Heilmittel verordnen, kodieren und überprüfen
Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog, den besonderen Verordnungsbedarfen und zum langfristigen Heilmittelbedarf
Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf.
Somit können Ärzte bei vielen weiteren Erkrankungen budgetneutral verordnen, darunter z. B. COPD oder Lupus. Auch Patienten mit Erkrankungen, die nicht auf der Diagnosen-Liste stehen (Anlage 2), haben die Chance auf eine langfristige Heilmittelverordnung, wenn diese vergleichbar mit einer gelisteten Diagnose ist. Doch häufig erhalten chronisch kranke Patienten keine langfristige Heilmittelverordnung, weil das Verordnen von langfristigen Heilmttelbedarfen noch immer nicht ausreichend etabliert ist. Mit diesem Werk lässt sich langfristiger Heilmittelbedarf begründen und entsprechende Verordnungen kinderleicht ausstellen sowie überprüfen.