Aufsichtsorgane der Landesbanken
Ressourcenspezifische Analyse unter Beachtung der Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
Fabian Behl
Aufsichtsorgane nehmen eine essentielle Rolle bei der Überwachung und Beratung der Geschäftsführung (der Landesbanken) wahr. Um diese Rolle zweckdienlich wahrnehmen zu können, ist eine spezifische, die notwendigen Ressourcen umfassende, Besetzung der Aufsichtsorgane erforderlich.
Die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung stellte eine bedeutende Veränderung der Refinanzierungsbedingungen für die Landesbanken dar. Unter Anwendung der Ressourcenabhängigkeitstheorie und der Prinzipal Agenten Theorie wird daher die Zusammensetzung der Aufsichtsorgane der Landesbanken im Zeitraum um die Abschaffung der beiden Rechtsinstitute empirisch untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem in den Beobachtungen der Anpassungsprozesse in der Zusammensetzung der Aufsichtsorgane.
Wie gezeigt wird, unterscheidet sich sowohl die Fluktuation der Aufsichtsorganmitglieder als auch die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans vor und nach Abschaffung der Rechtsinstitute. Eine Anpassung an veränderte Umweltbedingungen ist notwendig, um langfristig erfolgreich am Markt bestehen zu können. Diese erforderliche Anpassung kann dabei über die Aufsichtsorgane erfolgen.