Arbeitsblatt DWA-A 251 Kondensate aus Brennwertkesseln
Das Arbeitsblatt gilt für die Einleitung von Kondensaten aus Feuerstätten und Verbrennungsmotoren, z. B. Antrieben für Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die mit Erdgas- oder Mineralölprodukten oder mit Mischungen aus Mineralölprodukten und Biobrennstoffen betrieben werden, einschließlich der zugehörigen Abgasanlagen. Es regelt, in welchen Fällen Kondensate vor der Einleitung in die Kanalisation zu neutralisieren sind. Kondensate aus Erdgasfeuerungsanlagen bis zu einer Feuerungsleistung von 200 kW werden in der Regel durch die Vermischung mit häuslichem Abwasser ausreichend neutralisiert. Gleiches gilt für Ölbrennwertkessel bis 200 kW, die mit neuerdings auf dem Markt erhältlichem schwefelarmen Heizöl EL betrieben werden. Der Anteil des häuslichen Abwassers muss im Jahresmittel mindestens das 25-fache Volumen der zu erwartenden Kondensatmenge ausmachen. Im Arbeitsblatt wird angegeben, für welche Gebäudearten bzw. -nutzungen diese Bedingung hinreichend erfüllt ist und verdeutlicht dies anhand von Berechnungsbeispielen.