Bader, Hebammen, Wundärzte
Rainer Krämer
Mit Beginn des 12.Jh. fand die Zunft der Bader ihren Eingang in die Welt der Medizin.
1452 erschien in Regensburg die erste Hebammenordnung.
Der Wundarzt übte sein Handwerk ab 1300 aus.
Da den häufig theologisch vorgebildeten Ärzten von der Kirche die Berührung mit Blut untersagt war, betrieb der Bader neben dem Badehaus die „kleine Chirurgie“. Die Aufgaben der Bader, Wundärzte, Barbiere oder Hebammen überschnitten sich, es kam häufig zu Streitigkeiten, bis die Berufsstände grundsätzlich getrennt wurden. Der Beruf des Baders wurde in Deutschland bis in die 1950er Jahre ausgeübt und war gesetzlich geregelt. Heute werden Teile des Arbeitsspektrums der eh-maligen Bader von verschiedenen Berufen (mit-)übernommen, etwa von Orthopäden, Physiotherapeuten, Masseuren, Maniküren, Kosmetikern oder Heilpraktikern.
Während der frühen Neuzeit riskierten Hebammen mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden. Ab 1310 wurde die Hebamme von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen. 1491 folgte die Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt, und das war 1300 Jahre später, als ein Soranos von Ephesos bereits das erste Hebammen-Lehrbuch schrieb.