Keine Sternstunde des Rechts
Die Nürnberger Prozesse und die Rechtswirklichkeit.
Gerhard Hubatschek, Rainer Thesen
Die Nürnberger Prozesse (1946-1949) werden allgemein als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts gefeiert. Erstmals wurde die Planung und Führung eines Angriffskrieges – rückwirkend – zum Verbrechen
gegen die Menschheit erklärt und die Täter abgeurteilt.
Der Autor widerlegt in einem neuen und überaus breiten Ansatz diese Bewertung gründlich – zum einen durch die Darlegung der historischen Entwicklung der Rechtsauffassung zur Frage des Krieges, zum anderen durch einen eindrucksvollen Nachweis der gegebenen Rechtswirklichkeit, vor allem durch Untersuchung und Bewertung der Kriege zwischen 1919 und 1945 sowie im Zeitraum nach 1945. Bezogen auf den II.Weltkrieg geht er auch auf die Kriegsziele der Alliierten ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Nürnberger Prozesse weder eine „Sternstunde des Rechts“ waren noch in der Folgezeit Kriege – auch Angriffskriege – erschwert oder verhindert haben. Sie waren ein singuläres Ereignis ohne wesentliche Folgewirkung.