Die Bindung der gesonderten Verlustfeststellung an den Einkommensteuerbescheid
Eine Rechtsprechungsanalyse zu § 10d Abs. 4 EStG vor und nach Inkrafttreten des JStG 2010 und ihre Folgen für den Rechtsschutz
Delia Maria Palenker
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2020 der Universität Passau
Verluste, die im Entstehungsjahr mangels (hinreichender) positiver Einkünfte nicht verrechnet werden, sind nach §10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen, damit sie in den Folgejahren zum Abzug gebracht werden können. Das Nebeneinander von Verlustfeststellungsbescheid und Steuerfestsetzung ist seit der Einführung des Feststellungsverfahrens durch ein hohes Maß an Komplexität geprägt und wurde im Jahr 2010 grundlegend reformiert. Ausgehend von einer tiefgreifenden Rechtsprechungsanalyse zieht die Autorin Rückschlüsse für eine rechtssichere Anwendung der geltenden Norm. Ferner untersucht sie die inhaltliche Bindungswirkung des Steuerbescheids und zeigt Fallstricke auf, die sich hieraus im Rechtsbehelfsverfahren für Rechtsanwender wie auch Rechtsschutz Suchende ergeben können.