VDP – Polizeifachhandbuch alle Griffregister, Dürckheim Griffregister Nr. 203 zur Markierung von Gesetzesbezeichnungen und Paragrafen im Polizeifachhandbuch, 288 bedruckte Aufkleber für die VDP – Polizeifachhandbuch im VDP-Verlag
Christina Biller, Constantin Dürckheim, Michael Reo, Jörg Schwarz
Diese Griffregister werden in der Vorschriftensammlung: Polizeifachhandbuch, des Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, kurz VDP an den Seitenrand/Seitenoberkante geklebt und ragen seitlich ca. 1 cm aus dem Buchblock heraus. Die Griffregister sind beidseitig bedruckt und sind so auch im geöffneten Zustand des Buches beidseitig lesbar. Sie bieten eine ordentliche Übersicht über die gesuchten Gesetze/Vorschriften. Bei der Zusammenstellung der Gesetze wurde der Fokus auf die Relevanz im Rahmen der Ausbildung gelegt. Aber auch die Rechtssicherheit im täglichen Dienst und bei Aktionen der Polizeibeamten wurde berücksichtigt. Mit den hier zusammengestellten Vorschriften sind die Polizeianwärter/innen jedem Fall sowohl theoretisch als auch praktisch auf der richtigen Seite. Mit dem vorliegenden Griffregister können ca. 150 Gesetze seitlich und in der Kopfzeile markiert werden. Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu erreichen wurden die Reiter der einzelnen Bände farblich gleich gestaltet. Rot: Band 1 GG bis BayStVollzG 3-10 La Grün: Band 2 EGBGB 4-1 Bu bis BayVersG 7-2 La Gelb: Band 3 StVG 3-0 Bu bis BKatV 8-44 Bu Magenta: Bände 4 & 5 GewO 9-1 Bu bis BtMG Anlage III 18-13 Bu WaffG 20-1 Bu bis BayDG 63-1 La Zum leichteren Einsortieren wurden die Vorschriften mit den vorgegebenen Verortungsnummern z.B. 3-4 Bu für Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und teilweise den amtlichen Überschriften „BundeszentralregisterG“ oder Abkürzungen aus den Überschriften versehen. Mit dem Einfügen dieses Dürckheim Griffregisters verschaffen Sie sich einen ersten guten Überblick über die Gesetze, mit denen Sie im Laufe Ihres Dienstes immer wieder zu tun haben werden. Wir wünschen allen angehenden Polizeibeamten und Beamtinnen eine angenehme Ausbildung, gut laufende Prüfungen und einen erfüllten Dienstalltag. Rechtsstand: Januar 2014