Experimentelle Ermittlung der Korrelation der Druckfestigkeiten von Bohrkernen aus Bauwerksbeton und genormten Probekörpern
Dipl.-Ing. Michael Weber Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell
Bei der Bemessung von Neubauwerken nach Eurocode 2 wird davon ausgegangen, dass im Alter von 28 Tagen, welches den Festigkeitsdefinitionen nach Eurocode 2 zugrunde liegt, die In-situ-Druckfestigkeit (tatsächlich am Bauwerk vorliegende Druckfestigkeit) ca. 13 % kleiner als die an den zugehörigen Normprobekörpern bestimmte ist. Entsprechende Regelungen für die Bewertung der Druckfestigkeit von Beton in Bauwerken oder in Bauwerksteilen sind in DIN EN 13791 enthalten. Dort wird das Verhältnis der Druckfestigkeit von Bauwerksbeton zur charakteristischen Druckfestigkeit von genormten Probekörpern mit dem Übertragungsfaktor = 0,85 beschrieben. Speziell für die Nachrechnung bestehender Betontragwerke spielt der Unterschied zwischen Festigkeit von Bauwerksbeton und Festigkeit von Probekörpern eine wesentliche Rolle. Setzt man einen Übertragungsfaktor von 0,85 voraus, so darf die am Bohrkern ermittelte Betondruckfestigkeit für eine Nachrechnung nach DIN EN 1992-1-1 mit dem Faktor 1/0,85 erhöht werden, was immerhin einem Zuwachs von nahezu 18 % entspricht. Auch bei der Festlegung modifizierter Teilsicherheitsbeiwerte ist der Übertragungsfaktor unbedingt zu berücksichtigen. Wird im Rahmen der Beprobung am Bauwerk eine über die 28-Tage-Festigkeit hinausgehende Nacherhärtung des Betons miterfasst, stellt sich zudem die Frage, ob der Ansatz des Übertragungsfaktors in gleicher Weise wie auf 28 Tage-Niveau berechtigt ist. Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens wurden Hintergrundinformationen zu dem postulierten Übertragungsfaktor 0,85 erarbeitet sowie dessen Gültigkeit bei der Bestimmung des Nachrechnungswertes der Druckfestigkeit von Bestandsbetonen überprüft. Neben der auf einer Literaturrecherche basierenden Aufbereitung verschiedener früherer Untersuchungen wurden auch eigene Untersuchungen an wandartigen Bauteilen durchgeführt.