Merkblatt DWA-M 115-3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung
Das Merkblatt ist eine Überarbeitung „nicht wesentlicher Art“ (entsprechend DWA-A 400) des Merkblatts ATV-DVWK-M 115-3 von 2004.
Eine wesentliche Bedeutung bei der abwasserspezifischen Erfassung von Indirekteinleitungen kommt der Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters zu. Darin sind Daten aller im Einzugsgebiet einer Kläranlage angesiedelten abwasserproduzierenden Betriebe zu erfassen. Hierzu wurde von der DWA ein allgemeingültiger Mustererhebungsbogen entwickelt, der in diesem Merkblatt zu finden ist. Der allgemeingültige Teil muss jeweils durch einen branchenspezifischen, an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Teil ergänzt werden.
Auf Basis der abgefragten Daten, von Betriebsbegehungen und Probenahmen erfolgt schließlich die Bewertung der Indirekteinleitungen und die Ermittlung des Gefahrenpotenzials. Das Merkblatt stellt hierzu eine Bewertungsmatrix zur automatischen Berechnung vor. Die Bewertung mündet in die Einstufung in eine Untersuchungsklasse, die maßgebend für die festzulegenden behördlichen Probenahmen pro Jahr ist. Die Vorgehensweise wird anhand realer Beispiele verdeutlicht.
Neben Empfehlungen zur Durchführung der Probenahme enthält das Merkblatt auch Hinweise zum Aufspüren unerlaubter Indirekteinleitungen, zum Umgang mit Satzungsverstößen und zum geltendmachen von Untersuchungsaufwendungen.
Um die Vielzahl der Indirekteinleiter effektiv bearbeiten zu können, empfiehlt sich der Einsatz eines EDV-gestützten Indirekteinleiterkatasters. Das Merkblatt benennt die Voraussetzungen, die eine solche Software erfüllen sollte.