höchster Wert gilt, herrscht in der Welt bis heute weithin nicht das Recht, sondern die Willkür. Dies gilt besonders für Diktaturen, die man wegen ihrer Mißachtung des Rechtsgedankens geradezu als »Unrechtssysteme« bezeichnen kann. Aber auch in Demokratien, die sich doch als »Rechtsstaaten« verstehen, gibt es erstaunliche Gerechtigkeitsdefizite, die sich hauptsächlich dadurch erklären, daß der Staat die Interessen von Gruppen vernachlässigt, die ohne ausreichende Lobby sind, Gruppen mit starker Lobby hingegen begünstigt. Nach einem einführenden Kapitel (»Zum Kampf um die Gerechtigkeit«) veranschaulicht der Verfasser sein Thema an so brisanten Fragen wie Bewertung des SED-Regimes, Einkommensgerechtigkeit, Preisgerechtigkeit, Rechtlose Umweltopfer, Schutzlose Versicherungsnehmer, Banken im Kreuzfeuer, Schutzlosigkeit vor Anlagebetrügern und Spendenbetrügern, Bekämpfung der Tabak-Epidemie, Bekämpfung alkoholbedingter Verkehrsunfälle, Ausstieg aus der Kernenergie, Greenpeace: David gegen Goliath. Das Buch will den Gerechtigkeitsdefiziten entgegenwirken: Es sucht die Öffentlichkeit für die Gefahren zu sensibilisieren, die der Gerechtigkeit (insbesondere) durch die Lobby drohen. Es weist auf generelle Verbesserungsmöglichkeiten hin (Strukturreform des Parlaments, Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, Einführung plebiszitärer Mitwirkungsrechte der Bürger und Bestellung von Ombudsmännern für schutzbedürftige Gruppen, z.B. die künftigen Generationen). Und es enthält für die in den einzelnen Kapiteln behandelten Problemfelder zahlreiche Reformvorschläge. Im Anschluß an sein grundlegendes Werk »Rechtspolitik« (1992) macht der Verfasser erneut deutlich, daß der Kampf ums Recht heute mehr denn je eine Aufgabe von schicksalhafter Bedeutung ist, die uns alle angeht. Ohne ein verstärktes Engagement der Bürger, wie es sich insbesondere zum Schutz der Umwelt bereits beobachten läßt, wird es nicht möglich sein, nötige Reformen (rasch
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation

Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation von Horrer,  Veronika
Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen – überall auf der Welt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation

Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation von Horrer,  Veronika
Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen – überall auf der Welt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation

Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation von Horrer,  Veronika
Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen – überall auf der Welt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Rechtsreformen entlang der Seidenstraße

Rechtsreformen entlang der Seidenstraße von Knieper,  Rolf
Der Autor zieht Bilanz aus einer mehr als 15jährigen Beratung von Rechts- und Justizreformen in allen Ländern Zentralasiens, des südlichen Kaukasus, der Volksrepublik China, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Mongolei und Moldawiens. An konkreten Problemlagen zeigt er die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung und Rezeption von Gesetz und Recht. Die Konzepte und Methoden werden im Bereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Gesellschaftsrecht und beim Aufbau der Verfassungs- und Verwaltungsinstitutionen dargestellt. Der Transformationsprozess erweist sich als langfristige Aufgabe, die Geduld und Überzeugungsarbeit braucht und ein Vertrauensverhältnis voraussetzt, das den Vorwurf des Rechtsimperialismus und der Einmischung auch bei kritischer Beratungstätigkeit nicht aufkommen lässt. Die Kodifikationsarbeit ist heute weitgehend abgeschlossen, deshalb konzentriert sich die Arbeit des Wissenschaftlers verstärkt auf eine Analyse der Rechtspraxis und des Fortgangs der Implementierung des neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Willkür oder Gerechtigkeit.

