Kollektivierung und Opt-Out – Die neue Grundnorm des Urheberrechts?
Modelle im Vergleich: Google Books Settlement, §1371 UrhG, Richtlinie Orphan Works und die Wahrnehmungsbefugnis der VG Wort
Olaf Hohlefelder
Das Urheberrecht ist als absolutes Ausschließlichkeitsrecht ausgestaltet, d. h. für jede rechtmäßige Nutzung durch Dritte ist die Zustimmung des Urhebers notwendig. Dafür hat sich im Urheberrecht der Begriff Opt-In etabliert. Der Autor vergleicht vier Regelungsmodelle, die dieses Grundkonzept auf den Kopf stellen und es Begünstigten erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke ohne vorherige Zustimmung zu nutzen, solange der Rechtsinhaber dieser Nutzung nicht widerspricht. Derartige Konzepte werden als Opt-Out-Modelle bezeichnet. Zugleich binden die Modelle Elemente der kollektiven Verwertung und insbesondere Verwertungsgesellschaften ein. Der Autor untersucht diese Modelle umfassend und vergleicht sie. Schließlich beantwortet der Autor die Frage, ob die verschiedenen Modelle verallgemeinerungsfähig sind, sodass Opt-In zugunsten Opt-Out verdrängt werden könnte.