VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen. Gesamtkommentar
Zur VOB Ausgabe 1992 mit Ergänzungsband 1998
Peter Fröhlich, Walter Winkler
Der VOB Gesamtkommentar enthält die Texte zu den Teilen A und B sowie Kommentierungen und Erläuterungen zu den Teilen A, B und C der VOB.
Die VOB – Verdingungsordnung für Bauleistungen – ist seit mehr als 70 Jahren unverzichtbares Hilfsmittel für die Gestaltung und Abwicklung von Bauleistungsverträgen. Sie wurde geschaffen, um die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Verwaltung zu regeln und die Bedingungen festzulegen, mit denen die Pflichten aus dem Vertrag in angemessener Weise auf die öffentliche Hand als Auftraggeber und die Bauwirtschaft als Auftragnehmer verteilt werden.
Nachdem sich die VOB durch die verordnete Anwendung bei öffentlichen Baumaßnahmen seit 1927 zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt hatte, wurde sie auch in zunehmendem Maße auf freiwilliger Basis als Bestandteil der Bauleistungsverträge privater Bauherren eingesetzt, so daß sie heute die vertragliche Grundlage praktisch aller wirtschaftlich relevanter Baumaßnahmen bildet.