Planung und Ausführung nach GEG
Rechnerischer Nachweis, Baukonstruktion und Haustechnik | ONLINE-Ausgabe
Werner Prof. Dr. Friedl
Alle notwendigen Informationen zur Umsetzung des neuen GEG in einem Werk
Am 03.07.2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz mit relevanten Neuerungen gegenüber der bisherigen EnEV und dem EEWärmeG beschlossen. Es tritt 3 Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft!
Bei Neubauten werden die Anforderungen an die Energieeffizienz, den baulichen Wärmeschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien mit einer Referenzgebäudebeschreibung formuliert. Die Wärmeerzeugung erfolgt nun mit einem Erdgas-Brennwertkessel. Zudem wurden Systeme der Gebäudeautomation aufgenommen. Der spezifische Transmissionswärmeverlust darf nicht überschritten werden, die zusätzliche Einhaltung der H‘T-Werte entfällt allerdings. Für die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien darf gebäudenah erzeugter Strom angerechnet werden…
Architekten, Energieberater, Fachingenieure, Handwerker, Immobilienverwalter und Bauherren müssen sich an die viele neue Regelungen halten. Der Ratgeber „Planung und Ausführung nach GEG“ liefert das notwendige Fachwissen, um die Anforderungen des GEG korrekt in die Praxis umzusetzen. Erfahrene Experten erklären praxisnah, wie GEG-konforme Details und Lösungen geplant und ausgeführt werden, um das Haftungsrisiko zu verringern.