Willkür oder Gerechtigkeit. von Hippel,  Eike von
Obwohl die Gerechtigkeit seit jeher als höchster Wert gilt, herrscht in der Welt bis heute weithin nicht das Recht, sondern die Willkür. Dies gilt besonders für Diktaturen, die man wegen ihrer Mißachtung des Rechtsgedankens geradezu als »Unrechtssysteme« bezeichnen kann. Aber auch in Demokratien, die sich doch als »Rechtsstaaten« verstehen, gibt es erstaunliche Gerechtigkeitsdefizite, die sich hauptsächlich dadurch erklären, daß der Staat die Interessen von Gruppen vernachlässigt, die ohne ausreichende Lobby sind, Gruppen mit starker Lobby hingegen begünstigt. Nach einem einführenden Kapitel (»Zum Kampf um die Gerechtigkeit«) veranschaulicht der Verfasser sein Thema an so brisanten Fragen wie Bewertung des SED-Regimes, Einkommensgerechtigkeit, Preisgerechtigkeit, Rechtlose Umweltopfer, Schutzlose Versicherungsnehmer, Banken im Kreuzfeuer, Schutzlosigkeit vor Anlagebetrügern und Spendenbetrügern, Bekämpfung der Tabak-Epidemie, Bekämpfung alkoholbedingter Verkehrsunfälle, Ausstieg aus der Kernenergie, Greenpeace: David gegen Goliath. Das Buch will den Gerechtigkeitsdefiziten entgegenwirken: Es sucht die Öffentlichkeit für die Gefahren zu sensibilisieren, die der Gerechtigkeit (insbesondere) durch die Lobby drohen. Es weist auf generelle Verbesserungsmöglichkeiten hin (Strukturreform des Parlaments, Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, Einführung plebiszitärer Mitwirkungsrechte der Bürger und Bestellung von Ombudsmännern für schutzbedürftige Gruppen, z.B. die künftigen Generationen). Und es enthält für die in den einzelnen Kapiteln behandelten Problemfelder zahlreiche Reformvorschläge. Im Anschluß an sein grundlegendes Werk »Rechtspolitik« (1992) macht der Verfasser erneut deutlich, daß der Kampf ums Recht heute mehr denn je eine Aufgabe von schicksalhafter Bedeutung ist, die uns alle angeht. Ohne ein verstärktes Engagement der Bürger, wie es sich insbesondere zum Schutz der Umwelt bereits beobachten läßt, wird es nicht möglich sein, nötige Reformen (rasch
Aktualisiert: 2023-05-25
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Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Willkür oder Gerechtigkeit.

Willkür oder Gerechtigkeit. von Hippel,  Eike von
Obwohl die Gerechtigkeit seit jeher als höchster Wert gilt, herrscht in der Welt bis heute weithin nicht das Recht, sondern die Willkür. Dies gilt besonders für Diktaturen, die man wegen ihrer Mißachtung des Rechtsgedankens geradezu als »Unrechtssysteme« bezeichnen kann. Aber auch in Demokratien, die sich doch als »Rechtsstaaten« verstehen, gibt es erstaunliche Gerechtigkeitsdefizite, die sich hauptsächlich dadurch erklären, daß der Staat die Interessen von Gruppen vernachlässigt, die ohne ausreichende Lobby sind, Gruppen mit starker Lobby hingegen begünstigt. Nach einem einführenden Kapitel (»Zum Kampf um die Gerechtigkeit«) veranschaulicht der Verfasser sein Thema an so brisanten Fragen wie Bewertung des SED-Regimes, Einkommensgerechtigkeit, Preisgerechtigkeit, Rechtlose Umweltopfer, Schutzlose Versicherungsnehmer, Banken im Kreuzfeuer, Schutzlosigkeit vor Anlagebetrügern und Spendenbetrügern, Bekämpfung der Tabak-Epidemie, Bekämpfung alkoholbedingter Verkehrsunfälle, Ausstieg aus der Kernenergie, Greenpeace: David gegen Goliath. Das Buch will den Gerechtigkeitsdefiziten entgegenwirken: Es sucht die Öffentlichkeit für die Gefahren zu sensibilisieren, die der Gerechtigkeit (insbesondere) durch die Lobby drohen. Es weist auf generelle Verbesserungsmöglichkeiten hin (Strukturreform des Parlaments, Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, Einführung plebiszitärer Mitwirkungsrechte der Bürger und Bestellung von Ombudsmännern für schutzbedürftige Gruppen, z.B. die künftigen Generationen). Und es enthält für die in den einzelnen Kapiteln behandelten Problemfelder zahlreiche Reformvorschläge. Im Anschluß an sein grundlegendes Werk »Rechtspolitik« (1992) macht der Verfasser erneut deutlich, daß der Kampf ums Recht heute mehr denn je eine Aufgabe von schicksalhafter Bedeutung ist, die uns alle angeht. Ohne ein verstärktes Engagement der Bürger, wie es sich insbesondere zum Schutz der Umwelt bereits beobachten läßt, wird es nicht möglich sein, nötige Reformen (rasch
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Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. von Pitschas,  Rainer
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein »Standortrisiko« höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom »Jurisdiktionsstaat«. Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas, Hrsg., Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) »aufzufangen«. Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird. Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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