Der Regress des Sachversicherers
Dirk-Carsten Günther
Der Regress des Versicherers, häufig aus der zentralen Norm § 86 VVG, ist für diesen von erheblicher Bedeutung. Er dient nicht nur als Refinanzierungsmöglichkeit, sondern auch für den Haftpflichtversicherer als Möglichkeit der Anspruchsabwehr. Der Verfasser untermauert die Bedeutung des Regresses für den Sachversicherer in seinem Vorwort durch Verweis darauf, dass der Umfang seines Werks seit der 1. Auflage mit einem seinerzeitigen Umfang von 140 Seiten um nunmehr 500 Seiten gestiegen ist.
Günther ist Rechtsanwalt in einer äußerst renommierten und auf das Haftungs– und Versicherungsrecht spezialisierten Großkanzlei. Sein hier zu besprechendes Werk richtet sich vornehmlich an Mitarbeiter von Sachversicherungs- und Haftpflichtversicherungsunternehmen, gleichfalls an Sachverständige und Regulierungsbüros. Aber auch Anwälte und Richter können bedenkenlos auf dieses Buch zurückgreifen, insbesondere, wenn sie sich in diese mitunter schwierige und spezielle Materie einarbeiten wollen.
Neun Kapitel umfasst das Werk. Zunächst stellt der Verfasser die wichtige Vorschrift des § 86 VVG dar – den gesetzlichen Forderungsübergang, der für die gesamte Schadensversicherung gilt, nicht aber für die als Summenversicherung ausgestalteten Personenversicherungen. Dabei werden ausführlich und wirklich gut verständlich die jeweiligen Voraussetzungen und „Tatbestandsmerkmale“ erläutert. Freilich kommt auch das Haushaltsgemeinschaftsprivileg nicht zu kurz.
In den nachfolgenden Kapiteln wird es dann noch konkreter. Man könnte von einem „Besonderem Teil“ sprechen.
Wichtig ist natürlich für die Sachbearbeiter bei den Versicherern, an die sich das Werk vornehmlich richtet, die Verjährung (Kapitel C.). Selbstverständlich spielt die Verjährung aber ganz allgemein für jeden, der sich mit dieser Materie beschäftigt eine ganz entscheidende Rolle. Wird die Verjährung nicht beachtet, geht u.U. viel Geld verloren. Besprochen werden die Regelverjährung sowie die Möglichkeiten der Hemmung und des Neubeginns der Verjährung. Auch besondere Verjährungsfristen (Kaufvertrag, Werkvertrag) werden besprochen.
Es folgen einzelne Haftungsgrundlagen und hieran anknüpfend typische Regressfälle. Hierbei handelt es sich um das umfangreichste Kapitel, geht der Autor doch wirklich sehr ausführlich und gut auf sehr spezielle Regresse ein – Vermieterregress, Nachbarschaftliche Ausgleichsansprüche, Architektenregress etc.
Wichtig ist natürlich auch, was überhaupt regressfähig ist, was also der Versicherer einfordern kann. In diesem Abschnitt (G.) wird auf besondere schadensrechtliche Konstellationen eingegangen wie Fragen der Mehrwertsteuer, des Nutzungsausfalls oder auch der Zinsen.
Abgerundet wird das Werk mit prozessualen Besonderheiten.
Mir hat das Werk ausgesprochen gut gefallen, um mich in diese wichtige Materie einzuarbeiten. Das Buch ist äußerst übersichtlich. Löblich finde ich, das wichtige Gesetze und Vorschriften, die auch ich als Jurist nicht immer sofort zur Hand habe, dem jeweiligen Kapitel vorangestellt werden. Das fördert das Verständnis und vermeidet unnötiges Suchen in weiteren Medien.
Die Schriftgröße ist genau richtig und führt im Zusammenspiel mit den zahlreichen Absätzen zu einer guten Lesbarkeit und vermeidet eine Ermüdung beim Lesen. Sehr gut finde ich auch, dass in die Kapitel viele Beispiele aus der Rechtsprechung eingearbeitet worden sind.
Inhaltlich ist das Werk ohnehin über jeden Zweifel erhaben. Wirklich eine sehr gutes Buch, weshalb an dieser Stelle eine klare Kaufempfehlung erfolgt.
Quelle: Die Rezensenten, von RA Sebastian Gutt, FA für Verkehrsrecht, Helmstedt, 6. Juni 2018