Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Justizunrecht
Iris Keller
Inwieweit kann mit einem rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrecht Vergangenheitsaufarbeitung nach einem Systemwechsel betrieben werden? Welche Maßstäbe und Grenzen setzt das Verbot rückwirkender Bestrafung? Wie ist das Problem der «Rechtsblindheit» zu behandeln? Wie kann man Scheinverfahren rechtlich einordnen? Setzte sich das Versagen der Justiz bei der Verfolgung von NS-Unrecht bei der Verfolgung von DDR-Unrecht fort? Kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von DDR-Rechtsbeugung einer kritischen rechtsdogmatischen Prüfung standhalten? Wie sieht die Bilanz der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Justizunrecht aus? Ziel der Arbeit ist es, diese Fragen zu beantworten.